Pharmazeutisches Recht

Erlöschen fiktiver Arzneimittelzulassungen

Im Bundesanzeiger Nr. 149 vom 13. August 2002 wurde auf Seite 19 028 die Bekanntmachung des Erlöschens fiktiver Arzneimittelzulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgrund bestimmter Vorschriften des 10. Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz (AMG-ÄndG) - Erlöschen gemäß § 105 Abs. 4 a Satz 4 oder § 105 Abs. 5 c Satz 1 AMG wegen fehlender oder nicht fristgemäßer Einreichung der Sachverständigengutachten nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 AMG auch mittels elektronischen Postaustausches auf elektronischen Speichermedien(§ 105 Abs. 4a Satz 1 AMG in Verbindung mit den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der AMG-Einreichungsverordnung [AMG-EV]) - Vierte Liste - vom 10. Juli veröffentlicht.

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