DAZ aktuell

Neugefasste Arzneimittel-Richtlinie verkündet

(az/bah). Im Bundesanzeiger Nr. 49 wurde am 31. März 2009 die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie (neue Abkürzung: AM-RL) verkündet. Die Richtlinie regelt gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten.

Sie gilt auch für die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V). Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen konkretisiert die Richtlinie den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Mit der Verkündung im Bundesanzeiger geht ein jahrelanges Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der Richtlinie zu Ende, über das der Verband kontinuierlich berichtet hat. Die Neufassung war wegen der hohen Regelungsdichte im Arzneimittelsektor und diversen gesetzlichen Änderungen notwendig geworden. Alle bestehenden und neuen Regelungen zur Verordnung von Arzneimitteln sind in neuer und übersichtlicherer Form dargestellt.

Die Arzneimittel-Richtlinie ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Sie kann im Download-Bereich von DAZonline (www.deutsche-apotheker-zeitung.de) eingesehen werden.

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