Pharmazeutisches Recht

Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger

Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über einen Beschluss zur Änderung der Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (BUB-Richtlinien) {te}Vom 1. Dezember 2003 (aus BAnz. Nr. 14 vom 22. Januar 2004, Seite 989)

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2003 beschlossen, die Anlage A der BUB-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1999 (BAnz. 2000 S. 4602), zuletzt geändert am 24. März 2003 (BAnz. S. 14 486), wie folgt zu ändern:

In der Nummer 2 "Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger" der Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" der BUB-Richtlinien wird in § 11 Abs. 2 (Übergangsregelung) wie folgt geändert:

Im ersten Satz wird die Jahreszahl "2003" ersetzt durch "2004". Die vorstehende Änderung der Anlage A der BUB-Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Köln, den 1. Dezember 2003

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Jung

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