DAZ aktuell

Bundesrat: Neues Schadensersatzrecht durch

BONN (im). Den Verbesserungen für Arzneimittelgeschädigte steht nichts mehr im Weg. Am 31. Mai billigte der Bundesrat in Berlin das entsprechende Gesetz von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Darüber hinaus hat die Länderkammer einer weiteren Änderung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zugestimmt, die unter anderem weitere Ausnahmen für Naproxen und seine Salze vorsieht.

Arzneihaftung ...

Durch das neue Schadensersatzrecht wird die Arzneimittelhaftung neu geregelt. Bisher mussten diejenigen, die Schäden durch ein Präparat erlitten, beweisen, dass das Medikament die Gesundheitsschädigung bewirkte. Jetzt wird die Beweislast umgekehrt und der Hersteller muss darlegen, dass die Ursache eingetretener Schädigungen nicht bei der Entwicklung oder Herstellung des Arzneimittels liegen. Zudem wird die Kausalitätsvermutung eingeführt, die in den Fällen gilt, in denen das Präparat geeignet sein kann, den Schaden zu bewirken (ausführlich DAZ Nr. 18 vom 2. Mai 2002, S. 28).

... und Verschreibungspflicht

Die Länderkammer hat auch der 48. Verordnung zur Änderung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln zugestimmt. Die Verordnung sieht unter anderem weitere Ausnahmen für Naproxen und seine Salze, die Freistellung von Nicotin von der Rezeptpflicht in der Darreichungsform Inhalator (zur Raucherentwöhnungstherapie) sowie die Unterstellung von Kava-Kava-Wurzelstock und Kavain unter die Verschreibungspflicht vor (siehe auch AZ Nr. 10 vom 4. März 2002, S. 1)

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