DAZ aktuell

Bundesrat: Zustimmung zur 49. Verschreibungspflicht-Verordnung

Bonn (im). Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2002 in Berlin der 49. Verschreibungspflicht-Verordnung zugestimmt, so dass einem Inkrafttreten zum 1. Januar nichts im Weg stand.

Unter anderem werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Azelastin zur Anwendung am Auge von der Verschreibungspflicht freigestellt. Spagyrische, homöopathische Präparate mit Kava Kava, die nach der Vorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuchs hergestellt sind, werden ebenfalls aus der Rezeptpflicht entlassen (s. a. Wichtige Mitteilungen Nr. 7 auf Seite 20 in diesem Heft).

Das könnte Sie auch interessieren

Hersteller reagieren zurückhaltend bis ablehnend

Comeback für Kavasporal und Co.?

Nach jahrelangem Hin und Her

Endgültiges Aus für Kava-Kava

BfArM beruft sich auf EMA-Ausschuss: Nutzen-Risikobewertung ist ungünstig

Zulassungswiderruf für Kava-Kava-haltige Arzneimittel

Borsäure, Formaldehyd, Triethanolamin und Kava-Kava

„Bedenkliche Rezepturarzneimittel“ – was hat sich geändert?

DAZ-Adventsrätsel – Tag 4

Kaba oder Kava zu den Weihnachtsplätzchen?

Zu Nutzen und Risiken von Rauschpfeffer

Kava ist nicht mehr „bedenklich“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.