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Verschreibungspflicht: Entwurf einer 48. ÄnderungsVO vorgelegt

(bah/ba). Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer "48. Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel" vorgelegt. Dies geht aus einer Meldung des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) vom 28. Februar hervor.

Mit der Verordnung werden die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht von der Sitzung vom 22. Januar 2002 umgesetzt. U. a. sieht der Entwurf die Erweiterung der Ausnahmeregelung für Naproxen und seine Salze, die Freistellung von Nicotin in der Darreichungsform Inhalator (zur Raucherentwöhnungstherapie), die Freistellung einer Reihe von alkaloidhaltigen Arzneipflanzenzubereitungen für spagyrische Homöopathika, die Freistellung von Icodextrin (zur Peritonealdialyse) und die Unterstellung von Kava-Kava-Wurzelstock und Kavain vor. Der Verordnung muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Ein Inkrafttreten wird für den 1. Juli 2002 erwartet.

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