DAZ aktuell

Rechtsgutachten: Aut idem derzeit nicht vollzugsfähig

STUTTGART (diz/dgv). Im Auftrag des Deutschen Generikaverbandes hat der Verfassungsrechtler Professor Rüdiger Zuck aus Stuttgart ein Gutachten zur Vollzugsfähigkeit der im Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetzes (AABG) festgelegten Aut-idem-Regelung erstellt. Wie der Generikaverband in einer Presseinformation mitteilt, kommt das Gutachten zu einem eindeutigen Urteil: So lange die im Gesetz festgelegten Grundlagen für die Umsetzung des Gesetzes nicht gegeben sind, ist es nicht vollzugsfähig. Das heißt, die Apotheker dürfen nicht substituieren, es gelten die Bestimmungen des§ 129 SGB V in der alten Fassung weiter.

Zuck widerspricht damit eindeutig der Haltung des Bundesgesundheitsministeriums, das Gesetz könne schon mal teilweise angewendet werden. Zunächst müsse also der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Austauschbarkeit der Darreichungsform beurteilen, dann sei die obere Preislinie des unteren Preisdrittels zu ermitteln und durch die Spitzenverbände der Krankenkassen bekanntzugeben und nicht zuletzt sei den Herstellern die Reaktionsmöglichkeit auf die Bekanntmachung zu gewähren, wie es das Gesetz vorsehe.

Der Vollzug des Gesetzes werde also nach Ansicht des Generikaverbandes voraussichtlich nicht vor Beginn des dritten Quartals möglich sein. Um die Therapiehoheit in der Hand zu behalten, sollten die Ärzte in jedem Fall das Aut-idem-Feld auf dem Rezeptblatt wegkreuzen und ggf. zusätzlich "Keine Substitution" vermerken, empfiehlt der Verband der Generikahersteller. Nur so sei sichergestellt, dass der Patient auch wirklich das vom Arzt gewünschte Präparat erhalte.

Das Gutachten kann auf der Homepage (www.generika.de) des Deutschen Generikaverbandes nachgelesen werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.