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Deutscher Generikaverband: Generikahersteller plädieren für prozentuale Zuzahl

BERLIN (ks). Die Eröffnung des Hauptstadtbüros des Deutschen Generikaverbandes in dieser Woche bot Anlass für eine gesundheitspolitische Diskussion: Unter dem Motto "Prozentuale Zuzahlung jetzt!" stellte Geschäftsführer Thomas Hummels zehn Thesen seines Verbandes vor, wie eine prozentuale Zuzahlung kostenreduzierend und sozialverträglich eingeführt werden kann.

Gäste aus Politik, Industrie, den Gesundheitsberufen und den Medien kamen am 24. Juni, um mit dem Generikaverband den Bezug seiner neuen Räumlichkeiten in Berlin-Mitte zu feiern. Neben der Zentrale in Tauting bei München möchte man nun auch am "Pulsschlag der Politik" Präsenz zeigen.

Zur Einstimmung diskutierten Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ABDA-Präsident Hans-Günter Friese, Thomas Isenberg von der Verbraucherzentrale Bundesverband und Klaus-Dieter Kossow, Vorsitzender des Berufsverbands der Allgemeinärzte Deutschlands, mit Hummels über die Chancen und Risiken prozentualer Zuzahlung.

Das bestehende Zuzahlungsmodell hat ausgedient

Einigkeit herrschte insoweit, als dass das bestehende Zuzahlungssystem ineffizient und gründlich zu überdenken sei. Der Ruf nach prozentualer Zuzahlung wurde daher in der vergangenen Zeit immer öfter laut, auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat sich wiederholt für ein solches Modell ausgesprochen.

Kritiker behaupten gerne, eine prozentuale Zuzahlung sei unsozial, da sie Kranke, die besonders teuere oder viele Medikamente benötigen, benachteilige. Hummels Anliegen war es daher insbesondere, dieses Vorurteil aus der Welt zu räumen. Er betonte, das Modell des Generikaverbandes zeichne sich gerade durch seine Sozialverträglichkeit aus.

Die Härtefall- und Ausnahmeregelungen des Sozialgesetzbuchs V. Buch (SGB V) sollen beibehalten und zusätzlich eine einkommensabhängige monatliche Höchstbelastung eingeführt werden. Hummels verspricht sich von diesem Modell überdies erhebliche Steuerungseffekte: es setze wirtschaftliche Anreize zur kostensparenden Verordnung.

Ärzte und Patienten sollen in der Arzneimitteltherapie zu "Verbündeten" werden, indem sie sich auf besonders preisgünstige Medikamente verständigen – selbstverständlich ohne Qualitätseinbußen. Zudem, so der Verbandschef, würde eine prozentuale Zuzahlungsregelung Anreize für die Pharmaindustrie schaffen, günstige Arzneimittel anzubieten und die Markteinführung überteuerter Me-too-Präparate erschweren.

BMG brütet bislang ergebnislos über neuen Modellen

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden derzeit ebenfalls neue Zuzahlungsmodelle überdacht. Staatssekretär Schröder erklärte, man befinde sich in einem breiten, analytischen Prozess, in dem noch keine endgültigen Entscheidungen gefallen seien. Seines Erachtens sind prozentuale Zuzahlungen nicht durchgängig realisierbar.

Probleme gebe es etwa im Bereich der innovativen Arzneimittel, die noch unter Patentschutz stehen. Wichtig ist Schröder insbesondere, das Zuzahlungsvolumen auf dem jetzigen Niveau zu halten. Lediglich die exakte Verteilung müsse gerechter ausfallen. Letztlich müsse ohnehin über den gesamten Bereich der Preisbildung im Arzneimittelmarkt nachgedacht werden – dies ist allerdings ein Projekt für die nächste Legislaturperiode.

Prozentuale Zuzahlung nur begrenzt praktikabel?

Auch Kossow glaubt, dass prozentuale Zuzahlungen nur in bestimmten Indikationsgebieten funktionieren können: Bei Krankheiten, für die es ausreichend generische Präparate gibt, biete das Modell "nur Vorteile". Es würde zudem den Herstellern Anreize setzen, die Preise stabil zu halten, um so die Compliance zu fördern.

Auch würden auf diese Weise Apotheker daran gehindert im Aut-idem-Bereich "rumzufummeln", der Patient werde auf sein gewünschtes Präparat beharren, wenn er über die Preise informiert ist, prognostizierte Kossow. Auf der anderen Seite stünden jedoch Krankheiten, die weniger gut mit Generika zu behandeln seien: hier könnten Patienten aus wirtschaftlichen Gründen zu einer suboptimalen Therapie verleitet werden, erklärte der Ärztevertreter.

Friese: Warum Zuzahlungen auf Arzneimittel beschränken?

Friese kann dem prozentualen Zuzahlungsmodell ebenfalls einiges abgewinnen, soweit es um eine verbesserte Transparenz geht. Der ABDA-Präsident sieht jedoch auch Probleme bei der Umsetzung: Eine penible Prozentrechnung in Cent möchte er den Apothekern ersparen. Er betonte, dass ein neues Zuzahlungssystem in jedem Fall praktikabel, leicht kommunizierbar und möglichst einheitlich gestaltet sein müsse.

Denn Ärzten und Apothekern obliege es in der Regel, den Patienten die Änderungen im System nahe zu bringen. Der Generikaverband möchte zwar gerne Krankenkassen und BMG zur Aufklärung einspannen – das bedeutet jedoch sicherlich nicht, dass in der Apotheke kein Erklärungsbedarf mehr besteht.

Friese sprach sich zudem zur Vermeidung sozialer Härten für Zuzahlungs-Obergrenzen aus. Er regte weiterhin an, auch über Zuzahlungen bei anderen ärztlich veranlassten Leistungen nachzudenken. Schließlich sei die Arzneimitteltherapie anerkanntermaßen die preisgünstigste Behandlung – es sei daher nicht nachvollziehbar, dass die Kostendiskussion sich so sehr auf Arzneimittel fokussiere, obwohl gerade hier eine Kostensteigerung zwingend und erklärlich sei.

Friese ist auch nicht überzeugt, dass die prozentuale Zuzahlung ein angemessenes Steuerungsinstrument sei. Es sei bereits viel erreicht worden, so etwa mit Festbeträgen oder der Zurückdrängung umstrittener Arzneimittel. Ärzte sollten zudem nicht nur im Hinblick auf die Sparwünsche ihrer Patienten wirtschaftlich verordnen. Zuzahlungen seien vielmehr als Finanzierungsinstrument nicht zu unterschätzen – bei allen weiteren Gedanken müsse jedoch stets die Sozialverträglichkeit im Auge behalten werden.

Auch Verbraucherschützer Isenberg zeigt sich der prozentualen Zuzahlung nicht gänzlich abgeneigt – solange sich die Situation für den Patienten nicht verschlechtert. Er sieht die zehn Thesen des Generikaverbandes jedoch noch nicht als abschließende Lösung.

An offenen Fragen mangle es nicht: so befürchtet Isenberg etwa eine Aufweichung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), da die prozentuale Zuzahlung auch eine bessere Preisinformation für die Patienten erfordere. Änderungen des HWG seien hierfür nötig – leicht könnten diese jedoch zu Lasten der Verbraucher zu weit gehen.

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