DAZ aktuell

Deutscher Generikaverband: Mit Rechtsgutachten gegen aut idem

Tauting (dgv/diz). Der Deutsche Generikaverband, der sich im Auftrag seiner Mitglieder gegen die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Aut-idem-Substitution durch Apotheker zu wehren versucht, gab ein Rechtsgutachten in Auftrag. Mit ihm sollte die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzgebungsverfahrens überprüft werden.

Nach Unterlagen des Deutschen Generikaverbands kommt das Gutachten, das der Professor Michael Brenner, Jena, erstellte, zu dem Schluss, dass es verfassungswidrig wäre, das Gesetz wie geplant ohne Einbeziheung de Bundesrates zu verabschieden. Brenner betont in seinem Papier die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes und damit der Aut-idem-Änderung.

Der Gutachter sieht darüber hinaus die Ausübung der Berufsfreiheit von Arzt und Apotheker in erheblichem Maße verletzt, wobei er auch auf Probleme der Compliance und auf medizinische Aspekte hinweist. Um die Ansichten des Gutachters und die Einstellung des Generikaverbands kennen lernen zu können, bringen wir nachfolgend die Kurzfassung der Dokumentation dieses Gutachtens:

1. Gegen den BMG-Vorschlag zu Aut idem bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Michael Brenner zeigt eindrucksvoll, dass die Pläne des BMG, die Aut-idem-Regelung ohne den Bundesrat zu verabschieden, verfassungswidrig sind. Zudem wird in verfassungsrechtlich relevanter Weise in die Grundrechte der Ärzte, der Apotheker sowie der betroffenen Pharmaunternehmen, insbesondere der Generikahersteller eingegriffen.

2. Der BMG-Vorschlag zur Aufhebung des Substitutionsverbotes gefährdet die Arzneimittelsicherheit. Bei über 800 Millionen Arzneimittelpackungen im generikafähigen Markt würde heute dieses und morgen jenes Mittel in die Hand der Patienten gelangen. Ein heilloses Arzneimittel-Abgabechaos zu Lasten der Patienten mit fatalen Folgen für die Compliance wäre die Folge. Besonders ältere Menschen wären hiervon betroffen. Neue Arzneimittelskandale wären praktisch vorprogrammiert. Nach Lipobay sollte das kein Politiker durch Freigabe der Substitution fördern. Nur der Arzt verfügt über die notwendigen Informationen über Patient und Arzneimittel, um ohne eine Gefährdung der Arzneimittelsicherheit einen Patienten auf ein anderes Medikament umzustellen.

3. Der BMG-Vorschlag ist ein völlig ungeeigneter Weg für Einsparungen und führt zu unethischem Apothekerverhalten. Wer bei Arzneimitteln sparen will, darf nicht ausgerechnet die Unternehmen vernichten, die heute mit ihren preiswerten und qualitativ hochwertigen Generikaangeboten Milliarden DM einsparen helfen. Die Freigabe der Substitution durch den Apotheker führt zur systematischen Vernichtung der Generikaindustrie. Substitution führt zu unethischem Apothekerverhalten: Nicht das vom Arzt verordnete Arzneimittel erhält der Patient, sondern dasjenige, das der Apotheker am günstigsten einkauft. Auch übrigbleibende Generikaanbieter hätten praktisch Regalmieten an Apotheken zu zahlen, ohne dass Kostenvorteile bei der Krankenkasse oder beim Patienten ankommen.

4. Der BMG-Vorschlag nimmt den Ärzten die Therapiehoheit. Der Arzt hat nicht mehr die Möglichkeit, Arzneimittelfehlanwendungen infolge der Substitution zu verhindern. Er gibt seine Therapieverantwortung aus der Hand. Ein Arzneimittelpass würde völlig sinnlos.

5. Der BMG-Vorschlag schafft neue Haftungsrisiken für Arzt und Apotheker: Neue Arzneimittelfehlanwendungen schaffen neue Haftungs- und Gesundheitsrisiken. Niemand verhindert in der Realität die Substitution bei einem Allergiker. Niemand steuert gegen Fehldosierungen. Niemand verhindert die Nichteinnahme und Falscheinnahme wegen anderer Form, Farbe und Größe der Arznei. Nur der verantwortliche Arzt kennt die Indikation; der Apotheker kennt sie genauso wenig wie den Patienten.

6. Der BMG-Vorschlag beseitigt das Steuerungsinstrument der Richtgrößen: Wenn der Arzt nicht mehr die Verantwortung über die Auswahl des konkreten Arzneimittels trägt, so kann er schon aus rechtlichen Gründen nicht mehr für die Wirtschaftlichkeit der Verordnung verantwortlich gemacht werden. Ohne jegliche Richtgrößenprüfung wird der Trend zur Verordnung von teuren, nicht generikafähigen Me-too-Präparaten deutlich verstärkt werden.

7. Es gibt bessere Alternativen: Notwendig ist nicht die Verlagerung der Verantwortung vom Arzt auf den Apotheker, sondern die konsequente Markengenerikaverordnung durch den Arzt. Nur dadurch können bis zu 3 Mrd. DM eingespart werden. Das beste Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist eine sozial-verträglich ausgestaltete prozentuale Zuzahlung unter Beibehaltung der bisherigen Befreiungsregelungen. Diese Art der Zuzahlung entlastet den Patienten und die Kasse.

Der Deutsche Generikaverband, der sich im Auftrag seiner Mitglieder gegen die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Aut-idem-Substitution durch Apotheker zu wehren versucht, gab ein Rechtsgutachten in Auftrag. Mit ihm sollte die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzgebungsverfahrens überprüft werden. Nach Unterlagen des Deutschen Generikaverbands kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass es verfassungswidrig wäre, das Gesetz wie geplant ohne Einbeziehung des Bundesrates zu verabschieden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.