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Arzneimittel-Sparpaket: Ministerium erwägt Tauschhandel

BERLIN (ks). Die pharmazeutische Industrie hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in der vergangenen Woche weitere Alternativvorschläge zum Arznei-Sparpaket unterbreitet. So ist eine Einmal-Zahlung von 300 Millionen Mark durch Unternehmen des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) im Gespräch, wenn der geplante vierprozentige Preisabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel fallen gelassen wird. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Generikaverband und der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) schlugen weiterhin einen auf zwei Jahre festgelegten Rabatt von bis zu drei Prozent auf Festbetragsarzneimittel vor - im Gegenzug soll die Aut-idem-Regelung fallen.

Am vergangen Freitag trafen sich Vertreter der Pharmaverbände und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), um die Vorschläge zu erörtern. Was die Aut-idem-Regelung angeht, zeigte sich das BMG nicht kompromissbereit. Diese strukturpolitische Maßnahme will Schmidt trotz aller Einwände der pharmazeutischen Industrie auf jeden Fall umgesetzt wissen. Auch die SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit signalisierte bereits, dass sie an aut idem festhalten wolle. Den VFA-Vorschlag einer Einmal-Zahlung hält man im Ministerium hingegen für diskussionswürdig.

Allerdings sollten mit dem Preisabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel nahezu 500 Mio. Mark eingespart werden - insofern wird über die Höhe einer etwaigen Barzahlung noch verhandelt werden müssen. Eine Sprecherin der Ministerin sagte, es gehe darum, dass die Pharmaindustrie einen Solidarbeitrag leiste und das anvisierte Einsparvolumen erreicht werde. Darüber, auf welche Weise dies geschehe, ob durch Preisabschläge oder eine einmalige Barzahlung, ließe sich sprechen.

Scharfe Kritik der ABDA

ABDA-Präsident Günter Friese bezeichnete den Vorschlag des VFA als "modernen Ablasshandel". Das Verhalten der pharmazeutischen Industrie in den vergangen Wochen erinnere ihn an eine Versteigerung oder einen Bazar. Friese zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich die Politik letztlich nicht als käuflich erweisen werde. Die Aut-idem-Regelung sei die einzige strukturelle und auf Dauer angelegte Maßnahme des Sparpakets, die auf jeden Fall beibehalten werden müsse. Auch den BPI-Vorschlag eines Rabatts auf Medikamente im Festbetragsmarkt hält die ABDA für "völlig unbrauchbar".

Änderungsanträge noch möglich

Am vergangenen Dienstag haben sich die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen erneut mit dem Entwurf zum Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) und etwaigen Änderungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit fand am Mittwoch statt. Hier konnten alle Beteiligten nochmals ihre Argumente austauschen. Zudem ist noch für diese Woche ein Gespräch zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Vertretern der Pharmaverbände sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie geplant. Schon vor seiner Asienreise hatte Schröder Gewerkschaftschef Hubertus Schmoldt zugesichert, sich in die Gespräche einzuschalten, um nach "intelligenteren Lösungen" als einem Preisabschlag Ausschau zu halten.

Ob und welche Änderungsanträge zu AABG letztlich gestellt werden, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Doch es muss nun schnell gehen. Das Parlament will das Gesetz noch in der kommenden Woche verabschieden. Die zweite und dritte Lesung des AABG im Bundestag ist für den 16. November vorgesehen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen und so bleibt es spannend, wie das Sparpaket letztlich geschnürt werden wird.

Die pharmazeutische Industrie hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in der vergangenen Woche weitere Alternativvorschläge zum Arznei-Sparpaket unterbreitet. So ist eine Einmal-Zahlung von 300 Millionen Mark durch Unternehmen des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) im Gespräch, wenn der geplante vierprozentige Preisabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel fallen gelassen wird. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Generikaverband und der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) schlugen weiterhin einen auf zwei Jahre festgelegten Rabatt von bis zu drei Prozent auf Festbetragsarzneimittel vor – im Gegenzug soll die Aut-idem-Regelung fallen.

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