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Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung

BONN (diz). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nikkels, zog eine positive Bilanz ihrer bisherigen einjährigen Arbeit. Man habe eine Reihe von Initiativen und Aktivitäten entwickelt, um bereits begonnene Projekte der Sucht- und Drogenprävention fortzusetzen, aber auch neue Schwerpunkte in der Sucht- und Drogenpolitik zu setzen.

Zu den Schwerpunkten dieser Regierung gehört die Schadensminimierung und Überlebenshilfe als wichtige Aufgabe einer neuen Drogen- und Suchtpolitik.

Fixerstuben auf rechtliche Ebene stellen

Für die Bundesregierung ist die rechtliche Absicherung der Drogenkonsumräume eine unerlässliche Aufgabe, um Gesundheitsgefahren bis hin zu Todesrisiken für intravenös Drogenabhängige zu verringern. Durch den gestiegenen Mischkonsum erhöht sich diese Gefahr noch.

Der Gesetzentwurf, so erklärte Frau Nickels in einer Presseinformation, verfolgt das Ziel, Rechtsklarheit über Zulässigkeit von Drogenkonsumräumen, auch "Fixerstuben" oder "Gesundheitsräume" genannt, herzustellen. So soll zur rechtlichen Absicherung des Betriebs von Drogenkonsumräumen eine bundeseinheitliche Rahmenvorschrift geschaffen werden, nach der Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können. Die Eröffnung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll künftig nach einem näher geregelten Erlaubnisverfahren erfolgen, das die bestmögliche Sicherheitskontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen dadurch gewährleistet, dass qualifizierte Beratung und Hilfe geleistet wird.

Der Gesetzentwurf setzt in einem Katalog die Mindestanforderungen fest, die von den Ländern ausgefüllt werden müssen: Genannt werden hier an erster Stelle gesundheitliche Fragen, insbesondere die Sicherheit und die Kontrolle bei dem geduldeten Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln. Der Gesetzentwurf zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen.

Modellversuch für heroingestützte Behandlung

Die Koalitionsvereinbarungen vom Oktober 1998 haben sich auch dafür ausgesprochen, einen Modellversuch zur heroingestützte Behandlung durchzuführen. Die Städte Hamburg, Frankfurt/M., Hannover, Düsseldorf, Essen, Köln, Karlsruhe und München haben derzeit ihre Beteiligung zugesagt. Der Bund wird die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs durchführen bzw. finanzieren. Das Modell soll im kommenden Jahr beginnen und mindestens bis zum Jahr 2002 laufen.

Ziel des Modellversuchs soll es sein, exemplarisch in einigen Städten neue Erkenntnisse zu erbringen, wie die Gesamtbehandlung von chronisch Abhängigen durch eine heroingestützte Behandlung gefördert sowie technisch und organisatorisch durchgeführt werden kann. Von diesem Modellversuch erwartet man sich entscheidende Verbesserungen der gesundheitlichen und sozialen Situation von Heroinabhängigen.

Zwischen den Beteiligten wurde bereits ein Forschungsdesign abgestimmt, auf dessen Grundlage die Länder und Städte für die Durchführung der klinischen Prüfung zuständig sind, die nach den geltenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der Arzneimittelprüfrichtlinien vorzunehmen ist.

Cannabis zur Therapie

Unterstützung vom Bundesgesundheitsministerium erhält die Erforschung und Anwendung von natürlichen Cannabis-Produkten in der Behandlung von chronisch Kranken (z. B. in der Schmerz- und AIDS-Therapie). So werden synthetisch hergestellte Cannabis-Präparate in der medizinischen Praxis zur Linderung von Krankheitsfolgen erfolgreich eingesetzt. Eine entsprechende Studie wird derzeit an einem Berliner Krankenhaus durchgeführt.

Weiterhin kritisch untersucht wird von der Bundesregierung eine mögliche ungleiche Rechtsanwendung unter den Bundesländern im Umgang mit Konsumenten von Cannabis, die geringe Mengen zum Eigenkonsum besitzen. Gravierende Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Beurteilung von Wiederholungstätern und sehr erhebliche Unterschiede bei harten Drogen. Auch die Sanktionierung von Cannabis-Konsumenten nach dem Straßenverkehrsrecht wird vom Ministerium sorgfältig beobachtet, weil hier eine rechtliche Ungleichbehandlung nicht ausgeschlossen ist durch die verbreitete Praxis, dass selbst dann eine Überprüfung und der Entzug der Fahrerlaubnis stattfindet, wenn eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss nicht erfolgte.

Flächendeckende Methadonsubstitution

Auf dem Gebiet der substitutionsgestützten Behandlung strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Substitution mit Methadon oder anderen zur Substitution geeigneten Mitteln an (z.B. Codein oder Buprenorphin) für diejenigen Drogenabhängigen, für die diese Behandlungsform sinnvoll und notwendig ist. Der Bund wird, wie Frau Nickels in der Presseinformation ausführte, dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen und sich in Abstimmung mit der Bundesärztekammer und den Kassen für die Verbesserung der Versorgung einsetzen. Die Umsetzung soll dann auf Länder- und kommunaler Ebene erfolgen. Gleichzeitig will der Bund dazu beitragen, dass die Qualität dieser Behandlung gleichmäßig gut ist.

Ziel ist die einheitliche Verabschiedung von Leitlinien der Bundesärztekammer zur Methadonbehandlung zeitgleich mit einer Anpassung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Der "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" als Selbstverwaltungsorgan hat Mitte des Jahres neue Richtlinien zur Finanzierung von Substitutionsbehandlungen als Kassenleistungen beschlossen, die dem Ziel einer breit angelegten Substitution Opiatabhängiger nur unzureichend entsprach. Aufgrund der Beanstandung des Gesundheitsministeriums wurde die Indikation um die Opiatabhängigkeit als solche erweitert.

Die Drogenbeauftragte stellte allerdings auch kritisch fest, dass es nach wie vor verschiedene Regelungen gibt, die Erschwernisse in der Durchführung bewirken könnten. So darf dies nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung suchtkranker Klienten führen, die für eine Substitutionsbehandlung infrage kommen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Bundesgesundheitsministerin hat daher die Kassenärztliche Bundesvereinigung gebeten, die Auswirkungen der Richtlinie untersuchen zu lassen. Außerdem wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung gebeten, die Bewertung der substitutionsgestützten Behandlungen im Vergütungssystem kritisch zu überprüfen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nickels, zog eine positive Bilanz ihrer bisherigen einjährigen Arbeit. Man habe eine Reihe von Initiativen und Aktivitäten entwickelt, um bereits begonnene Projekte der Sucht- und Drgenprävention fortzusetzen, aber auch neue Schwerpunkte in der Sucht- und Drogenpolitik zu setzen. Im Mittelpunkt stehen Drogenkonsumräume, die heroingestützte Behandlung und die therapeutische Cannabisanwendung.

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