DAZ aktuell

Keine Legalisierung von Fixerräumen

BONN (im). Die von der Bundesregierung geplante Absicherung von Drogenkonsumräumen ist im Bundesrat am 4. Februar gestoppt worden. Die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes fand nicht die erforderliche Zustimmung in der Länderkammer. Für die Apotheken barg die Novelle keine unmittelbaren Veränderungen.

Außer den unionsgeführten Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und Hessen verweigerten auch Berlin, Brandenburg und Bremen die Zustimmung. Die Bundesregierung hatte bis zuletzt auf das positive Votum der großen Koalitionen in Bremen und Brandenburg gehofft. Als Ausnahme stimmte das CDU-regierte Saarland für das Gesetz, das der Deutsche Bundestag bereits am 16. Dezember 1999 beschlossen hatte. Für den 9. Februar war für die Kabinettssitzung vorgesehen, über die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Gesetz doch noch umzusetzen, zu entscheiden.

Regierung für Substitutionsregister

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sah neben Fixerstuben die Einrichtung eines Meldesystems und eines bundesweiten Substitutionsregisters für Opiatabhängige vor. Ärzte, die Substitutionsmittel verschreiben, sollten für diese Behandlungen besonders qualifiziert werden. Durch die Änderung des BtM-Gesetzes sollten durch eine bundeseinheitliche Rahmenvorschrift den Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen ermöglicht werden.

Der Betrieb der Fixerräume sollte künftig nach einem näher geregelten Erlaubnisverfahren erfolgen, das Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln gewährleisten sollte. Das Gesetz legte zehn Mindestanforderungen etwa zur Kontrolle des geduldeten Verbrauchs der BtM fest, die die Länder in einer Rechtsverordnung ausgefüllt hätten.

Keine Kontrolle durch Apotheken

Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf eine Überwachungsfunktion der Apotheker vorgesehen. Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollten die Apotheken über diejenigen Ärzte informieren, die die Mindestanforderungen zur Opiatabgabe erfüllten. Dieser Passus ist allerdings in der endgültig verabschiedeten Fassung des Gesetzes von Mitte Dezember nicht enthalten, er wurde gestrichen. Statt dessen wurde eine zentrale Stelle der Länder hineingeschrieben, welche die obersten Landesbehörden informieren soll.

Nickels enttäuscht

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Christa Nickels äußerte sich enttäuscht über das Scheitern in der Länderkammer. Sie warf unter anderem der CDU/FDP-Landesregierung in Hessen eine "unverantwortliche" Politik vor. Mit der Weigerung Hessens, dem Gesetz zuzustimmen, bleibe die Rechtsunsicherheit für bestehende Überlebenshilfeeinrichtungen beispielsweise in Frankfurt am Main bestehen.

Nach Worten von Nickels, die auch Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium ist, zeigt die Erfahrung in Städten mit Drogenkonsumräumen, dass etwa bei Überdosierungen schnell Leben gerettet werden und auch langjährige, verelendete Heroinabhängige erreicht werden könnten. Drogenkonsumräume bestehen bereits in Frankfurt /Main, Hannover, Hamburg und Saarbrücken.

Die von der Bundesregierung geplante Absicherung von Drogenkonsumräumen ist im Bundesrat am 4. Februar gestoppt worden. Die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes fand nicht die erforderliche Zustimmung in der Länderkammer. Für die Apotheken barg die Novelle keine unmittelbaren Veränderungen.

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