Westfalen-Lippe

Verband geht erfolgreich gegen unberechtigte Retaxationen vor

Berlin - 28.02.2024, 16:45 Uhr

Auch E-Rezepte sind vor Formfehlern, die zu Retaxfallen werden können, nicht gefeit. (Foto: ABDA)

Auch E-Rezepte sind vor Formfehlern, die zu Retaxfallen werden können, nicht gefeit. (Foto: ABDA)


Die Retaxstelle des Apothekerverbands Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Million Euro von den Krankenkassen zurückgeholt. Wie der Verband mitteilt, wurden etwas mehr als 90 Prozent der für die Mitgliedsapotheken eingereichten Einsprüche gegen Retaxationen anerkannt.

Krankenkassen müssen wirtschaftlich arbeiten – keine Frage. Doch ihre Suche nach kleinsten Formfehlern bei der Rezeptbelieferung, um Apotheken die Rechnungen zu kürzen, hat schon seit langem bedenkliche Ausmaße angenommen. Erst im vergangenen Sommer sah sich der Gesetzgeber wieder veranlasst, einzugreifen.

Doch nicht jede Retaxation hat Bestand. Apotheker*innen, die sich wehren, können die von den Kassen einbehaltenen Summen oft erfolgreich zurückerlangen. Aber eigentlich liegt ihre primäre Aufgabe in der Patientenversorgung – und nicht darin, sich in langwierigen Verfahren gegen unberechtigte Aufrechnungen zu wehren. Und so werden einige Apothekerverbände für ihre Mitgliedsapotheken aktiv und kämpfen um die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltene Gelder.

Mehr zum Thema

Einspruch auch bei kleinen Beträgen

Unberechtigte Miniretax

LAV Baden-Württemberg zieht Bilanz

Erfolge im Einspruch gegen Retaxationen

So meldet diesen Mittwoch der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), seine Retaxstelle habe im vergangenen Jahr insgesamt 518.896 Euro und 83 Cent von den gesetzlichen Krankenversicherungen zurückgeholt. Damit liege die Anerkennungsquote aller vom AVWL eingereichten Einsprüche im Arzneimittelbereich bei knapp über 90 Prozent.

Oft nur kleine Beträge, die sich in der Summe aber läppern

Die höchste Regressforderung lag laut Verband bei 32.778 Euro. Allzu oft gehe es jedoch um kleine Beträge, bei denen der Aufwand der Kassen, ein solches Verfahren überhaupt nur einzuleiten, den Regressbetrag deutlich übersteige. „Das zeigt, wie irrsinnig diese Verfahren sind“, sagt der AVWL-Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell. Es würden die Verwaltungskosten nach oben getrieben – dabei ließen sich Versichertenbeiträge sinnvoller einsetzen.

Rochell kritisiert zudem, dass fälschlich gestellte, hohe Regressforderungen manche Apotheken vollkommen unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage brächten. „Mindestens aber rauben sie Apotheken-Inhabern über Wochen den Schlaf und bedeuten damit ein Gesundheitsrisiko“, so der Verbandschef. 

Kassen werden weiter Schlupflöcher suchen

Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVV) für bestimmte nachrangige Fehler eigentlich eine Regressbremse beschlossen hat – Schlupflöcher werden die Kassen weiter suchen, fürchtet Rochell.

Die von der AVWL eingetriebene Summe zeichnet überdies noch nicht das gesamte Bild. Hinzu kämen Retaxationen im Hilfsmittelbereich. Überdies scheuten viele Apotheken bei kleinen Beträgen den Aufwand für einen Einspruch.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

AVWL macht sich für Verbot von Retaxierungen wegen fehlender Dosierangabe stark

Nullretax: Das Übel an der Wurzel packen

LAV Baden-Württemberg prüft retaxierte Rezepte

900.000 Euro zurückgeholt

Umfrage des DAP zu Erfahrungen und Umgang der Apotheken mit Retaxierungen

Aufschlussreiche Ergebnisse

1 Kommentar

Retaxationen

von Dorf-Apothekerin am 28.02.2024 um 19:15 Uhr

Es ist wohl an der Zeit Bearbeitungsgebühren für ungerechtfertigte Retaxationen einzufordern. Z. B. 20%

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.