Nach falschem „Rote-Hand-Brief“

DNA-Verunreinigungen in COVID-19-Impfstoffen? PEI erläutert die Prüfvorgaben

Stuttgart - 28.12.2023, 12:15 Uhr

Für die Anwesenheit von DNA in mRNA-Impfstoffen gibt es strenge Grenzwerte. (Foto: Dan Race / AdobeStock)

Für die Anwesenheit von DNA in mRNA-Impfstoffen gibt es strenge Grenzwerte. (Foto: Dan Race / AdobeStock)


Anfang Dezember hatte der „Medizinische Behandlungsverbund“ Falschinformationen zu mutmaßlichen DNA-Kontaminationen von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen verbreitet – als Fax an Arztpraxen, welches ohne entsprechende Autorisierung das Rote-Hand-Symbol trug. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) stellte rasch klar, dass es sich um Falschinformationen handelt. Da aber viele Nachfragen kamen, legte das PEI nun nach und informiert ausführlich darüber, wie besagte Impfstoffe geprüft werden.

Es liest sich haarsträubend, was der „Medizinische Behandlungsverbund“ in seinem wie ein Rote-Hand-Brief aufgemachtem Schreiben postuliert. Untersuchungen hätten DNA-Kontaminationen oberhalb der Grenzwerte festgestellt, heißt es dort und es bestehe die „konkrete Gefahr, dass ‚therapeutische Transgene‘ aufgrund der Zellgängigkeit der Impfstoffkomponenten ins menschliche Genom übernommen werden“. In der Konsequenz ruft das Schreiben die Praxisteams dazu auf, die Impfstoffe vorerst nicht mehr einzusetzen und stattdessen Rückstellproben für eine Chargenprüfung zu bilden. Dass es sich hierbei um Falschinformationen handelte und kein solcher Handlungsbedarf bestehe, stellte das Paul-Ehrlich-Institut schnell klar.

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Dennoch, die Verunsicherung war groß und so erreichten das Institut darauffolgend zahlreiche Nachfragen aus medizinischen Fachkreisen. Als Reaktion darauf wurde am 22. Dezember ein vierseitiges Informationsschreiben veröffentlicht, das sich der Prüfmethodik für mRNA-basierte COVID-19-Impfstoffe widmet. Was hat es also mit den vermeintlichen DNA-Kontaminationen auf sich?

DNA-Restmenge unterhalb Grenzwert unschädlich

In dem Schreiben stellt das PEI klar, dass DNA bei der Impfstoffherstellung als Matrize (Template) zum Einsatz kommt, deren Sequenz dann in die gewünschte mRNA umgeschrieben werden. Die DNA werde anschließend mittels DNAse enzymatisch abgebaut und das Produkt aufgereinigt. Hierbei bliebe eine kleine Restmenge (zerkleinerter) DNA zurück, was unter einem in der Zulassung festgehaltenen Grenzwert unschädlich sei.

Die eingesetzte DNA-Matrize sei bakteriellen Ursprunges, mögliche Risikoaspekte, die von tierischer oder viraler DNA ausgehen, träfen hier nicht zu. 


„Mögliche Risikoaspekte, die bei Rest-DNA aus Zellen tierischen Ursprungs entstehen könnten, sind eine potenzielle Tumorigenität durch Übertragung von Vorläufer-Onkogene (Proto-Onkogene) und eine potenzielle Infektiosität der DNA durch Übertragung vollständiger funktioneller viraler Gene.“

Informationsschreiben des PEI vom 22. Dezember 2023


Berücksichtigt die Chargenfreigabe die DNA-Restmenge?

Auf Rest-DNA werde im Laufe des Herstellungsprozesses getestet. Teil der Testung zur Chargenfreigabe ist diese Prüfung hingegen nicht unmittelbar, da hier auf die in der Nutzen-Risiko-Bewertung im Rahmen des Zulassungsverfahren „als relevant identifizierten produktspezifischen Labor-Wirksamkeits- und -Sicherheitsparameter“ geprüft werde. Allerdings werde im Zuge der Chargenfreigabe auch die Herstellungsdokumentation überprüft – und in dieser sind die Ergebnisse der Testung auf Rest-DNA inklusive verwendete Prüfverfahren und Grenzwert vermerkt.


„Jede Wirkstoffcharge des Impfstoffprodukts Comirnaty wird auf DNA-Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls des Herstellers, das im Rahmen der amtlichen Chargenprüfung (OCABR) unabhängig behördlich geprüft wird. Für die staatliche Chargenfreigabe in Deutschland werden diese vom Hersteller mit festgelegter und validierter Methode erhobenen Untersuchungsdaten vom Paul-Ehrlich-Institut gegengeprüft, bevor eine staatliche Chargenfreigabe für Deutschland durch das Paul-Ehrlich-Institut erfolgt.“

Informationsschreiben des PEI vom 22. Dezember 2023


Prüfung auf Rest-DNA muss richtig ausgeführt werden

Wie und nach welcher Vorschrift getestet werde, sei hierbei entscheidend. Um eine Testinterferenz durch Lipid-Nanopartikel auszuschließen, die im finalen Produkt vorliegen – im Wirkstoff hingegen nicht, ist der DNA-Restgehalt am Wirkstoff zu testen und nicht am Endprodukt. Weiterhin seien selbstverständlich auch abgelaufene, angebrochene oder unsachgemäß gelagerte Impfstoffvials ungeeignet zur Bestimmung der Rest-DNA. In zwei häufig zitierten Preprint-Publikationen, die einen erhöhten DNA-Gehalt in den Impfstoffen detektiert haben wollen, fehlten hingegen die Angaben, ob diese Bedingungen eingehalten wurden. Auch sei die Methodik nicht ausreichend nachvollziehbar. Ohne diese Angaben sei jedoch nicht sicher, ob die erzielten Messergebnisse verlässlich sind.


Deutsche Apotheker Zeitung
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4 Kommentare

Glauben?

von Lisa am 29.12.2023 um 13:27 Uhr

Und Sie als Redaktion glauben dem PEI in dieser Angelegenheit und gehen davon aus, dass die entsprechenden Wissenschaftler, die Gegenteiliges gefunden haben, falsch gearbeitet haben; alle also verfälschte Ergebnisse präsentierten und das nicht merken? Mit welcher Begründung? Ist das PEI über jede Kritik erhaben?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Glauben

von FMH am 31.12.2023 um 8:30 Uhr

Das PEI hat am 18.8.23 eine Stellungnahme herausgegeben, wonach alle Chargen weitgehend gleiche Nebenwirkungsprofile haben. In den PSUR sieht das anders aus - Erklärungen fehlen bis heute. Im der PEI-Stellungnahme vom 5.12.23 hieß es noch, wertvolle Impfstoffe dürften nicht durch Testung der Verwendung entzogen werden (!?). Wenig später fällt dem PEI auf, dass alles, was geliefert wurde, sowieso nicht testfähig ist? Glaubwürdig geht anders.

Absolutes Vertrauen in eine weisungsgebundene Behörde?

von Lisa am 29.12.2023 um 11:38 Uhr

Ist es wirklich angebracht, die Argumentation des PEI, einer weisungsgebundenen Behörde, ungeprüft und in gutem Glauben als absolut hinzunehmen? Wieso sind z.B. abgelaufene oder angebrochene Vials ungeeignet zur Bestimmung der Rest-DNA, obwohl sie ungehindert bzw. sogar empfohlenerweise weiter verimpft werden dürfen? Oder: Erhalten potentielle Impfbewerber nur den Wirkstoff ohne Nanolipide? Ja doch wohl nicht! Usw. Unsere Arzneimittelsicherheit, was passiert zur Zeit damit? Hat die Industrie endlich mithilfe von Politik und Behörden ein Schlupfloch gefunden, um wieder in die Zeit vor Contergan zurück zu können?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Absolutes Vertrauen in eine

von DAZ-Redaktion am 29.12.2023 um 12:21 Uhr

Hallo,

warum Reste sich nicht zur Prüfung eignen steht im Text: "Um eine Testinterferenz durch Lipid-Nanopartikel auszuschließen, die im finalen Produkt vorliegen – im Wirkstoff hingegen nicht, ist der DNA-Restgehalt am Wirkstoff zu testen und nicht am Endprodukt."

Oder mit anderen Worten: Die Lipd-Nano-Partikel stören die Prüfung, das bedeutet nicht, dass die DNA-Mengen im fertigen Produkt anders sind

Grüße
Ihre Redaktion

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