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Curevac vs. Biontech
Gericht vertagt Entscheidung im Streit um Corona-Impfstoffpatent
Im Schadenersatz-Streit zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech um ein Corona-Impfstoffpatent hat das Landgericht Düsseldorf wie erwartet sein Urteil vertagt. Der Rechtsstreit soll ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des strittigen Patents entschieden hat. Ursprünglich war das Urteil des Landgerichts für Donnerstag geplant.
Curevac und Biontech streiten sich derzeit vor Gericht um Patente für Corona-Impfstoffe. Das Tübinger Unternehmen Curevac fordert einen Anteil an den Gewinnen des Konkurrenten und hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Selbst hatte Curevac keinen Impfstoff zur Marktreife gebracht. Biontech hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München geklagt. Das Unternehmen verlangte dort, das strittige Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung. Das Bundespatentgericht hatte vergangene Woche der Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech stattgegeben und das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärt. Curevac hatte daraufhin angekündigt, beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Deswegen hat das Landgericht Düsseldorf nun ein für Donnerstag geplantes Urteil vertagt. Der Rechtsstreit werde ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des strittigen Patents entschieden habe, teilte das Gericht am heutigen Mittwoch mit.
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Gegen vier weitere strittige Schutzrechte aus der Schadenersatz-Klage hatte Biontech bei Patentbehörden Einspruch eingelegt oder die Löschung beantragt. Diese Verfahren hatte das Landgericht bereits Ende September ausgesetzt, weil es zunächst die Entscheidungen der Patentbehörden abwarten will.
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