DAV-Chef zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Höherer Kassenabschlag belastet Apotheken 2023 mit 115 Millionen Euro

Berlin - 06.09.2023, 12:15 Uhr

Die Apotheken bekommen den erhöhten Apothekenabschlag deutlich zu spüren. (Foto: IMAGO / Robert Poorten)

Die Apotheken bekommen den erhöhten Apothekenabschlag deutlich zu spüren. (Foto: IMAGO / Robert Poorten)


Einige Maßnahmen des im November 2022 erlassenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes werden derzeit vom BMG evaluiert. Der Deutsche Apothekerverband ist zwar nicht aufgefordert, sich zu den Auswirkungen des Spargesetzes zu äußern. Dennoch nutzt er die Gelegenheit, nochmals auf die Belastung der Apotheken durch den erhöhten Kassenabschlag hinzuweisen.

Diese Woche haben mehrere Pharmaverbände Stellungnahmen zu den mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz neu eingeführten Regelungen zur Nutzenbewertung und Preisbildung für neue Arzneimittel vorgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte sie dazu aufgefordert. Denn dieses muss laut Gesetz bis Ende des Jahres eine Evaluation vorlegen, wie sich unter anderem der neue Kombinationsabschlag auf die Versorgungssicherheit und die Produktionsstandorte in Deutschland und der EU auswirkt. Die Pharmaverbände vfa, BPI und BAH haben ihre Kritik deutlich gemacht.

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Das Spargesetz, das in weiten Teilen bereits im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, hat aber nicht nur die Pharmaindustrie durchgeschüttelt. Seit Februar 2023 belastet es auch die Apotheken: Zwei Jahre lang müssen sie einen auf zwei Euro erhöhten Kassenabschlag zahlen. Eine Auflage, die die Apothekerschaft schon im Gesetzgebungsverfahren massiv kritisiert hatte – schließlich herrscht bei ihrer Vergütung schon viel zu lange Stillstand, die faktische Honorarkürzung schmerzt daher besonders.

Diese Sparmaßnahme, zumal sie zeitlich begrenzt ist, soll allerdings keiner Evaluation unterzogen werden. Das sieht das Gesetz nicht vor und so bat das BMG die ABDA oder den Deutschen Apothekerverband (DAV) auch nicht um eine Einschätzung. Dennoch hat man beim DAV sieben Monate nach der Erhöhung des Kassenabschlags eine klare Meinung.

Verbandschef Hans-Peter Hubmann zeigt die Auswirkungen mit deutlichen Worten auf: „Mit der Erhöhung des Apothekenabschlags seit 1. Februar wird jede Apotheke mit 600 Euro pro Monat zusätzlich belastet, das macht allein in den elf Monaten des Jahres 2023 rund 115 Millionen Euro Belastung aus.“ Hubmann erinnert, dass dies Geld sei, das nicht mehr in die Sicherung der Versorgung oder in die Nachwuchsgewinnung investiert werden könne. „Die Politik treibt die Apotheken in eine Krisensituation, die den Betrieben jede Luft zum Atmen nimmt.“ Daher forderten die Apothekerinnen und Apotheker die Politik und Krankenkassen nach wie vor nachdrücklich auf, „die Apotheken nicht kaputtzusparen und das seit mehr als zehn Jahren geltende Fixhonorar endlich zu erhöhen.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Frage 7, die die ABDA stellen muß !

von Alfons Neumann am 07.09.2023 um 2:00 Uhr

Warum wird Apotheken vor Ort, die im Gegensatz zum Versandhandel jede Menge defizitäre Arbeit leisten müssen, nicht mal ein Honorar in Höhe der vom Staat in voller Höhe (!) erhobenen Mehrwertsteuer zugestanden ??

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lindmarc@web.de

von Marc Linden am 06.09.2023 um 22:11 Uhr

Ja das stimmt. 20 Jahre. Solange aber Kalender, Umschau, Geschenke, Tüten, kostenlos verschenkt werden und wir OTC Präparate verramschen, solange nimmt uns keiner Ernst. Fragen Sie den Wepavertreter.: Weihnachtsgeschenke für Kunden gehen so gut, wie lange nicht mehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Erhöhung des Fixhonorars

von Roland Mückschel am 06.09.2023 um 13:29 Uhr

Mein Gutester, es sind nicht nur 10 Jahre sondern
20 Jahre.
In Worten ZWANZIG.
Verstehen sie mich Herr Hubmann?

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