Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-FinanzStabilisierungsgesetzes

ABDA: „In keinster Weise nachvollziehbar“

Berlin - 12.07.2022, 17:50 Uhr

Die ABDA hat keinerlei Verständnis für die Apotheken-Sparpläne aus dem BMG. (Foto: DAZ)

Die ABDA hat keinerlei Verständnis für die Apotheken-Sparpläne aus dem BMG. (Foto: DAZ)


Der „vorgeschlagene massive Eingriff in die Honorierung der Leistungen der öffentlichen Apotheken ist selbst vor dem Hintergrund der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung in keinster Weise nachvollziehbar und schwächt das Arzneimittelversorgungsystem“. Das schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme zur morgigen Verbändeanhörung im BMG zum Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Am morgigen Mittwochvormittag findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) statt. Die betroffenen Verbände waren aufgefordert, bis heute Mittag ihre schriftlichen Stellungnahmen einzureichen. Auch die ABDA hat die Gelegenheit genutzt, nochmals klarzustellen, was die vorgesehene zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro je Rx-Arzneimittelpackung für die Apotheken bedeuten würde.

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Grundsätzlich hat die ABDA Verständnis, dass das Gesundheitssystem in Zeiten sinkender Einnahmen und höherer (politisch gewollter) Ausgaben gesichert werden muss. Dass das BMG darauf aber mit einer klassischen Kostendämpfung reagiert, die weitgehend zulasten der Leistungserbringer gingen, ohne dass diese ursächlich für die Probleme seien, versteht sie nicht. Auch nicht die Konzentration auf den Arzneimittelbereich – zumal in einem Maß, „das weit über den Anteil dieses Bereichs an den Ausgabensteigerungen der GKV in den letzten Jahren hinausgeht, und dessen Einseitigkeit im Gesetzestext nicht begründet wird“. 

Erneut weist die ABDA darauf hin, dass Apotheken in den vergangenen Jahren keinesfalls als Kostentreiber aufgefallen seien. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei sogar in den vergangenen 20 Jahren von 3,0 auf 1,9 Prozent gesunken. „Trotzdem sollen sie aber nun durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden. Umstände, die dies begründen könnten, gibt es nicht“, heißt es in der Stellungnahme.

Was die konkret vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags um 23 Cent auf 2,00 Euro betrifft, so belastet dies die Apotheken der ABDA zufolge in den beiden Jahren mit jeweils etwa 120 Millionen Euro. Für eine durchschnittliche Apotheke seien dies rund 6.500 Euro pro Jahr. „Da es keine Möglichkeiten gibt, diese Belastung durch Änderungen des Geschäftsablaufs zu verringern, führt sie ungeschmälert zu einer entsprechenden Absenkung von Rohertrag und Vorsteuergewinn.“

Die ABDA will diese Belastung auch richtig eingeordnet wissen: Dabei ist nämlich zu berücksichtigen, dass das Fixhonorar der Apotheken in Höhe von 8,35 pro Rx-Arzneimittel letztmalig zum 1. Januar 2013 (!) angepasst wurde. Im Gegensatz zu anderen Versorgungsbereichen habe es in den vergangenen Jahren keine Anpassung der entsprechenden Vergütung in Anlehnung an die Entwicklung des Preisniveaus oder der Lohnsumme gegeben.

Hinzu komme, dass sich der Kostendruck auf die Apotheken massiv verschärfe, etwa durch die Erhöhung des Mindestlohns. Auch angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal stiegen die Lohnkosten – schließlich muss man etwas bieten, um Mitarbeiter:innen zu gewinnen. Zudem belasteten die allgemein steigenden Lebenshaltungskosten bei Miete, Heizung, Strom etc. die Apotheken. Weiterhin führt die ABDA sich verschlechternde Einkaufskonditionen der Apotheken insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel an.

Auch „diverse gesetzgeberische Maßnahmen“ verlangten den Apotheken immer stärkere bürokratische oder allgemein nicht unmittelbar der Versorgung dienende Aktivitäten ab, die mit steigenden Kosten einhergingen.

Pandemie-Sondererlöse sind Geschichte

All diese Belastungen hätten sich auch schon in den vergangenen beiden Jahren gezeigt. Allerdings habe man sie durch Sondererlöse in der Pandemie kompensieren können. Nunmehr seien diese Sondererlöse weggefallen, während der Kostendruck massiv zunehme.

Wenn nun die Apotheken so belastet würden, wie im Referentenentwurf vorgesehen, bestehe die Gefahr, dass die Zahl der Betriebsstätten noch schneller als bisher abnimmt. Die flächendeckende Versorgung gerate dann immer stärker in Gefahr, warnt die ABDA.

Wenn schon, denn schon ...

Wenn sich der Gesetzgeber vom erhöhten Abschlag nicht abbringen lässt, weist die ABDA „höchst vorsorglich“ darauf hin, dass die vorgesehene Ausgestaltung mit extremem und unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Dabei geht es konkret um die Fristen. Der Entwurf sieht vor, dass der erhöhte Abschlag ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten soll. Die ABDA fordert jedoch einen späteren Start- und Endzeitpunkt, der auf die eingeübten Fristen abgestimmt ist, um Zusatzbelastungen bei der Abwicklung zu vermeiden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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10 Kommentare

"nicht nachvollziehen"

von Martin Straulino am 17.07.2022 um 11:35 Uhr

Die Wortwahl der ABDA ist viel zu brav - die kann ich absolut "nicht nachvollziehen" - ein typisches Duckmäuserverhalten - wie immer ...
Wie wäre es denn mit z.B.: "Das ist Betrug an unserer Leistung!" ... "Wir fordern 10% mehr als Inflationsausgleich" ...

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Lauterbachs Bürgersprechstunde stürmen!!!!!

von Dr. Susanne RUECK am 16.07.2022 um 18:31 Uhr

Wenn es stimmt, daß unsere Standesvertreter noch nicht mal einen Termin im BMG kriegen dann müssen wir eben Lauterbachs Bürgersprechstunde stürmen!! Für alle Apotheken in Köln/Leverkusen und Umland wäre das ja grad mal um die Ecke - also: auf
auf und auf !!! Frau Overwiening kann sich ja dort mit einreihen ...
JEDES Mittel muß recht sein, um den völlig abgedrehten Politikern aufzuzeigen wie bitter nötig der Verbraucherschutz grade bei Arzneimitteln war, ist und immer mehr wird!!!

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viel zu harmlos

von Karl Friedrich Müller am 13.07.2022 um 10:27 Uhr

klinge eher wie so eine Art Schulterzucken.
Nachrichten: Pharmaindustrie hält die Sonderbelastung für verfassungswidrig. - Unsere wäre es nicht?
PZ meldet, dass die KK MILLIARDEN bei Apotheken sparen wollen. Absenkung des Fixhonorars auf 5,84€, also um 2,66€ oder fast ein Drittel. Die Gier ist endlos. Wenn da nicht endlich richtig dagegengehalten wird, ist der Ofen aus.Das dürften sin der durchschnittlichen Normaloapotheke 80.000€ weniger Gewinn sein, die voll auf das Einkommen des Leiters durchschlagen. Mal eben 80.000€ weniger verdienen? Wie soll das gehen? Sollen mal die Vorstände (wäre noch Luft) und Mitarbeiter der KK vormachen. Und der Rest Deutschlands auch. Kürzung des Einkommens um fast 100%. Das ist so unfassbar schräg. Ich fürchte, das ist mal wieder mangelnde Rechenkunst und keine Ahnung über den Unterschied von Umsatz und Gewinn.
Vor dem Hintergrund sollen die doofen Apotheken mal fix IBU und Paracetamolsäfte, vielleicht noch vieles andere für lau herstellen, um die Versorgung zu gewährleisten und den Missmanagern den Hintern retten?
TICKT IHR ALLE NOCH RICHTIG!?
In den Hintern treten und noch Forderungen stellen!
Die Strategie der ABDA hat jedenfalls nur Aufregung und Zerwürfnis gebracht. Ich behaupte mal, dass nun noch nicht mal die bisherige Strategie, einfach mal auf Unstimmigkeiten hinweisen in den Praxen, bei einigen auf verbissene Wut stößt. Ein Bärendienst.

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AW: viel zu harmlos

von Anita Peter am 13.07.2022 um 10:32 Uhr

Mit der ABDA gewinnen sie keinen Blumentopf.

Kurze Anleitung für unsere Profis der ABDA, die seit 20 Jahren den Karren immer tiefer in den Dreck rammen:

" Unter den aktuellen Bedingungen sind wir nicht mehr in der Lage die Bevölkerung zu versorgen, wir fordern daher eine Nachverhandlung des Honorars und der Lieferverträge, hilfsweise kündigen wir die Lieferveträge zum 31.12.2022. Zudem wird der NN zum 31.12.2022 eingestellt"

AW: viel zu harmlos

von Karl Friedrich Müller am 13.07.2022 um 10:35 Uhr

dazu weigert sich der Staat standhaft, seinen Beitrag zu leisten- Senkung der MwSt und komplette Übernahme der versicherungsfremden Leistungen. Bluten sollen andere. Allein das kann nicht rechtens sein.

wenn schon, denn schon.....

von apotheker63 am 13.07.2022 um 8:09 Uhr

das hätte man sich wirklich sparen können...... besser wäre gewesen: wenn schon, dann werden wir folgende Massnahmen ergreifen..... wie es die Ärzteschaft macht. Also Kollegen, was könnten wir kürzen, was wären geeignete Massnahmen ?????

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AW: wenn schon, denn schon

von Dr. Radman am 13.07.2022 um 9:27 Uhr

.. Begrenzung des Notdienstes. Z. B. nur bis 23:00 Uhr!

AW: wenn schon, denn schon

von apotheker63 am 13.07.2022 um 9:57 Uhr

na ob das ausreicht ? wenn wir sonst keine Argumente finden wirds eng.....

Klasse

von Michael Staesche am 13.07.2022 um 7:13 Uhr

Klingt wie das klassische "hätte ja schlimmer kommen können". Leute, ABDA, auch mit mehr Zeit geht das nicht!

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Wenn schon, denn schon…

von Dr. Radman am 12.07.2022 um 19:49 Uhr

..wenn schon, denn schon…diesen Teil hätte sich die ABDA sparen können. Dadurch hat sie praktisch die Erhöhung des Abschlags zugestimmt .

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