Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel für Herbst/Winter

Phagro: Vorräte reichen keine zwei Wochen!

Berlin - 29.08.2023, 16:45 Uhr

Volle Lager für dringliche Kinderarzneimittel? Davon sind wir weit entfernt. (Foto: Phagro)

Volle Lager für dringliche Kinderarzneimittel? Davon sind wir weit entfernt. (Foto: Phagro)


Der Bundesgesundheitsminister wünscht sich vom pharmazeutischen Großhandel eine großzügige Bevorratung besonders dringlicher Kinderarzneimittel. Nun stellt der Großhandelsverband Phagro klar: Wo nichts ist, kann auch nichts für zwei oder gar vier Wochen bevorratet werden. Schon die aktuelle Situation sei „äußerst prekär“, heißt es in einem Brief an Karl Lauterbach.

Vergangene Woche hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einem Brief an den Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) gewandt. Seine Bitte: Die Großhändler mögen ihre Vorratshaltung intensivieren – und zwar für Kinderarzneimittel, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf einer besonderen „Dringlichkeitsliste“ für den kommenden Herbst und Winter vermerkt hat. Er stellte sogar in Aussicht, dass sein Haus eine Gegenfinanzierung prüfen werde, wenn durch „die Realisierung dieser außerordentlich dringlichen Maßnahme dem Großhandel Aufwendungen über die ALBVVG bereits geregelte Erhöhung der Großhandelsvergütung entstehen“.

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Sicherlich würde der Großhandel den Wünschen gerne nachkommen – aber die Realität lässt dies offensichtlich nicht zu. Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag und sein Stellvertreter Lothar Jenne haben nun selbst an den Minister geschrieben und die Lage aufgezeigt. Sie versichern, dass die vollversorgenden Großhandlungen nichts unversucht ließen, um die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Doch nach Prüfung der Beschaffungsmöglichkeiten und Verfügbarkeiten der circa 400 Arzneimittel der wirkstoff- und darreichungsbezogenen Dringlichkeitsliste des BfArM habe sich gezeigt, dass „die Versorgungssituation für diese Arzneimittel bereits jetzt nicht nur angespannt, sondern aus unserer Sicht äußerst prekär ist“.

Gar nicht zu haben, außer Vertrieb oder kontingentiert

So hätten mehr als ein Viertel der Dringlichkeitsarzneimittel in den vergangenen Monaten gar nicht beschafft werden können, weil die pharmazeutische Industrie keine Ware zur Verfügung gestellt habe. Ein Achtel der gelisteten Präparate seien von den Herstellern außer Vertrieb gesetzt worden oder würden nicht mehr in den Verkehr gebracht. Und bei mehr als der Hälfte der Dringlichkeitsarzneimittel lieferten die pharmazeutischen Unternehmen nur 20 Prozent der vom Großhandel angeforderten Ware aus. Mehr als ein Viertel der Dringlichkeitsarzneimittel würden von den Herstellern nur kontingentiert ausgeliefert.

Vorratspflichten nicht erfüllbar

Das bedeute in der Konsequenz: Der Pharmagroßhandel könne bereits heute für circa 85 Prozent der Arzneimittel der Dringlichkeitsliste weder den neu eingeführten Vier-Wochen-Bedarf für Kinderarzneimittel noch den grundsätzlichen Zwei-Wochen-Bedarf beschaffen und vorhalten. Da es „objektiv unmöglich“ sei, diese Arzneimittel bei der pharmazeutischen Industrie zu beschaffen, geschweige denn Lagerbestände aufzubauen, könne der Großhandel den gesetzlichen Vorhaltepflichten schon heute nicht entsprechen.

Chancen nur für 10 Prozent der dringlichen Arzneimittel

Lediglich für 10 Prozent der gelisteten Arzneimittel sieht der Phagro noch Chancen, Beschaffung und Lagerhaltung zu intensivieren. „Alle weiteren Möglichkeiten unsererseits sind vollständig ausgeschöpft“, so Freitag und Jenne in ihrem Brief. Der Beschaffungsmarkt für diese begehrten Arzneimittel sei ein „Spotmarkt“ geworden, der keine mittel- und langfristigen Beschaffungs-, Liefer- und Lagerhaltungskalkulationen zulasse. Aufgrund dieser Gesamtsituation sei es auch nicht möglich, zu kalkulieren, welche Aufwendungen für die Bereitstellung der Arzneimittel nötig wären. 

Importe sind auch keine Lösung

Auch von den Plänen des Ministers, den Versorgungsmangel für die besonders dringlichen Arzneimittel auszurufen, verspricht sich der Phagro nicht viel. Alternative Beschaffungswege, zum Beispiel durch das Verbringen beziehungsweise den Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln aus anderen EU-Mitgliedsländern und Drittstaaten, könnten nur im Einzelfall zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen – ein taugliches Instrument für die Regelversorgung sind sie aus Großhandelssicht nicht.

Aufwand für alle Beteiligten adäquat finanzieren!

Abschließend fordern Freitag und Jenne den Bundesgesundheitsminister auf, „die Ursachen der Liefer- und Versorgungsengpässe zu bekämpfen, indem Sie die pharmazeutische Industrie durch eine Förderung der Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln unterstützen und die für ein bedarfsgerechtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln notwendigen Aufwendungen aller an der Arzneimittelversorgung Beteiligten, d.h. von Industrie, Großhandel und Apotheken, adäquat gegenfinanzieren“.

Wie Lauterbach nun mit diesen Informationen – sowie der Forderung nach adäquater Finanzierung – umgehen wird, bleibt abzuwarten. Für die Apotheken und die Patientinnen und Patienten verheißen sie jedenfalls abermals einen durch Mangel geprägten Herbst und Winter. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

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von Conny am 29.08.2023 um 20:34 Uhr

Was für eine Vorlage für die ABDA. Da muss doch mal der Pressewald zum Beben kommen. Aber nein, Still ruht der See.

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