Größere Entfernung und digitale Planung

Keine Notdienstkreise mehr in Hessen

Stuttgart - 11.08.2023, 11:00 Uhr

Der Abstand zwischen notdiensthabenden Apotheken wächst von 20 auf 25 Straßenkilometer. Diese und andere Maßnahmen sollen die Apotheker entlasten. (Foto: tonktiti /AdobeStock)

Der Abstand zwischen notdiensthabenden Apotheken wächst von 20 auf 25 Straßenkilometer. Diese und andere Maßnahmen sollen die Apotheker entlasten. (Foto: tonktiti /AdobeStock)


Nach einigen anderen Kammern hat nun auch die Landesapothekerkammer Hessen ihren Notdienst reformiert. So wurde zum einen die Maximalentfernung zwischen zwei diensthabenden Apotheken erhöht und es wird künftig keine Notdienstkreise mehr geben, sondern eine softwaregestützte Einteilung. Die Änderungen sollen zum Jahreswechsel greifen.

Die Umstrukturierung des Notdienstes ist in vielen Kammerbezirken ein Thema. Der klare Trend: weg von festen Kreisen hin zu einem gleichmäßigen Netz auf der Grundlage der Geodaten jeder Apotheke. Einige Kammern haben dies schon umgesetzt, einige sogar über Kammergrenzen hinweg, zum Beispiel in Nordrhein und Westfalen-Lippe. Andere Kammern arbeiten daran, zum Beispiel Baden-Württemberg.

Auch in Hessen stand eine Notdienstreform auf der Agenda der Verantwortlichen. Die Zahl der Notdienste war dort bislang sehr ungleichmäßig verteilt, berichtete Kammerpräsidentin Ursula Funke im Mai dieses Jahres gegenüber der DAZ. In den großen Städten sind es weniger als 20 im Jahr, in ländlichen Gegenden wie in Nordhessen leisten einige Kolleginnen und Kollegen mehr als 100, im Einzelfall sogar mehr als 200 Dienste in einem Jahr. So stelle die Notdienstbelastung häufig eine große Hürde für eine Nachfolgersuche dar, sagte Funke.

Nun ist die Reform in trockenen Tüchern. Wie die Kammer per Rundschreiben an die Apothekenleiter:innen mitteilt, hat das zuständige Ministerium Ende Juli das Einvernehmen erteilt, die Notdienstplanung der öffentlichen Apotheken in Hessen weiterzuentwickeln und die Richtlinie der Kammer dementsprechend anzupassen.

Das betrifft zum einen die Umstellung auf die digitale Notdienstplanung, aber auch die Erhöhung der maximalen Entfernung zwischen den diensthabenden Apotheken von 20 auf 25 Straßenkilometer – mit Ausnahme der Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt und Kassel.

Laut Funke sollten diese Anpassungen für viele Apotheken bedeuten, dass sie weniger Notdienste leisten müssen, wobei der Benefit umso größer ist, je mehr Notdienste bislang zu leisten waren. Das Ministerium möchte nach sechs Monaten evaluieren, ob diese Erleichterungen für die öffentlichen Apotheken die Interessen der Bevölkerung ausreichend berücksichtigen, so die Kammerpräsidentin.

Konkret bedeutet das, dass in Hessen die Notdienstkreise zum 1. Januar 2024 aufgelöst werden und die Einteilung zum Notdienst dann per Software erfolgt. Die Vorbereitungen für den Einsatz der technischen Lösung laufen, dazu gehört auch die Einrichtung einer Portallösung für Notdiensttausche.

Im Laufe des Septembers will die Kammer die Apotheken informieren, wie sie im kommenden Jahr konkret zum Notdienst eingeteilt werden und wie sie das System nutzen können.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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