hkk-Gesundheitsreport

Opioide: Oft zu leichtfertig verordnet

07.06.2022, 12:15 Uhr

Verordnungsvolumen häufig eingesetzter stark wirkender Opioide und Opiate (WHO-Stufe-III) bei hkk-Versicherten in den Jahren 2018, 2019 und 2020. (Quelle: hkk Gesundheitsreport)

Verordnungsvolumen häufig eingesetzter stark wirkender Opioide und Opiate (WHO-Stufe-III) bei hkk-Versicherten in den Jahren 2018, 2019 und 2020. (Quelle: hkk Gesundheitsreport)


Der Umgang mit Opioiden erfolgt nicht immer lege artis. So werden etwa Morphin, Fentanyl und Tilidin zunehmend gegen Rückenbeschwerden und Arthrose eingesetzt, obwohl sie bei diesen Indikationen meist nicht indiziert sind. Zu diesem Ergebnis kommen die Verfasser des hkk-Opioidreports – eine Studie, die unter der Leitung des unlängst verstorbenen Professor Gerd Glaeske an der Uni Bremen erstellt wurde. 

Vergangene Woche Donnerstag hat die Handelskrankenkasse (hkk) den mit ihrer Unterstützung erstellten Opioidreport 2022 der Universität Bremen veröffentlicht. Hinter der Studie steht der Bremer Arzneimittelexperte Professor Gerd Glaeske, der wenige Tage zuvor verstorben ist. Die Präsentation anlässlich des heutigen bundesweiten Aktionstags gegen den Schmerz am 7. Juni übernahm nun Lutz Muth, Apotheker und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Socium Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Uni Bremen.

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Die Daten aus der Versorgungsforschung zeigen für Deutschland ein verändertes Verhalten bei der Verordnung von Schmerzmitteln. Wurde in früheren Jahrzehnten die relativ niedrige Verschreibungshäufigkeit von Opioiden kritisiert, so liegt nunmehr ein hoher Pro-Kopf-Verbrauch von starken und schwachen Opioiden vor, der im Wesentlichen konstant ist. 

Eine Auswertung der Verschreibungen zwischen 2018 und 2020 zeigt, dass die Anzahl der BTM-Verordnungen kaum angestiegen ist. Befürchtungen, dass auch in Deutschland mit einer Opioidkrise wie in den USA zu rechnen ist, sind somit unbegründet. Dennoch führen die Verfasser des Opioidreports einige Kritikpunkte an. Darunter fällt beispielsweise die leichtfertige Verordnung von Fentanyl, das vor allem aufgrund seiner Zubereitung als Pflaster vielfach bei nicht adäquaten Indikationen verordnet wird. 



Dr. Petra Jungmayr, Apothekerin
redaktion@daz.online


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