Land NRW

10 Millionen Euro für Betroffene des Bottroper Zyto-Skandals

Berlin - 17.12.2021, 11:45 Uhr

Die Betroffenen haben immer wieder vor der mittlerweile in City-Apotheke umbenannten Apotheke demonstriert. Das Land NRW will sie nun mit einem Fonds von insgesamt 10 Millionen Euro unterstützen. (s / Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)

Die Betroffenen haben immer wieder vor der mittlerweile in City-Apotheke umbenannten Apotheke demonstriert. Das Land NRW will sie nun mit einem Fonds von insgesamt 10 Millionen Euro unterstützen. (s / Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)


Geschädigte haben Zweifel, ob die Summe reicht

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wandte sich in einem Schreiben an Betroffene wie die Bottroperin Heike Benedetti, die sich in den letzten Jahren für die Belange von Betroffenen engagiert und Demonstrationen organisiert hat. „Landtag und Landesregierung wollen Ihnen ein Signal des Mitgefühls und der Anerkennung geben“, erklärt er. Das Ministerium werde nun „schnellstmöglich die Voraussetzungen für Ihre Entschädigungen schaffen“, schreibt Laumann. „Geplant ist die Einrichtung eines Anerkennungsfonds.“ Das Schreiben nimmt auch Bezug auf eine Vergleichsstudie, laut der Brustkrebspatientinnen, die Zytostatika aus der Apotheke erhielten, früher als andere ein Rezidiv hatten – wenn auch nicht häufiger als in einer Vergleichsgruppe.

Einige Betroffene hatten Entschädigungen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro gefordert, zeigen sich jedoch nun teils zufrieden über die Landesinitiative. Sie sei glücklich, dass der Landtag nun endlich entschieden hat, erklärt Benedetti. „Es war ein langer mühsamer Weg“, sagt sie. „Ob allerdings 10 Millionen bei so viel Geschädigten ausreichen, wage ich zu bezweifeln.“

Am heutigen Freitag findet beim Landgericht Essen eine Verhandlung zu einer Klage einer anderen Betroffenen statt – sie klagt stellvertretend gegen den Insolvenzverwalter, um eine Schmerzensgeldforderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Geladen ist ein Sachverständiger, der die Frage beantworten soll, ob Unterdosierungen mit ausreichender Sicherheit zu gesundheitlichen Schäden führen.

Verfassungsbeschwerde des Apothekers anhängig

In dem Insolvenzverfahren hatte allein die Mutter von Peter Stadtmann Forderungen in Höhe von rund 23 Millionen Euro angemeldet. Am Landgericht Essen hatte sie einen Vergleich mit dem früheren Insolvenzverwalter ihres Sohnes geschlossen – dieser hatte gegen die Mutter geklagt, da ihr nach der Verhaftung Stadtmanns aus seiner Sicht rechtswidrig unter anderem die Apotheke zurück übertragen worden war. Laut dem Vergleich musste sie auf ihre Forderungen verzichten, konnte aber gleichzeitig Eigentum an der Apotheke und Kunstwerken behalten. Eigentlich musste der Insolvenzverwalter noch die Zustimmung der Gläubigerversammlung einholen, doch verstarb er zuvor. So lief zwischenzeitlich eine Einspruchsfrist ab, der Vergleich wurde rechtsgültig.

Außerdem ist beim Bundesverfassungsgericht weiterhin eine Verfassungsbeschwerde Stadtmanns anhängig: Sie richtet sich gegen die vom Landgericht Essen verhängte und vom Bundesgerichtshof bestätigte Haftstrafe sowie das Berufsverbot gegen ihn.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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