Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wie man Gewaltopfern in der Apotheke helfen kann

Stuttgart - 25.11.2021, 17:00 Uhr

Frauen werden nach wie vor immer wieder Opfer von Gewalttaten. Entsteht im Beratungsgespräch ein Verdacht, kann auf verschiedene Hilfsangebote hingewiesen werden. (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)

Frauen werden nach wie vor immer wieder Opfer von Gewalttaten. Entsteht im Beratungsgespräch ein Verdacht, kann auf verschiedene Hilfsangebote hingewiesen werden. (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)


Soforthilfe nach Vergewaltigung

Nach einer Vergewaltigung kommt für viele Frauen und Mädchen eine polizeiliche Anzeige vorerst nicht infrage. Da sie befürchten, zu einer Anzeige gedrängt zu werden, bleiben die Betroffenen dann oft medizinisch unterversorgt. Einige Kliniken bieten Betroffenen (dazu zählen auch Jungs und Männer) nach einer Vergewaltigung eine diskrete Lösung an: Neben der Akutversorgung nach einer Vergewaltigung findet in der gynäkologischen Ambulanz auf Wunsch eine vertrauliche und gerichtsverwertbare Befunderhebung statt. Nach der medizinischen Untersuchung werden die Materialien für ein Jahr gesichert.

Dadurch haben die Betroffenen Zeit, sich über die Erstattung einer Anzeige Gedanken zu machen, ohne in der Zwischenzeit wichtiges Beweismaterial zu verlieren. Bleibt die Anzeige durch die/den Betroffenen aus, wird das sichergestellte Material nach einem Jahr vernichtet.

Mehr Informationen zum Angebot sowie teilnehmende Kliniken finden sich hier.

Rose Revolution – Gewalt in der Geburtshilfe

Auf eine spezielle Form der Gewalt wird mit der Rose Revolution aufmerksam gemacht. Dabei geht es um die Respektlosigkeit und Gewalt in der Geburtshilfe. Laut UN Woman sind in Deutschland schätzungsweise 10-–50 Prozent der Geburten davon betroffen.

Die WHO definiert diese Form der Gewalt wie folgt: „körperliche Misshandlung, tiefe Demütigung und verbale Beleidigung, aufgezwungene oder ohne ausdrückliche Einwilligung vorgenommene medizinische Eingriffe (darin eingeschlossen die Sterilisation), Missachtung der Schweigepflicht, Nichteinhaltung der Einholung einer vollumfänglich informierten Einverständniserklärung, Verweigerung der Schmerzbehandlung, grobe Verletzung der Intimsphäre, Verweigerung der Aufnahme in medizinische Einrichtungen, [sowie] Vernachlässigung von Frauen unter der Geburt (...).“

Als Zeichen legen betroffene Frauen jährlich am 25. November eine rosafarbene Rose an dem Ort nieder, an dem sie die besagte Gewalt erfahren haben.

Hinweis auf Pille danach

Sofern nach einer Vergewaltigung eine ungewollte Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Betroffene innerhalb von 72 Stunden bzw. 120 Stunden die „Pille danach“ anwenden. Über diese Möglichkeit können Apothekenangestellte die Betroffene informieren und ggf. die ausführliche Beratung zur Anwendung anschließen.

Was nach einer Vergewaltigung getan werden kann 

  • (Psychologische) Unterstützung suchen und sich jemandem anvertrauen, z. B. via Hilfetelefon 08000 / 116016.
  • Zeitnah medizinische Hilfe suchen, auch bei nicht sichtbaren Verletzungen.
  • Spuren und Verletzungen für den Anzeigefall sichern lassen.
  • Vor Sicherstellung der Beweise nicht duschen und Kleidung bzw. Bettwäsche nicht wechseln.
  • Ggf. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Ggf. Anwendung der „Pille danach“,  um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.


Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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