Forderung zum Umgang mit dem E-Rezept

Froese: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben“

Kiel - 01.11.2021, 13:45 Uhr

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig Holstein, Peter Froese, fordert, auch den E-Rezept-Ausdruck als Dokument einzustufen. (Foto: KBV)

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig Holstein, Peter Froese, fordert, auch den E-Rezept-Ausdruck als Dokument einzustufen. (Foto: KBV)


Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands des Schleswig-Holstein, fordert, den Ausdruck des E-Rezept-Zugangscodes als Dokument einzustufen. Dies sei für den Patientenschutz nötig und eröffne Möglichkeiten bei technischen Ausfällen. Außerdem warb Froese in einem glühenden Vortrag für ein Branchenportal in der Hand der Apotheker. Er begründete ausführlich, warum die Delegiertenversammlung des Verbands der Beteiligung an der neu zu gründenden Digitalgesellschaft GEDISA zugestimmt habe.

Für die Apotheken steht bei der Digitalisierung derzeit das E-Rezept im Mittelpunkt. Dies war auch ein zentrales Thema im Bericht des Verbandsvorsitzenden Peter Froese bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Schleswig-Holstein am 30. Oktober in Kiel. Dass die Gematik ihre App als offiziellen Transportweg für das E-Rezept entwickelt habe, habe den Apothekern hohe Kosten erspart, erklärte Froese. Nun müssten die Apothekenteams dafür sorgen, dass die Patienten diese App nutzen, indem sie ihnen die Anwendung erklären. Beim Umgang mit den Impfzertifikaten hätten sie gezeigt, dass sie das können.

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Die Regierung sei auf wichtige Forderungen der Apotheker zum E-Rezept eingegangen, aber es gebe noch eine wichtige Botschaft: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben“, forderte Froese. Dies könne noch umgesetzt werden. Denn die entscheidende Rechtsverordnung zum Umgang mit dem E-Rezept stehe weiterhin aus. 

Tokenausdruck als Dokument – Antwort auf viele Fragen

Froese erinnerte an seinen schon oft geäußerten Vergleich, ein Rezept dürfe nicht weniger sicher als ein Busfahrschein sein. Auch ein Fahrschein sei nur im Original gültig und dürfe nicht kopiert werden. Ein Ausdruck des E-Rezept-Tokens auf normalem Papier könne aber beliebig oft kopiert oder fotografiert und dann irgendwo eingelöst werden. Möglicherweise sei das Arzneimittel dann schon aufgrund einer unbemerkt und illegal angefertigten Kopie des Tokens abgegeben worden und der Patient erhalte nichts mehr. Das berühre die Versorgungssicherheit.

Die Forderung, den Ausdruck als Dokument einzustufen, sei daher Patientenschutz. Damit werde zugleich für die Ausfallsicherheit des E-Rezepts gesorgt. Wenn der Ausdruck des Tokens ein Dokument sei, könne auch auf dieser Grundlage das Arzneimittel abgegeben werden, wenn das Internet, die Telematikinfrastruktur (TI) oder eine Hardwarekomponente ausfalle. Es seien nur zwei Wege für die Übermittlung des Tokens nötig, auf Papier oder elektronisch über die Gematik-App und über keine andere.

Gemeinsam für ein Branchenportal

Darüber hinaus ging Froese ausführlich auf die Position der Apotheken in der Digitalisierung ein. Der digitale Wandel gehe immer schneller und betreffe auch die Apotheken. Dennoch änderten sich einige Fixpunkte nicht: das physische Arzneimittel, die regulierte Abgabe, der Apotheker als Kommunikator und der Patient als Mensch und Partner. Dabei sollten sich die Apotheker bewusst sein, dass sie mit der Abgabe eines Arzneimittels einen Datenpunkt mit enormer Bedeutung setzen.

Die technische Innovation wirke als starker Treiber für die Digitalisierung. Die Folge seien immer höhere Marktzugangskosten. Unternehmen mit neuen Angeboten forderten von den Apotheken Daten oder Geld – oder beides. Doch die Apotheker sollten sich bewusst machen, dass sie das Arzneimittel und den Kontakt zum Kunden haben. Um unter diesen Bedingungen erfolgreich zu arbeiten, müssten sie den Wertekanon der Apotheke in die digitale Welt bringen. Das könnten einzelne Apotheken jedoch nicht allein leisten, sondern nur gemeinsam. Darum sei ein Branchenportal nötig.

Da das Internet unsicher und ungeregelt ist, habe der Staat für das Gesundheitswesen die TI als sichere Umgebung neben dem „wilden“ Internet geschaffen. Die Apotheken sollten sich dort keinesfalls herausdrängen lassen, denn die Arzneimittelversorgung brauche ein sicheres Umfeld. Im Zuge der weiteren technischen Entwicklung werde nun eine TI 2.0 als geschützter Raum „innerhalb des wilden Lebens“ im Internet geschaffen. Damit eröffne sich die Möglichkeit, im geschützten und im ungeschützten Bereich tätig zu werden. Auch dies müsse das Branchenportal leisten.

Zustimmung aus Schleswig-Holstein für GEDISA 

Mit dieser umfassenden Argumentation begründete Froese die Entwicklung des Portals in der neuen Tochtergesellschaft GEDISA der Apothekerverbände. Die Delegiertenversammlung des Apothekerverbands Schleswig-Holstein habe einstimmig für diese Beteiligung votiert. Die Gründung soll am 11. November in Berlin stattfinden. Für die nötige Investitionsphase würden die Mitgliedsbeiträge ab 2022 für drei Jahre „substanziell erhöht“. Zum Hintergrund: Die Beteiligung an der GEDISA betrifft alle Apothekerverbände. Sie war daher in den vorigen Wochen Thema bei mehreren Versammlungen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe will sich nicht beteiligen, solange ein Mitgliedervotum aussteht.

Mit Blick auf die Arbeit in den Apotheken erklärte Froese, sie müssten zur Vorbereitung auf das E-Rezept für die Hard- und Software zur Arbeit mit der TI sorgen. Er riet dringend, sich mit der Gematik-App vertraut zu machen und den Patienten die Nutzung zu erklären. Außerdem müssten die Apotheken ihre individuellen Prozesse über den Umgang mit eingehenden E-Rezepten als Papierausdruck und in elektronischer Form erarbeiten. Sie müssten auch die Eintragungen im Apothekenportal auf Aktualität prüfen und bei Bedarf ergänzen. Ohne diese Pflichten könne es keine Kür geben, also Auftritte im Internet und weitere digitale Angebote.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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