Steuerhinterziehung

Prozess gegen AvP-Geschäftsführer startet

Berlin - 23.08.2021, 17:10 Uhr

In dem an Dienstag startenden Verfahren, für das drei Verhandlungstage angesetzt sind, geht es um Steuerhinterziehung beim früheren AvP-Vorstandsvorsitzenden Mathias Wettstein. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

In dem an Dienstag startenden Verfahren, für das drei Verhandlungstage angesetzt sind, geht es um Steuerhinterziehung beim früheren AvP-Vorstandsvorsitzenden Mathias Wettstein. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Nach der Pleite des privaten Rechenzentrums AvP muss sich ab dem morgigen Dienstag der frühere Vorstandsvorsitzende der AvP Service AG, Mathias Wettstein, vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. In dem Verfahren geht es allerdings zunächst ausschließlich um Steuerdelikte Wettsteins, nicht um den AvP-Komplex in seiner Gesamtheit.

Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit Anfang des Jahres gegen fünf ehemalige Führungskräfte des privaten Rechenzentrums AvP. Es geht unter anderem um den Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Betrug, Bankrott sowie Untreue. Während diese Ermittlungen offenbar andauern, geht es für Mathias Wettstein, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der AvP Service AG, am morgigen Dienstag bereits los vor Gericht. Wettstein sitzt auch schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft – nun wurde kurzfristig der Termin am Landgericht Düsseldorf anberaumt, wie Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber der DAZ bestätigten.

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In dem morgen startenden Verfahren, für das drei Verhandlungstage angesetzt sind, geht es „nur“ um Steuerhinterziehung. Laut einer Gerichtssprecherin wird dem ehemaligen AvP-Geschäftsführer vorgeworfen, von 2012 bis Ende Februar 2020 bei seinen Einkommensteuerbescheiden eine zu geringe Steuer festgesetzt zu haben – dahinter sollen verdeckte Gewinnausschüttungen stecken, die nicht gemeldet wurden. Es geht um einen einstelligen Millionenbetrag, der nicht gezahlt wurde. Wettstein hatte selbst auf den Sachverhalt hingewiesen und ihn geschildert – allerdings kam er auf einen geringeren Fehlbetrag als die Staatsanwaltschaft. Auch eine Haft konnte er nicht abwenden. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige hätte auch die Steuerschuld umgehend (fristgerecht) zurückgezahlt werden müssen – dies war Wettstein jedoch nicht möglich.

Auch das Gutachten von AvP-Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hatte beschrieben, dass es in der AvP-Unternehmensgruppe seit „geraumer Zeit“ zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen war. Nach außen getreten waren diese im Jahr 2018, als es zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen Geschäftsführer kam. Diesen vorausgegangen waren auffällige Überweisungen von Konten der AvP Deutschland GmbH auf ein bei der Stadtsparkasse Düsseldorf geführtes Konto der Dialog im Gesundheitswesen GmbH. Der im Geschäftsführer leitete zeitweise auch diese Schwestergesellschaft innerhalb der AvP-Gruppe. Das Konto fand wiederum in keinen Büchern Erwähnung, und die Gelder wurden für keines der Unternehmen in der AvP-Gruppe betriebsbezogen verwendet. Wie aus dem Hoos-Gutachten weiterhin hervorgeht, nutzte der Geschäftsführer das Konto vielmehr für private Zwecke – also gewissermaßen als „schwarze Kasse“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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