DAZ-Umfrage

Wenig Beteiligung bei Kammerwahlen – woran liegt es?

Stuttgart - 03.08.2021, 17:50 Uhr

Die Apothekerschaft ist regelmäßig aufgerufen ihre Vertreter zu wählen. Nur nehmen sie den Aufruf oft nicht wahr. (c / Foto: Torsten Becker / AdobeStock)

Die Apothekerschaft ist regelmäßig aufgerufen ihre Vertreter zu wählen. Nur nehmen sie den Aufruf oft nicht wahr. (c / Foto: Torsten Becker / AdobeStock)


Die Apothekerschaft in Baden-Württemberg war kürzlich dazu aufgerufen, eine neue Delegiertenversammlung zu wählen. Doch nur ein kleiner Teil hat dieses Angebot angenommen: Die Wahlbeteiligung lag nicht einmal bei 25 Prozent. Ganz so schlecht ist sie dann zwar doch selten, aber auch in anderen Kammerbezirken kommt sie kaum über 40 Prozent hinaus. Woran liegt das? Mit unserer Umfrage versuchen wir Licht ins Dunkel zu bringen.

Der Protest über die Standesvertretung erweckt stellenweise den Eindruck, es handele sich um eine Form der Diktatur oder zumindest einer Monarchie. Stimmt aber gar nicht. Eigentlich ist zumindest das Ehrenamt demokratisch legitimiert. Die Standesvertretung stellt eine Form der repräsentativen Demokratie dar. Jedes ordentliche Mitglied einer Landesapothekerkammer hat das aktive und passive Wahlrecht, kann also die Vertreterversammlung im jeweiligen Kammerbezirk wählen und sich auch selbst als Vertreter wählen lassen. Gelingt letzteres, steht zumindest auf dem Papier der Weg zur Kammerpräsidentin oder zum Kammerpräsidenten und in die ABDA-Gremien offen.

Mehr zum Thema

Allerdings nehmen, ähnlich wie bei anderen Wahlen auch, bei weitem nicht alle diese Möglichkeit wahr, zumindest indirekt mitzubestimmen. Zwar ist die Beteiligung nicht überall so schlecht wie zuletzt in Baden-Württemberg, wo nur 24,91 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgaben. Aber auch in anderen Kammerbezirken kommt man selten über 40 Prozent hinaus. So wählten beispielsweise bei den jeweils letzten Wahlen in

  • Nordrhein 36,31 Prozent
  • Hessen 34,16 Prozent
  • Niedersachsen 37,2 Prozent
  • Sachsen 50,1 Prozent (je nach Wahlbezirk zwischen 45,5 und 55,8 Prozent)
  • Westfalen-Lippe 40,35 Prozent
  • Bayern je nach Bezirk zwischen 29,6 Prozent und 43,2 Prozent.

Doch warum ist das so? Warum nimmt die Apothekerschaft ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung nicht wahr? Liegt es am Wahlmodus, wird es vergessen oder gibt es eh keine Hoffnung, dass sich etwas ändert? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Nur wenige Apotheker nutzen ihr aktives und passives Wahlrecht

Wahlbeteiligung mangelhaft – woran liegt es?

Berufsjahre, Gültigkeit etc. 

Fragen & Antworten zum neuen Gehaltstarif 

Mehr Geld für die Standesvertretung

ABDA-Mitglieder beschließen Beitragserhöhung

Die Delegierten der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages

Wer sitzt denn da?

ADEXA, ADA und TGL – so funktioniert die Tarifpolitik für Apotheken

Es wird wieder verhandelt

6 Kommentare

Kammerwahl

von Gregor Huesmann am 03.08.2021 um 20:57 Uhr

Und ich habe geglaubt, Sie testen, ob jemand den Artikel liest. Wahrscheinlich bin ich der Rinzigr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Kammerwahl

von Gregor Huesmann am 03.08.2021 um 21:00 Uhr

soll natürlich heißen: der Einzige

AW: Kammerwahl

von Julia Borsch am 03.08.2021 um 21:22 Uhr

… oder der einzige der gewählt hat :-) schönen Abend noch!

Kammerwahlen

von Gregor Huesmann am 03.08.2021 um 19:54 Uhr

Ich verstehe die Fragestellung nicht: wenn ich gewählt habe, warum MUSS ich dann ankreuzen, warum ich nicht gewählt habe?????

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Kammerwahlen

von Julia Borsch am 03.08.2021 um 20:19 Uhr

Das ist ein Fehler. Wir lösen das. Zur Not bei andere Gründe reinschreiben, dass Sie gewählt haben. Das System „weiß“ dass sie oben „ja“ geantwortet haben.
Grüße
Julia Borsch

AW: Kammerwahlen

von Frank Schmidt am 04.08.2021 um 10:51 Uhr

Geht eigentlich irgendetwas ohne Fehler ?

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.