Digitale Impfzertifikate

Apothekenportal schaltet Abrechnungsmodul frei

Berlin - 30.06.2021, 12:15 Uhr

Nach einem Update wird im DAV-Apothekenportal ein Modul bereitgestellt, mit dessen Hilfe die ausgestellten Impfzertifikate abgerechnet werden können. (Foto: IMAGO / Steinach)

Nach einem Update wird im DAV-Apothekenportal ein Modul bereitgestellt, mit dessen Hilfe die ausgestellten Impfzertifikate abgerechnet werden können. (Foto: IMAGO / Steinach)


Ab Donnerstagvormittag soll im Apothekenportal des DAV eine neue Funktion verfügbar sein. Nach einem Update wird ein Modul bereitgestellt, mit dessen Hilfe die ausgestellten Impfzertifikate abgerechnet werden können. Darüber informiert das Supportteam per Nachricht im Portal.

Bereits kurz nachdem das nachträgliche Ausstellen digitaler COVID-19-Impfzertifikate über das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) begonnen hatte, informierten die Verbände darüber, dass sich die Inhaber:innen nicht wegen der Abrechnung sorgen sollten: Die relevanten Daten würden alsbald im Portal verfügbar sein, auch wenn bis dato nur ein Zertifikatezähler sichtbar mitlief. Im Hintergrund, so hieß es, werde zwischen jenen Impfnachweisen differenziert, für die es gemäß aktueller Coronavirus-Impfverordnung 18 Euro gibt und jenen, für die die Apotheken 6 Euro erhalten.

Diese für die Abrechnung nötige Funktion soll nun offenbar am morgigen Donnerstag freigeschaltet werden. Wie der DAV in seinem Portal bekannt gibt, soll am Vormittag ein Update eingespielt werden. Anschließend werde im Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ ein neuer Button „Zur Abrechnung“ eingeblendet. „Nach Auswahl des jeweiligen Abrechnungsmonats können Sie über den Button ‚Abrechnung erstellen‘ die Abrechnungshilfe erstellen“, ist im Portal zu lesen. „Sie werden dann per Mail informiert, wenn die Datei zum Herunterladen zur Verfügung steht.“ Inhaber:innen sollen die Unterlagen als Ausdruck oder als gespeicherte Datei auf ihrem Rechner aufbewahren, eine langfristige Speicherung im Portal erfolge vorerst nicht.

Damit steht fest, dass die Apotheken wohl länger auf ihr Geld warten müssen als erhofft. Denn üblicherweise werden die Rezepte morgen früh zur Abrechnung eingereicht, das Update dürfte vermutlich zu spät kommen, um die Sonderbelege für die Zertifikate gleich mit abzugeben. Einen Leitfaden, wie dieser Sammelbeleg zu erstellen ist, hatte die ABDA bereits vor zwei Wochen im geschützten Bereich auf ihrer Website veröffentlicht.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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