DAZ aktuell

Impfzertifikate abrechnen

Belege nachreichen ist möglich

eda | Die Apotheken konnten in der vergangenen Woche erstmalig die Ausstellung der Impfzertifikate abrechnen. Welche Gebühren dafür fällig werden, kalkulieren die Apothekenrechenzentren unterschiedlich. Außerdem können die Belege auch nachgereicht werden.
Foto: imago images/Ralph Peters

Letzte Woche Donnerstag spielte der Deutsche Apothekerverband (DAV) ein Update in sein Portal für die Ausstellung der Impfzertifikate ein. Anschließend wurde im Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ ein neuer Button „Zur Abrechnung“ eingeblendet. „Nach Auswahl des jeweiligen Abrechnungsmonats können Sie über den Button ‚Abrechnung erstellen‘ die Abrechnungshilfe erstellen“, war im Portal zu lesen. „Sie werden dann per Mail informiert, wenn die Datei zum Herunterladen zur Verfügung steht.“ Einmal monatlich kann nun auf Grundlage der abgerufenen Anzahl der erstellten Zertifikate ein Sammelbeleg zur Abrechnung erstellt werden. Der Sonderbeleg wird in den roten Umschlag der Rezeptbox gelegt, so informiert das ARZ Haan seine Kunden. Je Sonderbeleg berechnet man in Haan 39,00 Euro zzgl. MwSt. VSA/Noventi beispielsweise kalkuliert in Anlehnung an die bisherigen Gebühren für die Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe eine Abrechnungs­gebühr in Höhe von 0,7 Prozent zzgl. MwSt. Ein Sprecher des ARZ Haan informiert darüber hinaus, dass die Belege noch im Laufe der Folgewoche nachgereicht werden könnten. |

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