Kalenderwoche 28

Kein Janssen-Impfstoff für Betriebsärzte, Bestellung jetzt immer mittwochs

Berlin - 28.06.2021, 12:15 Uhr

In Kalenderwoche 28 gibt es für die Betriebsärztinnen und -ärzte ausschließlich Comirnaty von Biontech/Pfizer. (Foto: IMAGO / imagebroker)

In Kalenderwoche 28 gibt es für die Betriebsärztinnen und -ärzte ausschließlich Comirnaty von Biontech/Pfizer. (Foto: IMAGO / imagebroker)


In dieser Woche bestellen Betriebsärztinnen und -ärzte COVID-19-Impfstoffe für die Kalenderwoche 28 (12. bis 18. Juli). Für diesen Zeitraum steht als einzige Vakzine Comirnaty von Biontech/Pfizer zur Verfügung. Wichtig: Ab sofort ordern Betriebsärztinnen und -ärzte immer bis spätestens mittwochs den Impfstoff für die übernächste Woche in den Apotheken. Bisher war dies bis donnerstags möglich gewesen.

Wer Betriebsärztinnen und -ärzte mit COVID-19-Impfstoffen beliefert, muss sich jetzt an neue Fristen gewöhnen. Statt wie bisher bis donnerstags um 12 Uhr, müssen die Mediziner:innen jetzt bis spätestens mittwochs um 12 Uhr ihre Bestellungen für die jeweils übernächste Woche in den Apotheken einreichen. Diese haben bis 15 Uhr am selben Tag Zeit, sie dem Großhandel zu übermitteln.

Erstmals greift der neue Ablauf damit am kommenden Mittwoch, den 30. Juni 2021. Die Bestellung gilt für die Kalenderwoche 28 (12. bis 18. Juli). Verfügbar ist dann laut ABDA-Leitfaden allerdings ausschließlich der Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Betriebsärztinnen und -ärzte können bis zu 300 Dosen (50 Vials) ordern, die Menge für Zweitimpfungen ist wie gewohnt nicht gedeckelt. Die COVID-19-Vakzine von Janssen wird in KW 28 nicht ausgeliefert.

Seit dem 15. Juni 2021 steht den Betriebsärztinnen und -ärzten für jeden Impfstoff eine extra Bund-PZN mit dem Zusatz „BA“ zur Verfügung. Diese müssen der ABDA zufolge bei elektronischer Bestellung über MSV3 unbedingt verwendet werden, um die Zuordnung der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel zum Impfstoff-Kontingent für die Betriebsärztinnen und -ärzte sicherzustellen. „Für Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben Bund-PZN für Zweitimpfungen verwendet wie bei den Vertragsärzten“, informiert die Standesvertretung. „Diese sind keine eigenständigen Artikelnummern, sondern dienen ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfungen verwendet werden sollen.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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