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Technische Anlage der KBV
So sieht das ausgedruckte E-Rezept aus
Layout und Funktionen für den Zugangscode festgelegt
Die neuen Vorgaben zum Zugangscode für E-Rezepte betreffen sowohl die Angaben auf dem Ausdruck als auch die Funktionen der Arztsoftware in diesem Zusammenhang. Da der Ausdruck selbst keine gültige Verordnung ist, muss er nicht alle Informationen enthalten, und er wird nicht vom Arzt unterschrieben.
Während auf einem E-Rezept immer nur ein Arzneimittel verordnet werden kann, muss der Ausdruck die Daten für bis zu drei E-Rezepte für einen Versicherten umfassen können. Auf dem Ausdruck müssen die bis zu drei 2D-Codes für die einzelnen Verordnungen und ein weiterer 2D-Code als Sammelcode für alle Codes des Blatts an festgelegten Positionen aufgedruckt werden. Die Einzelcodes sollen Quadrate mit 2,8 cm Kantenlänge, der Sammelcode ein Quadrat mit 5 cm Kantenlänge sein. Die Positionen der Codes liegen außerhalb der üblichen Faltlinien, um so möglichst eine Beschädigung zu vermeiden. Das Blatt muss im Format DIN A5 oder DIN A4 ausgedruckt werden können.
Verordnungsinformationen im Klartext
Der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, der Name und die Telefonnummer des Arztes sowie das Ausstellungsdatum werden als Klartext gedruckt. Dazu kommen die wichtigsten Angaben zu den verordneten Arzneimitteln. Im „Normalfall“ sind dies Handelsname, Anzahl der Packungen, Pharmazentralnummer, Aut-idem-Angabe und bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Bei Wirkstoffverordnungen sind es Wirkstoffname, Stärke, Einheit und Anzahl der Packungen, bei Rezepturen der Hinweis „Rezeptur“ und ein Rezepturname, bei Freitextverordnungen nur der Freitext und in allen Fällen bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Der Ausdruck soll standardmäßig in Zwölf-Punkt-Schrift, bei längerem Text mindestens in Zehn-Punkt-Schrift erfolgen. Mit diesen detaillierten Festlegungen unterstreicht nun auch die KBV die absehbare große Bedeutung der ausgedruckten Codes. Ohne diese Zugangscodes wird das E-Rezept nicht in die Praxis starten können.
10 Kommentare
E-Rezept
von Konrad Hinsberg am 05.05.2021 um 23:04 Uhr
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Alles wird gut und digital ....endlich
von Martina Steindorf am 05.05.2021 um 22:35 Uhr
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AW: Alles wird gut und digital ....endlich
von Thomas Kerlag am 06.05.2021 um 10:19 Uhr
E-Rezept Formfehler / unklare Verordnung
von Diema am 05.05.2021 um 18:41 Uhr
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Raten sie mal...
von Hummelmann am 05.05.2021 um 18:27 Uhr
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AW: Raten sie mal
von Danielle Bohatschek am 06.05.2021 um 20:32 Uhr
E-Rezept
von Breiter am 05.05.2021 um 14:05 Uhr
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AW: E-Rezept
von Heinz-Guido Grochulla am 05.05.2021 um 16:02 Uhr
LOL
von Karl Friedrich Müller am 05.05.2021 um 11:04 Uhr
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AW: LOL
von H. Guido Grochulla am 05.05.2021 um 15:57 Uhr
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