Technische Anlage der KBV

So sieht das ausgedruckte E-Rezept aus

Süsel - 05.05.2021, 07:00 Uhr

Ausgedruckter Zugangscode für ein E-Rezept nach den Vorgaben der KBV. (Quelle: KBV)

Ausgedruckter Zugangscode für ein E-Rezept nach den Vorgaben der KBV. (Quelle: KBV)


Je näher die Einführung des E-Rezepts rückt, umso deutlicher wird die in der Anfangsphase herausragende Bedeutung des ausgedruckten Zugangscodes für die E-Rezepte sein. In der jüngsten Fassung ihrer Technischen Anlage zum E-Rezept macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun detaillierte Angaben zum Layout des Ausdrucks und zu den diesbezüglichen Funktionen der Arztsoftware.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 28. April ihre „Technische Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung“ in der aktualisierten Version 1.07 veröffentlicht. Diese Anlage enthält detaillierte Vorgaben zu jeder einzelnen Information, die auf den künftigen E-Rezepten abbildet werden soll. 

Wesentliche Neuerungen in der jüngsten Fassung betreffen den auszudruckenden Zugangscode. Das rechtsgültige Rezept bleibt zwar als elektronisches Dokument in der Telematikinfrastruktur und der Ausdruck ist „nur“ ein Zugangscode. Doch auch für diesen Code steht nun genau fest, was die Arztsoftware wohin drucken muss und welche Angaben dort unbedingt gemacht werden müssen. Die Formulargestaltung ist wenig überraschend. Sie ähnelt den Entwürfen, die bereits seit Monaten mit kleinen Abwandlungen kursieren.

Eine Vorlage für alle Rezepttypen

Die Vorgaben für die Inhalte des E-Rezepts sollen auch für Privatrezepte, Unfallrezepte, Verordnungen zulasten von „Sonstigen“ Kostenträgern und den Sprechstundenbedarf gelten. Die Technische Anlage der KBV richtet sich primär an die Anbieter von Arztsoftware, die die Vorgaben bei der Programmierung berücksichtigen müssen. Dabei wird für jede einzelne Information auf dem künftigen E-Rezept genau festgelegt, wie die Angaben auf dem E-Rezept gemacht werden müssen. Nur so entsteht ein formal korrektes E-Rezept, das die Software akzeptieren darf. Dabei geht die Technische Anlage auch auf Varianten wie Rezepturen, Wirkstoffverordnungen, Freitextverordnungen und den Sprechstundenbedarf ein. Auch die bisher als Papierrezept nicht umgesetzten Mehrfachverordnungen werden berücksichtigt.

Layout und Funktionen für den Zugangscode festgelegt

Die neuen Vorgaben zum Zugangscode für E-Rezepte betreffen sowohl die Angaben auf dem Ausdruck als auch die Funktionen der Arztsoftware in diesem Zusammenhang. Da der Ausdruck selbst keine gültige Verordnung ist, muss er nicht alle Informationen enthalten, und er wird nicht vom Arzt unterschrieben.

Während auf einem E-Rezept immer nur ein Arzneimittel verordnet werden kann, muss der Ausdruck die Daten für bis zu drei E-Rezepte für einen Versicherten umfassen können. Auf dem Ausdruck müssen die bis zu drei 2D-Codes für die einzelnen Verordnungen und ein weiterer 2D-Code als Sammelcode für alle Codes des Blatts an festgelegten Positionen aufgedruckt werden. Die Einzelcodes sollen Quadrate mit 2,8 cm Kantenlänge, der Sammelcode ein Quadrat mit 5 cm Kantenlänge sein. Die Positionen der Codes liegen außerhalb der üblichen Faltlinien, um so möglichst eine Beschädigung zu vermeiden. Das Blatt muss im Format DIN A5 oder DIN A4 ausgedruckt werden können.

Verordnungsinformationen im Klartext

Der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, der Name und die Telefonnummer des Arztes sowie das Ausstellungsdatum werden als Klartext gedruckt. Dazu kommen die wichtigsten Angaben zu den verordneten Arzneimitteln. Im „Normalfall“ sind dies Handelsname, Anzahl der Packungen, Pharmazentralnummer, Aut-idem-Angabe und bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Bei Wirkstoffverordnungen sind es Wirkstoffname, Stärke, Einheit und Anzahl der Packungen, bei Rezepturen der Hinweis „Rezeptur“ und ein Rezepturname, bei Freitextverordnungen nur der Freitext und in allen Fällen bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Der Ausdruck soll standardmäßig in Zwölf-Punkt-Schrift, bei längerem Text mindestens in Zehn-Punkt-Schrift erfolgen. Mit diesen detaillierten Festlegungen unterstreicht nun auch die KBV die absehbare große Bedeutung der ausgedruckten Codes. Ohne diese Zugangscodes wird das E-Rezept nicht in die Praxis starten können.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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10 Kommentare

E-Rezept

von Konrad Hinsberg am 05.05.2021 um 23:04 Uhr

Berufsbezeichnung (Arzt, Ärztin) fehlt

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Alles wird gut und digital ....endlich

von Martina Steindorf am 05.05.2021 um 22:35 Uhr

So einfach und selbstverständlich, wie wir heute E-Mails senden, statt Briefe zu schreiben....
Deutschland hat einen riesengroßen Nachholbedarf,
was Digitalisierung angeht.
Digitalisierung in Medizin und Pharmazie, davon profitieren Millionen Menschen , die analoge Steinzeit war gestern.

Und ...das ist gut so!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alles wird gut und digital ....endlich

von Thomas Kerlag am 06.05.2021 um 10:19 Uhr

Ist nicht alles Gold was glänzt

E-Rezept Formfehler / unklare Verordnung

von Diema am 05.05.2021 um 18:41 Uhr

Und wie sieht es bei Formfehlern und unklarerer Verordnung aus? Gibt es Heilungsmöglichkeiten in der Apotheke?
Im obigen Beispiel fehlt die Anwendung/Dosierung bei der Rezeptur...

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Raten sie mal...

von Hummelmann am 05.05.2021 um 18:27 Uhr

Raten Sie mal, aus wieviel Blatt Papier eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht?
Na?
Es sind natürlich 2 Blatt Papier.

In deb hiesigen Kliniken mussten dafür mehrere hundert neue Drucker angeschafft werden. Denn dort, wo früher ein einfacher Nadeldrucker genügt hat, braucht man jetzt Drucker mit 4 Einzugsschächten:
1) Die "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" braucht die Krankenkasse auf rosa (!!) Papier DIN A4
2) Die "elektronische Arbeitsuinfähigkeitsbescheinigung" für den Arbeitgeber wird auf weißes Papier DIN A5 gedruckt.
3) Das "elektronische Rezept" wird auf weißes Papier DIN A6 gedruckt.
4) Der "elektronische Medikationsplan" und alle andere ärztliche Korrespondenz wird auf weißes DIN A4 Papier gedruckt.

So was nennt man Kollateralschaden, wenn man einem jungen Mann ohne Sachkenntnisse, aber mit viel Streben nach Anerkennung, viel Geld und freie Hand im Amt des Bundesgesundheitsministers gibt.

Mal ganz davon abgesehen, dass in den Kliniken der operierende Arzt entweder seine persönliche PIN auf das Terminal schreiben muss oder jedes Mal aus der OP geholt wird, wenn mal wieder die Datenverbindung abgebrochen ist. Böse Stimmen sagen, die in der Praxis meistgebrauchte Geheimnummer sei 0000 gefolgt von 1234 ...

Ach ja, noch ein Kalauer aus der täglichen Digitalisierungspraxis:
Als meine Tochter den Antrag für einen Pharmaziestudiumsplatz gestellt hat, musste sie eine amtlich beglaubigte Kopie für des freiwillige soziale Jahr beilegen. Leider war das Originaldokument ein PDF mit elektronischem Siegel und wurde nicht anerkannt, weil die Anträge zwar Online ausgefüllt, aber auf Papier gestellt werden müssen. Also ist sie mit zwei (!!!) Ausdrucken auf das örtliche Amt gegangen, hat sich dort - selbstverständlich gegen Gebühr - mit amtlichen Siegel beglaubigen lassen, dass beide Ausdrucke identisch sind, um schließend die beglaubigte "Kopie" dem Papier-Antrag beizulegen.

Übrigens unsere fälschungssichere Kassen-Software haben wir fristgerecht vor dem 31.3.2021 installiert. Die Pflichtmeldung an das Finanzamt klappte aber nicht, weil die Homepage beim Finanzamt immer noch nicht fertig ist.

Jetzt hör ich aber auf. Mit den einfachen Berichten aus dem Apothekenalltag und dem Digitalisierungs-Wahnsinn unserer Politiker könnte ich eine abendfüllende Comedy-Show bestreiten. Wir arbeiten seit 2005 papierlos mit einem voll digitalen Dokumenten-Management-System. Bei uns klappt das problemlos. Denn in den Apotheken arbeiten hochqualifizierte Menschen, die von ihrem Beruf eine Ahnung haben. Hat sich das bei den Politikern immer noch nicht herum gesprochen? Ohne die Apotheken läuft doch im deutschen Gesundheitssystem gar nichts!

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AW: Raten sie mal

von Danielle Bohatschek am 06.05.2021 um 20:32 Uhr

Vielen Dank für diesen Beitrag! Leider wird ihn wohl keiner der "Entscheider" je lesen. Ihrer Tochter wünsche ich viel Erfolg in Studium!

E-Rezept

von Breiter am 05.05.2021 um 14:05 Uhr

....finde ich gut, in Spanien gibt es diese schon 2 Jahre und es funktioniert. Jetzt haben die Apotheken dadurch ein bisschen mehr Arbeit.

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AW: E-Rezept

von Heinz-Guido Grochulla am 05.05.2021 um 16:02 Uhr

Was für Spanien gilt, muß man nicht automatisch bei uns übernehmen..... Never change the winning way.Eine weiter Erschwerung,,,, PC - Abhängigkeit

LOL

von Karl Friedrich Müller am 05.05.2021 um 11:04 Uhr

promoviert und adelig. Drunter geht es nicht. Die hat dann auch einen Diener, der sich im ganzen Wirrwarr auskennt.
Der hilflose Bürger vor Ort....
Ich versteh es nicht.... was das soll....
unnötig, unsicher, kompliziert.

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AW: LOL

von H. Guido Grochulla am 05.05.2021 um 15:57 Uhr

Hallo, sehe ich auch so, alles noch komplizierter und PC, Netz-abhängig

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