Worauf Apotheken achten sollten

Corona-Impfstoff-Bestellung: BAK legt Arbeitshilfe vor

Berlin - 30.03.2021, 10:44 Uhr

(Foto: IMAGO / newspix)

(Foto: IMAGO / newspix)


Aktuell sammeln die Apotheken die Bestellungen der Arztpraxen für COVID-19-Impfstoffe. Bis heute Mittag um 15 Uhr* müssen sie diese an ihren Großhändler übermitteln. Was gilt es dabei zu beachten? Die Bundesapothekerkammer hat dazu nun eine Arbeitshilfe vorgelegt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die ABDA ein Dokument veröffentlicht, in dem sie nach damaligem Wissensstand über die Abläufe in den Apotheken bei der Bestellung und Distribution von Corona-Impfstoffen informierte. Dieses Papier hat die Bundesvereinigung nun an einigen Stellen aktualisiert und konkretisiert – unter anderem, was die Bestellung der Vakzine betrifft.

Mehr zum Thema

Jetzt beantwortet die ABDA auch explizit die Frage, welche Ärzte den Impfstoff in dieser Woche bestellen dürfen: „In den KW 14 und 15 stehen jeweils etwa 1 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung. Daher sollen vorerst nur die Hausärzte bestellen. Dies gilt auch für ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte.“ Am Freitag schrieb das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von DAZ.online noch, ob aktuell auch Privatärzte Comirnaty schon ordern dürfe, werde noch geprüft. Die Entscheidung scheint nun gefallen zu sein: Privatärztlich tätige Hausärzte dürfen demnach bestellen, Fachärzte nicht.

Darüber hinaus beschreibt die ABDA, wie das Bestellrezept auszufüllen ist. „Für die Bestellung bei der Apotheke verwendet der Arzt – analog dem Sprechstundenbedarf – das Formular Muster 16. Die Bestellung ist Arzt-gebunden, da er auf dem Rezept die Lebenslange Arztnummer (LANR) vermerken muss.“ Die KBV empfiehlt den Ärzten laut ABDA für die Befüllung des Formulars Muster 16 Folgendes:

» Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

» Kostenträgerkennung (IK): 100038825

» Feld „Gebührenfrei“: Keine Kennzeichnung erforderlich

» Feld 8 „Impfstoff“: Keine Kennzeichnung erforderlich

» Feld 9 „Sprechstundenbedarf“: Keine Kennzeichnung erforderlich

Weiter heißt es: „Für ausschließlich privat tätige niedergelassene Ärzte gibt es keine Vorgaben. Aus Gründen der Praktikabilität empfiehlt es sich jedoch, das blaue Rezept für Privatverordnungen zu verwenden, da dies ebenso wie das Formular Muster 16 automatisiert verarbeitet werden kann. Auf keinen Fall sollten Bestellungen der Apotheke aufgrund von Unklarheiten bei der formalen Ausstellung des Formulars Muster 16 aufgeschoben werden. Diese können im Zweifel auch im Nachgang geklärt werden. Ziel ist, dass die in einer Woche zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe vollständig verimpft wird.“

Einzelbestellung für jeden Arzt

Die Apotheke wiederum soll die benötigten COVID-19-Impfstoffe elektronisch über MSV3 ordern und die Bestellungen Vial-bezogen an ihre pharmazeutische Großhandlung übermitteln. „Die generische dosisbezogene Bestellung des Arztes muss in der Apotheke somit auf Vials umgerechnet werden“, betont die Bundesvereinigung. 

Wie DAZ.online aus Apothekerkreisen erfuhr, kann es allerdings bei einigen Softwareanbietern zunächst noch zu Schwierigkeiten bei der MSV 3-Übertragung kommen bzw. kann es vorkommen, dass die Pharmazentralnummern der jeweiligen Impfstoffpräparate noch nicht im Warenwirtschaftssystem eingepflegt sind. In diesen Fällen können Apotheken nach Aussagen verschiedener Großhändler die Impfstoffe auch telefonisch oder per Fax über den Kundenservice bestellen.

Das ist die PZN für Comirnaty

Für Comirnaty von Biontech/Pfizer, der in den KW 14 und 15 als einziger Impfstoff im niedergelassenen Bereich zur Verfügung stehen wird, gibt es die Sonder-PZN des Bundes „17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND, KII, 1 ST“, die ein Vial des Impfstoffs adressiert. „Diese kann bereits für die Bestellung der Apotheke am 30. März 2021 beim Großhandel verwandt werden“, schreibt die ABDA.

Wie die Standesvertretung zudem unterstreicht, soll jede Verordnung des Arztes in einer separaten Bestellung (Auftrag) ohne weitere Bestellpositionen übermittelt werden. „Hat die Apotheke mehrere Ärzte, die bestellt haben, ist somit auch entsprechend für jede Bestellung eine getrennte Bestellung (Auftrag) aufzugeben. Grund dafür ist, dass der pharmazeutische Großhandel für eine eventuell erforderliche aliquote Kürzung der Liefermengen wissen muss, wie viele Ärzte insgesamt und somit bei einer Apotheke bestellt haben.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass der Impfstoff fair verteilt wird. Wichtig: Zubehör soll nicht separat bestellt werden. „Dieses liefert der pharmazeutische Großhandel entsprechend mit. ABDA, KBV und PHAGRO haben hierfür eine entsprechende Aufstellung gemacht, die Grundlage für die Beschaffung des Zubehörs durch den pharmazeutischen Großhandel ist. Nach derzeitigem Stand werden Impfstoffe und Zubehör zusammen an die Apotheke ausgeliefert.“

Näheres zum Bestellprozess findet sich in der Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer im geschützten Bereich der ABDA-Website.

--------------------------------------------------------------------------------------

*Hinweis: In der ursprünglichen Version des Textes hieß es, die Apotheken müssen bis 12 Uhr ihre Bestellung an den Großhandel übermitteln. Richtig ist: Bis 12 Uhr müssen die Bestellungen der Ärzte in den Apotheken eingegangen sein, für die Übermittlung der Bestellung an den Großhandel haben diese bis 15 Uhr Zeit. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Impfstoffbestellung

von Holger am 30.03.2021 um 13:15 Uhr

Also ich bin seit Dezember 2020 für die Impfstoffbewirtschaftung eines Zentralen Impfzentrums verantwortlich. Auch mit uns hat das zuständige Landesministerium zuvor detailliert Bestell- und Anlieferwege besprochen und festgelegt.

Bis heute ist KEINE EINZIGE Bestellung oder Lieferung auf diesem Weg erfolgt! Das wird alles hochgradig improvisiert. Wenn ich Glück habe, bekomme ich am Vorabend per Mail eine Info, DASS am nächsten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit eine Lieferung kommt - WAS und WIEVIEL kommt, kann man manchmal erraten, aber nicht immer. Manchmal kommt auch erst 15 Minuten vorher der Anruf des Fahrers, meist in gebrochenem Deutsch, dass er gleich an der Rampe steht. Und Bestellungen werden nicht angenommen, sondern bislang wird das was verfügbar ist "zwangsverteilt".

Mein Tipp also an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen:
Nehmen Sie die Vorbereitungen nicht zuuuu ernst - es wird anders kommen :))

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Impfstoffbestellung

von Thomas Bsonek am 30.03.2021 um 14:17 Uhr

Schau mer mal....
Wir haben ja den Anspruch, einer hochprofessionellen Lieferkette anzugehören....
Die erste Lieferung der bayerischen AstraZeneca Vials hat bei uns schon mal einwandfrei funktioniert.....

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.