Nachhaltigkeit von Lieferketten

EU bringt neues Lieferkettengesetz auf den Weg

Dillingen/Stuttgart - 18.03.2021, 17:00 Uhr

Viele Produkte, die wir täglich nutzen, stammen möglicherweise aus Ländern bzw. Unternehmen, die in Verbindung mit Kinderarbeit oder anderen Menschenrechtsverletzungen stehen. (Foto: IMAGO / imagebroker)

Viele Produkte, die wir täglich nutzen, stammen möglicherweise aus Ländern bzw. Unternehmen, die in Verbindung mit Kinderarbeit oder anderen Menschenrechtsverletzungen stehen. (Foto: IMAGO / imagebroker)


Einfuhrverbot von Produkten aus Kinderarbeit

Unternehmen die einen Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen, müssten außerdem nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten, auch wenn der Sitz außerhalb der EU liegt. Zudem fordern die Abgeordneten zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Einfuhrverbot von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in Verbindung stehen.

Die Abgeordneten fordern die Kommission weiterhin auf, sorgfältig zu prüfen, ob Unternehmen aus Xinjiang in China, die in die EU exportieren, in Menschenrechtsverletzungen, wie zum Beispiel der Unterdrückung der Uiguren verwickelt sind.

Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer aus Drittländern

Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen Geschädigten auch den Zugang zu Rechtsmitteln gewährleisten. So sollen Unternehmen für Schäden haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie Schaden verursachen oder dazu beitragen und nicht nachweisen können, dass sie im Einklang mit den Sorgfaltspflichten gehandelt und angemessene Maßnahmen ergriffen haben. Das Gesetz würde darüber hinaus auch die Rechtslage von Opfern oder Interessenträgern in Drittländern verbessern, da sie Unternehmen nach EU-Recht verklagen könnten. 

Regeln sollen für alle Unternehmen gelten

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollen die Regeln für alle großen Unternehmen gelten, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen oder im Gebiet der Union niedergelassen sind; auch für Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten und für börsennotierte Firmen oder mit einem großen Risiko behaftete kleine und mittlere Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag weiter.

Anders als das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz soll der Entschließungsantrag deutlich über die Anforderungen hinausgehen. Zudem legt der Antrag EU-weite Regeln fest, die auch für Umweltstandards gelten sollen. Die Kommission kündigte an, dass sie noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen werde.



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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