Nach dem Maskenskandal

CDU-Vorstand beschließt Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger

Berlin - 15.03.2021, 17:45 Uhr

Georg Nüßlein und Nikolas Löbel bringen die Union in Bedrängnis. (Fotos: IMAGO / Future Image | Christian Spicker) 

Georg Nüßlein und Nikolas Löbel bringen die Union in Bedrängnis. (Fotos: IMAGO / Future Image | Christian Spicker) 


Nach der Maskenaffäre um Unionsabgeordnete des Bundestages hat der CDU-Bundesvorstand einen Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger auf allen politischen Ebenen beschlossen. Betont wird: „Mitglieder, die die Partei oder ihr Mandat für selbstsüchtige Zwecke missbrauchen, verstoßen gegen die Grundsätze der CDU. Sie müssen das Mandat aufgeben und unsere Partei unverzüglich verlassen.“

Georg Nüßlein und Nikolas Löbel haben mit ihren Maskengeschäften der Union schwer zugesetzt. Nun hat der CDU-Bundesvorstand einen Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger auf allen politischen Ebenen beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass sämtliche Nebentätigkeiten oder auch Mitgliedschaften in Vorständen und Aufsichtsräten offen zu legen sind, auch wenn diese unentgeltlich erfolgen. Gleiches könnte für Gewinnanteile, Aktienoptionen oder Unternehmensbeteiligungen gelten. Schon Kandidat:innen müssen demnach solche Tätigkeiten angeben und sich verpflichten, die Regeln einzuhalten.

Wer ein Regierungsamt oder Mandat innehat, darf keine Geldspenden annehmen. Kandidat:innen dürfen keine Wahlkampfspenden für sich persönlich annehmen. Diese müssen vielmehr an die jeweilige Parteigliederung geleistet werden. Mandatsträger:innen dürfen keine geschäftlichen Beziehungen zu einem Staat oder dessen Unternehmen unterhalten, wenn sie in einem Gremium angehören, das sich mit den Beziehungen zu diesem Staat befasst. Vorgeschrieben wird ferner, Abgeordneten- und Parteitätigkeit akkurat voneinander zu trennen.

Der CDU-Bundesvorstand empfiehlt auch den Landtagsfraktionen der Union entsprechende Festlegungen. In dem Beschluss wird betont, dass diese parteiinternen Regelungen nicht abschließend zu verstehen seien und kurzfristig weiterentwickelt würden. Sie sollen „in geeigneter Form“ in das Statut der Bundespartei und in die Satzungen der Landes- und Kreisparteien einfließen. Mit der näheren Ausgestaltung werde sich die Struktur- und Satzungskommission für den nächsten Bundesparteitag befassen.

BMG geht auf Abgeordnete zu

Das Gesundheitsministerium geht indessen auf Bundestagsabgeordnete zu, die konkrete Verträge zwischen Maskenherstellern und der Bundesregierung vermittelt haben. Das geht aus einem Schreiben von Staatssekretär Thomas Steffen an
den Direktor des Bundestages, Lorenz Müller, hervor, aus dem die 
„Bild am Sonntag“ berichtet hatte. Das Gesundheitsministerium bestätigte den Inhalt des Schreibens der Deutschen Presse-Agentur. Konkret will das Ministerium laut Zeitung auf jene Abgeordneten zugehen, die „im Kontext tatsächlich abgeschlossener Verträge über Schutzausrüstung mit dem BMG kommuniziert haben“.

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung vom Sonntag bat das Ministerium Bundestagsdirektor Müller, bis zum 16. März mitzuteilen, falls es Bedenken geben sollte, auf die betreffenden Abgeordneten zuzugehen.

Zum Hintergrund: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, die Namen aller Abgeordneten öffentlich machen zu wollen, die an der Vermittlung von Maskengeschäften beteiligt waren. Die Bundestagsverwaltung hatte ihn daraufhin vergangene Woche darauf aufmerksam gemacht, dass Abgeordnete nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit personenbezogener Daten hätten, die von der Freiheit des Mandats geschützt seien. „Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden“, teilte ein Sprecher damals mit. Rechtlich unbedenklich erscheine die Herausgabe, wenn dem Ministerium eine Einwilligung der Betroffenen vorliege.


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