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Stellungnahme zur Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung
ABDA fordert mindestens 4,03 Euro netto je Maske
Per Verordnung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken von 6 Euro brutto auf 3,30 Euro netto absenken. Jetzt liegt dazu die Stellungnahme der ABDA vor: Die Standesvertretung lehnt die Kürzung rigoros ab. Sie fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro netto.
Bei der geplanten Kürzung der Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken um etwa ein Drittel will die ABDA nicht mitmachen: In ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Corona-Schutzmasken-Verordnung wehrt sie sich gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Kürzung sei „nicht sachgerecht“, betont die Bundesvereinigung.
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Wie am vergangenen Samstag bekannt wurde, plant der Minister, den Apotheken künftig statt 6 Euro brutto (entspricht 5,04 Euro netto) lediglich noch 3,30 netto pro auf Staatskosten verteilter Schutzmaske zu gewähren. Das macht unter dem Strich eine Kürzung um etwa ein Drittel. Zuletzt war der Druck aus der Opposition gestiegen: Vor allem die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte moniert, die Vergütung der Apotheken falle angesichts der aktuellen Einkaufspreise für FFP2- und andere Masken vergleichbarer Qualität deutlich zu hoch aus.
ABDA: Apotheken brauchen Verlässlichkeit
Die ABDA ist mit der drastischen Kürzung nicht einverstanden. Immerhin seien die Apotheken auf Wunsch des Ministers in Vorleistung gegangen, was die Beschaffung der Masken betrifft. „Die Apotheken haben in Erfüllung des Abgabeanspruchs Dispositionen auch für den Abgabezeitraum ab dem 10. Februar 2021 getroffen, die sich an den bisher geltenden Rahmenbedingungen orientiert haben“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. „Den Erstattungspreis für diesen Personenkreis ab dem 10. Februar 2021 auf 3,30 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu senken, kommt insofern faktisch einer Rückwirkung gleich, die die Apotheken über Gebühr belastet.“
Bei der im Dezember 2020 vorgenommenen Preisfestsetzung in Höhe von 6 Euro brutto (5,04 Euro netto) seien „die damaligen Kosten der Abgabe durch die öffentlichen Apotheken sowohl nach Ansicht des Verordnungsgebers als auch nach unserer Einschätzung sachgerecht abgebildet worden“. Die Apotheker mussten sich demnach einer erheblichen Unsicherheit über die kurzfristig im Markt zur Verfügung stehende Menge hochwertiger FFP-2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität stellen. Dazu haben laut ABDA folgende Gesichtspunkte beigetragen:
Die geplante Kürzung der Vergütung der Apotheken lehnt die Standesvertretung gleich aus mehreren Gründen ab: Zum einen haben die Apotheken die Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie „unter schweren Bedingungen mit großem Einsatz verlässlich gesichert“. Nun erwarteten sie umgekehrt auch vom Verordnungsgeber eine gewisse Verlässlichkeit – und einen zugesicherten Erstattungsbetrag nach gerade einmal sechs Wochen wieder zu kippen, zeugt aus Sicht der ABDA gerade nicht von verlässlichen Rahmenbedingungen.
8 Kommentare
Die Anpassung der Vergütung finde ich folgerichtig
von Lepach am 03.02.2021 um 12:48 Uhr
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AW: Die Anpassung der Vergütung finde ich
von Martin Wittmann am 08.02.2021 um 17:38 Uhr
Coronaprämie für Apothekenmitarbeiter
von Thomson am 02.02.2021 um 22:49 Uhr
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Durchaus Unterstützung, ABER........
von Thomas am 02.02.2021 um 22:18 Uhr
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Vertrag
von Marco am 02.02.2021 um 20:15 Uhr
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Vergütung für Masken
von Martin Straulino am 02.02.2021 um 18:48 Uhr
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AW: Vergütung für Masken
von Thomas am 02.02.2021 um 22:31 Uhr
Kapitulation
von Reinhard Rodiger am 02.02.2021 um 12:04 Uhr
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