- Lieferantenauswahl / -qualifikation
- Check Produktqualität
- Umverpackung in Patientengebinde
- Beratung zur Nutzung
- Hygienemaßnahmen
- Abrechnungskosten
- Besonderes Lagerhaltungsrisiko
- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA fordert mindestens 4...
Stellungnahme zur Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung
ABDA fordert mindestens 4,03 Euro netto je Maske
Per Verordnung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken von 6 Euro brutto auf 3,30 Euro netto absenken. Jetzt liegt dazu die Stellungnahme der ABDA vor: Die Standesvertretung lehnt die Kürzung rigoros ab. Sie fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro netto.
Bei der geplanten Kürzung der Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken um etwa ein Drittel will die ABDA nicht mitmachen: In ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Corona-Schutzmasken-Verordnung wehrt sie sich gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Kürzung sei „nicht sachgerecht“, betont die Bundesvereinigung.
Mehr zum Thema
Änderung der Schutzmasken-Verordnung
Spahn kürzt Masken-Vergütung um ein Drittel
Bundestagsdebatte um Maskenpreise
Klein-Schmeink: 6 Euro pro Maske sind „geradezu absurd“
Kleine Anfrage zur Maskenausgabe
BMG rechtfertigt Preis von 6 Euro je Maske
Wie am vergangenen Samstag bekannt wurde, plant der Minister, den Apotheken künftig statt 6 Euro brutto (entspricht 5,04 Euro netto) lediglich noch 3,30 netto pro auf Staatskosten verteilter Schutzmaske zu gewähren. Das macht unter dem Strich eine Kürzung um etwa ein Drittel. Zuletzt war der Druck aus der Opposition gestiegen: Vor allem die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte moniert, die Vergütung der Apotheken falle angesichts der aktuellen Einkaufspreise für FFP2- und andere Masken vergleichbarer Qualität deutlich zu hoch aus.
ABDA: Apotheken brauchen Verlässlichkeit
Die ABDA ist mit der drastischen Kürzung nicht einverstanden. Immerhin seien die Apotheken auf Wunsch des Ministers in Vorleistung gegangen, was die Beschaffung der Masken betrifft. „Die Apotheken haben in Erfüllung des Abgabeanspruchs Dispositionen auch für den Abgabezeitraum ab dem 10. Februar 2021 getroffen, die sich an den bisher geltenden Rahmenbedingungen orientiert haben“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. „Den Erstattungspreis für diesen Personenkreis ab dem 10. Februar 2021 auf 3,30 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu senken, kommt insofern faktisch einer Rückwirkung gleich, die die Apotheken über Gebühr belastet.“
Bei der im Dezember 2020 vorgenommenen Preisfestsetzung in Höhe von 6 Euro brutto (5,04 Euro netto) seien „die damaligen Kosten der Abgabe durch die öffentlichen Apotheken sowohl nach Ansicht des Verordnungsgebers als auch nach unserer Einschätzung sachgerecht abgebildet worden“. Die Apotheker mussten sich demnach einer erheblichen Unsicherheit über die kurzfristig im Markt zur Verfügung stehende Menge hochwertiger FFP-2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität stellen. Dazu haben laut ABDA folgende Gesichtspunkte beigetragen:
Die geplante Kürzung der Vergütung der Apotheken lehnt die Standesvertretung gleich aus mehreren Gründen ab: Zum einen haben die Apotheken die Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie „unter schweren Bedingungen mit großem Einsatz verlässlich gesichert“. Nun erwarteten sie umgekehrt auch vom Verordnungsgeber eine gewisse Verlässlichkeit – und einen zugesicherten Erstattungsbetrag nach gerade einmal sechs Wochen wieder zu kippen, zeugt aus Sicht der ABDA gerade nicht von verlässlichen Rahmenbedingungen.
Viele Apotheken können neue Einkaufskonditionen nicht nutzen
Zum anderen haben der ABDA zufolge einige Apotheken aufgrund der Unsicherheit am Masken-Markt Kaufverträge geschlossen, die auch die dritte Phase der Ausgabe umfassen. „Infolge ihres Einsatzes für eine verlässliche Versorgung der vulnerablen Patientenpopulationen konnten sie mithin die später sinkenden Einkaufskonditionen nicht realisieren.“ Darüber hinaus habe der Bund sich deutlich verschätzt, was die Zahl der anspruchsberechtigten Personen betrifft – mit finanziellen Folgen für die Offizinen. „Diese – zu niedrige – Schätzung diente wiederum als Grundlage für die Bestimmung des den Apotheken für die Versorgung in der ersten Ausgabephase (Abgabe gegen Selbsterklärung der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) pauschal zugeteilten Betrags. Der Erstattungsbetrag in den Versorgungsphasen zwei und drei (Abgabe gegen übersandten Coupon) dient letztlich partiell auch der Abdeckung der Mehrkosten der Versorgung in der ersten Ausgabephase.“
Auch dass die erste Tranche der Coupons je nach Einlösedatum unterschiedlich viel wert sein sollen, erscheint der ABDA nicht plausibel. „Da der Versand der Coupons an die Berechtigten je nach Krankenkasse/-versicherung und Gruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist, die der Apotheker bei der Beschaffung von Schutzmasken für diese Phase nicht kennen und berücksichtigen konnte, ist diese Ungleichbehandlung nicht sachgerecht“, heißt es in der Stellungnahme.
Weitere Konkretisierung nötig
Für den Fall, dass eine Absenkung des Abrechnungsbetrags – trotz der genannten Argumente – für unverzichtbar gehalten wird, sollte dies laut Bundesvereinigung auf Abgaben der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon) beschränkt werden. „Für diesen von uns abgelehnten Fall sollte unbedingt eine Konkretisierung vorgenommen werden, die erkennen lässt, auf welchen zeitlichen Anknüpfungspunkt Bezug genommen wird.“ Ausgeschlossen sein sollten demnach Abgaben vor dem 16. Februar 2021, also dem Beginn der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon), sowie auf Abgaben, die im Zeitraum zwischen dem 16. und 28. Februar 2021 auf Coupons der zweiten Versorgungsphase (erster Coupon) erfolgen.
Auch mit Blick auf Empfänger von Grundsicherung, die als neuer Kreis Anspruchsberechtigter hinzukommen sollen, hält die ABDA einen Preis von 3,30 Euro netto pro Maske für zu wenig. „Aktuell zeigt sich, dass die Einkaufspreise der Masken trotz der erhöhten Nachfrage bis Mitte Januar tatsächlich gesunken sind“, räumt sie ein. Doch die vorgesehene Kürzung des Netto-Abgabepreises von 5,04 Euro auf 3,30 Euro, also um 1,74 Euro / Stück, gehe weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus. „Wir erachten für die Versorgung der durch die Änderungsverordnung neu Bezugsberechtigten Personen eine Absenkung des Schutzmaskenpreises um 1,01 Euro netto / Stück für das unter Einbeziehung auch von Kostensenkungen bei der Lieferantenauswahl der Apotheken (infolge verbesserter Versorgungssituation) maximal vertretbare Festlegungspotenzial.“ Heißt im Klartext: Die ABDA fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro je Maske netto, das entspricht 4,80 Euro brutto.
Monatliche statt einmalige Abrechnung
Auch bei den Abrechnungsmodalitäten bei der Ausgabe von Schutzmasken an Hartz-IV-Empfänger will die ABDA nachbessern. Sie regt „dringend“ an, dass die Abrechnung nicht wie vorgesehen einmalig erfolgt, sondern einmal im Monat. „Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar. Zudem wird die Abrechnung erleichtert, wenn die Belege nicht über mehrere Monate gesammelt werden müssen, um danach die Abrechnung vorzunehmen.“
Ob das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung vor ihrem Erscheinen im Bundesanzeiger noch anpassen wird, bleibt abzuwarten. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
8 Kommentare
Die Anpassung der Vergütung finde ich folgerichtig
von Lepach am 03.02.2021 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Die Anpassung der Vergütung finde ich
von Martin Wittmann am 08.02.2021 um 17:38 Uhr
Coronaprämie für Apothekenmitarbeiter
von Thomson am 02.02.2021 um 22:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Durchaus Unterstützung, ABER........
von Thomas am 02.02.2021 um 22:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vertrag
von Marco am 02.02.2021 um 20:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vergütung für Masken
von Martin Straulino am 02.02.2021 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Vergütung für Masken
von Thomas am 02.02.2021 um 22:31 Uhr
Kapitulation
von Reinhard Rodiger am 02.02.2021 um 12:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.