Stellungnahme zur Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung

ABDA fordert mindestens 4,03 Euro netto je Maske

Berlin - 02.02.2021, 11:30 Uhr

Mit der geplanten Kürzung der Vergütung der Apotheken für die Ausgabe von Schutzmasken ist die ABDA nicht einverstanden. Sie fordert Verlässlichkeit vom Verordnungsgeber. (Foto: IMAGO / photonews.at)

Mit der geplanten Kürzung der Vergütung der Apotheken für die Ausgabe von Schutzmasken ist die ABDA nicht einverstanden. Sie fordert Verlässlichkeit vom Verordnungsgeber. (Foto: IMAGO / photonews.at)


Per Verordnung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken von 6 Euro brutto auf 3,30 Euro netto absenken. Jetzt liegt dazu die Stellungnahme der ABDA vor: Die Standesvertretung lehnt die Kürzung rigoros ab. Sie fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro netto.

Bei der geplanten Kürzung der Apothekenvergütung für die Ausgabe von Schutzmasken um etwa ein Drittel will die ABDA nicht mitmachen: In ihrer Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Corona-Schutzmasken-Verordnung wehrt sie sich gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Kürzung sei „nicht sachgerecht“, betont die Bundesvereinigung.

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Wie am vergangenen Samstag bekannt wurde, plant der Minister, den Apotheken künftig statt 6 Euro brutto (entspricht 5,04 Euro netto) lediglich noch 3,30 netto pro auf Staatskosten verteilter Schutzmaske zu gewähren. Das macht unter dem Strich eine Kürzung um etwa ein Drittel. Zuletzt war der Druck aus der Opposition gestiegen: Vor allem die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte moniert, die Vergütung der Apotheken falle angesichts der aktuellen Einkaufspreise für FFP2- und andere Masken vergleichbarer Qualität deutlich zu hoch aus.

ABDA: Apotheken brauchen Verlässlichkeit

Die ABDA ist mit der drastischen Kürzung nicht einverstanden. Immerhin seien die Apotheken auf Wunsch des Ministers in Vorleistung gegangen, was die Beschaffung der Masken betrifft. „Die Apotheken haben in Erfüllung des Abgabeanspruchs Dispositionen auch für den Abgabezeitraum ab dem 10. Februar 2021 getroffen, die sich an den bisher geltenden Rahmenbedingungen orientiert haben“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. „Den Erstattungspreis für diesen Personenkreis ab dem 10. Februar 2021 auf 3,30 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu senken, kommt insofern faktisch einer Rückwirkung gleich, die die Apotheken über Gebühr belastet.“

Bei der im Dezember 2020 vorgenommenen Preisfestsetzung in Höhe von 6 Euro brutto (5,04 Euro netto) seien „die damaligen Kosten der Abgabe durch die öffentlichen Apotheken sowohl nach Ansicht des Verordnungsgebers als auch nach unserer Einschätzung sachgerecht abgebildet worden“. Die Apotheker mussten sich demnach einer erheblichen Unsicherheit über die kurzfristig im Markt zur Verfügung stehende Menge hochwertiger FFP-2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität stellen. Dazu haben laut ABDA folgende Gesichtspunkte beigetragen:

  • Lieferantenauswahl / -qualifikation
  • Check Produktqualität
  • Umverpackung in Patientengebinde
  • Beratung zur Nutzung
  • Hygienemaßnahmen
  • Abrechnungskosten
  • Besonderes Lagerhaltungsrisiko

Die geplante Kürzung der Vergütung der Apotheken lehnt die Standesvertretung gleich aus mehreren Gründen ab: Zum einen haben die Apotheken die Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie „unter schweren Bedingungen mit großem Einsatz verlässlich gesichert“. Nun erwarteten sie umgekehrt auch vom Verordnungsgeber eine gewisse Verlässlichkeit – und einen zugesicherten Erstattungsbetrag nach gerade einmal sechs Wochen wieder zu kippen, zeugt aus Sicht der ABDA gerade nicht von verlässlichen Rahmenbedingungen.

Viele Apotheken können neue Einkaufskonditionen nicht nutzen

Zum anderen haben der ABDA zufolge einige Apotheken aufgrund der Unsicherheit am Masken-Markt Kaufverträge geschlossen, die auch die dritte Phase der Ausgabe umfassen. „Infolge ihres Einsatzes für eine verlässliche Versorgung der vulnerablen Patientenpopulationen konnten sie mithin die später sinkenden Einkaufskonditionen nicht realisieren.“ Darüber hinaus habe der Bund sich deutlich verschätzt, was die Zahl der anspruchsberechtigten Personen betrifft – mit finanziellen Folgen für die Offizinen. „Diese – zu niedrige – Schätzung diente wiederum als Grundlage für die Bestimmung des den Apotheken für die Versorgung in der ersten Ausgabephase (Abgabe gegen Selbsterklärung der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) pauschal zugeteilten Betrags. Der Erstattungsbetrag in den Versorgungsphasen zwei und drei (Abgabe gegen übersandten Coupon) dient letztlich partiell auch der Abdeckung der Mehrkosten der Versorgung in der ersten Ausgabephase.“

Auch dass die erste Tranche der Coupons je nach Einlösedatum unterschiedlich viel wert sein sollen, erscheint der ABDA nicht plausibel. „Da der Versand der Coupons an die Berechtigten je nach Krankenkasse/-versicherung und Gruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist, die der Apotheker bei der Beschaffung von Schutzmasken für diese Phase nicht kennen und berücksichtigen konnte, ist diese Ungleichbehandlung nicht sachgerecht“, heißt es in der Stellungnahme.

Weitere Konkretisierung nötig

Für den Fall, dass eine Absenkung des Abrechnungsbetrags – trotz der genannten Argumente – für unverzichtbar gehalten wird, sollte dies laut Bundesvereinigung auf Abgaben der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon) beschränkt werden. „Für diesen von uns abgelehnten Fall sollte unbedingt eine Konkretisierung vorgenommen werden, die erkennen lässt, auf welchen zeitlichen Anknüpfungspunkt Bezug genommen wird.“ Ausgeschlossen sein sollten demnach Abgaben vor dem 16. Februar 2021, also dem Beginn der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon), sowie auf Abgaben, die im Zeitraum zwischen dem 16. und 28. Februar 2021 auf Coupons der zweiten Versorgungsphase (erster Coupon) erfolgen.

Auch mit Blick auf Empfänger von Grundsicherung, die als neuer Kreis Anspruchsberechtigter hinzukommen sollen, hält die ABDA einen Preis von 3,30 Euro netto pro Maske für zu wenig. „Aktuell zeigt sich, dass die Einkaufspreise der Masken trotz der erhöhten Nachfrage bis Mitte Januar tatsächlich gesunken sind“, räumt sie ein. Doch die vorgesehene Kürzung des Netto-Abgabepreises von 5,04 Euro auf 3,30 Euro, also um 1,74 Euro / Stück, gehe weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus. „Wir erachten für die Versorgung der durch die Änderungsverordnung neu Bezugsberechtigten Personen eine Absenkung des Schutzmaskenpreises um 1,01 Euro netto / Stück für das unter Einbeziehung auch von Kostensenkungen bei der Lieferantenauswahl der Apotheken (infolge verbesserter Versorgungssituation) maximal vertretbare Festlegungspotenzial.“ Heißt im Klartext: Die ABDA fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro je Maske netto, das entspricht 4,80 Euro brutto.

Monatliche statt einmalige Abrechnung

Auch bei den Abrechnungsmodalitäten bei der Ausgabe von Schutzmasken an Hartz-IV-Empfänger will die ABDA nachbessern. Sie regt „dringend“ an, dass die Abrechnung nicht wie vorgesehen einmalig erfolgt, sondern einmal im Monat. „Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar. Zudem wird die Abrechnung erleichtert, wenn die Belege nicht über mehrere Monate gesammelt werden müssen, um danach die Abrechnung vorzunehmen.“

Ob das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung vor ihrem Erscheinen im Bundesanzeiger noch anpassen wird, bleibt abzuwarten. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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8 Kommentare

Die Anpassung der Vergütung finde ich folgerichtig

von Lepach am 03.02.2021 um 12:48 Uhr

Die Anpassung der Vergütung finde ich folgerichtig. Sie orientiert sich am derzeitigen Markpreis und berücksichtigt auch ausreichend den Aufwand für Beschaffung und Abgabe. Selbst deutsche Produkte kosten z.Zt. nicht mehr al ca. 1,60 €/Stück. Lediglich der Zeitpunkt sollte an den Beginn der Gutschein-2-Phase angepasst und die Abgabe an Hilfsbedürftige auf monatliche Abrechnung geändert werden.
Die Apotheker täten gut daran, sich hier gesprächsbereit zu zeigen. Kein Kunde versteht, warum Masken im Diskonter für 1,-€ verkauft werden und wir 6,-€ dafür bekommen sollen. Ein Beharren auf den 6,-€ ist weder gut für unser Image in der Bevölkerung, noch trägt es dazu bei, dass berechtigte Beschwerden wie z.B. über die Situation bei Beschaffungsrisiko und Vergütung der Grippeimpfstoffe in Zukunft Beachtung finden. Wer immer nur jammert, dem glaubt man irgendwann nicht mehr.
Die meisten Apotheken kommen (von Lauflagen und Flughafen-Apotheken mal abgesehen) doch viel besser durch die Krise, als sehr viele andere Sparten. Wir dürfen arbeiten, selbst im schärfsten Lockdown. Wir bekommen durch die Masken-Abgabeverordnung sogar Kunden zugewiesen. Das ewige grundsätzliche Gejammer und Gemecker finde ich unangemessen, meckern wir doch bitte dann, wenn es wirklich berechtigt ist. Da gibt es noch genug Gelegenheiten.

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AW: Die Anpassung der Vergütung finde ich

von Martin Wittmann am 08.02.2021 um 17:38 Uhr

Ganz lieben Dank für diese klare Aussage. In Deutschland scheint seit einigen Jahren zu gelten, wer am lautesten meckert und jammert, der wird unterstützt. Die Preise für Masken aller Art sind zu Beginn der Pandemie stark gestiegen, doch auch wenn sie noch nicht wieder auf Niveau vor der Pandemie gesunken sind, so haben sich die Preise doch wieder niedriger eingepegelt. Ich verstehe voll Deine Erklärung, was dass mit den Menschen wohl macht, die die FFP2 im Discounter für einen Bruchteil des Geldes bekommen und wie sich das auf ihr Vertrauen gegenüber den Apotheken auswirkt.
Noch mal ganz lieben Dank für Deinen Mut dies hier so zu äußern und Hut ab dafür.

Lieben Gruß Martin

Coronaprämie für Apothekenmitarbeiter

von Thomson am 02.02.2021 um 22:49 Uhr

Hoffentlich wird in der neuen Verordnung eine Coronaprämie für die Mitarbeiter ergänzt.
Die Inhaber ärgern sich, aber wo ist die Anerkennung der Apothekenmitarbeiter.

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Durchaus Unterstützung, ABER........

von Thomas am 02.02.2021 um 22:18 Uhr

Die Diskussion und das Feilschen um solche Beträge ist zum Einen unseres Berufs, unseres Auftrags und auch meines persönlichen Berufsverständnisses nicht angemessen und in höchstem Masse deplatziert!
Ganz klar, der ausgerufene Preis war eine Fehleinschätzung. Es zeugt durchaus von Größe, Fehler zugeben zu können.

Aber:
Von eine guten und fairen Regierung darf man zu Recht erwarten, dass sie ALLE ihre erkannten Fehler ZÜGIG repariert. Diese Aktion ist die allererste, bei der das passiert. Und warum? weil der Fehler zum Nachteil des Entscheiders war.
Um nicht sämtliche Glaubwürdigkeit endgültig und unwiderruflich zu verspielen sind die Verantwortlichen - sowohl auf Regierungs- als auch Standesvertretungsseite - JETZT gefordert, alle offensichtlichen Fehlentscheidungen der letzten Jahre ähnlich schnell zu korrigieren. Dabei sollten insbesondere die ABDA und ihre Teilorganisationen konstruktiv und aktiv ihren Beitrag leisten.
Meine Meinung: Chance ergreifen, gemeinsam handeln. Volle Unterstützung unter der Voraussetzung, dass ALLE anderen Fehlentscheidungen vergleichbar schnell korrigiert werden! Als Stichworte seien genannt
Inländerdiskriminierung,
Krankenkassenwillkür,
Durchsetzung der ALV bei ALLEN Marktteilnehmern (auch den Krankenkassen!),
Egalisierung des MwSt-Gefälles,
Aufhebung der Ungleichbehandlung bei Einkaufsmöglichkeiten,
Gleichberechtigung und dann zwingend auch Gleichverpflichtung aller Marktteilnehmer,
wirksame Unterbindung von Oligopol- und Monopol-Bildung sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite , Einhaltung von Zusagen,
Inflationsausgleich
......
Diese Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.....

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Vertrag

von Marco am 02.02.2021 um 20:15 Uhr

Aus meiner Sicht ist zwischen dem Staat und den Apotheken ein zumindest mündlicher Vertrag entstanden. Den sollte man einklagen.

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Vergütung für Masken

von Martin Straulino am 02.02.2021 um 18:48 Uhr

6.-€ waren ausgemacht und danach haben wir kalkuliert, als wir nur deutsche Masken eingekauft haben und diese seither stets mit Beratung abgeben. Qualität kostet nun mal!
Bei dem Gegenangebot der ABDA frage ich mich ernsthaft, ob die beteiligten Personen der ABDA noch geschäftsfähig ist.
Wie Herr Rodiger schon geschrieben hat: das ist eine "Kapitulation" - ich ergänze "der Vernunft seitens der ABDA".
Wir wollen doch nicht den Vertrauensbruch begehen, sondern die Politik!!!!

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AW: Vergütung für Masken

von Thomas am 02.02.2021 um 22:31 Uhr

Das ist kein Angebot, sondern eine jämmerliche und kleinlaute Reaktion im Bewusstsein, dass diese Entscheidung zumindest tendenziell völlig in Ordnung und ethisch geboten ist. Klar darf man über den Umfang geteilter Meinung sein.
Aber:
Eine gute Reaktion wäre Unterstützung und ein Signal der Bereitschaft mitzugestalten. Ergebnisoffen, konstruktiv und unter gar keinen Umständen als Einbahnstrasse!

Kapitulation

von Reinhard Rodiger am 02.02.2021 um 12:04 Uhr

Das ist keine Antwort auf einen Vertrauensbruch.Das ist eine Kapitulation. Ein bisschen widersprechen verschiebt den Focus.Wie man es auch dreht Treu und Glauben oder Verlässlichkeit haben ausgedient.Und das klar anzusprechen wird vermieden.Es ist ja nicht das erste Mal,dass Versprechen nicht eingehalten werden.Das Sterben wurde durch Parlamentsbetrug eingeläutet.Schon vergessen?
In der gegenwärtigen Not hat das Netz funktioniert.In der nächsten nicht mehr.Das politische Stilmittel ist willkürlicher Ertragsentzug bei systematisch unterfinanzierter Versorgung in der Fläche bzw ausserhalb von Brennpunkten.
Wenige Grosse werden zukünftigen Pandemiebedingungen nicht gerecht.Das Gegenteil zu suggerieren weist auf den nächsten Vertrauensbruch.Die Botschaft ist klar: die Hälfte soll weg.Das wird verschwiegen,aber das irreführende Mantra der Flächenversorgung, eines funktionierenden Netzes bleibt.

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