Schweiz

Kanton Aargau ermöglicht Impfungen in der Apotheke

Berlin - 21.09.2020, 13:20 Uhr

Im Schweizer Kanton Aargau wird erwartet, dass sich im Herbst 2020, durch den erleichterten Zugang zur Grippeimpfung über Apotheken, mehr Personen gegen die saisonale Grippe impfen lassen. (m / Foto: imago images / Geisser)

Im Schweizer Kanton Aargau wird erwartet, dass sich im Herbst 2020, durch den erleichterten Zugang zur Grippeimpfung über Apotheken, mehr Personen gegen die saisonale Grippe impfen lassen. (m / Foto: imago images / Geisser)


Während in Deutschland die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen erst allmählich entstehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz mittlerweile in den meisten Kantonen auch in Apotheken impfen lassen. Ab 1. Oktober kommt ein weiterer hinzu: Dann darf auch in Aargauer Apotheken unter gewissen Voraussetzungen geimpft werden – gegen Grippe, FSME und Tetanus.

In den meisten Schweizer Kantonen ist es für Erwachsene eine Selbstverständlichkeit, sich einfach in einer Apotheke impfen zu lassen. Auf der Plattform impfapotheke.ch des Apothekerverbandes pharmaSuisse ist mit einem Klick auf eine Landkarte zu erfahren, in welcher Apotheke in den einzelnen Kantonen dies möglich ist. Noch keine Impfung, sondern nur eine Impfberatung bieten bislang die Kantone Aargau, Appenzell/Innerrhoden und Appenzell/Ausserrhoden an. Doch im Aargau ändert sich das in Kürze.

Ab dem 1. Oktober 2020 ist es Aargauer Apothekern erlaubt, bestimmte Impfungen direkt bei Patienten durchzuführen. Dazu wurde die einschlägige Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung angepasst.

Demnach können Apothekerinnen und Apotheker ab kommendem Monat ohne ärztliche Verschreibung folgende Impfungen an Personen vornehmen:

  • Impfung gegen Grippe
  • Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Tetanus-Prophylaxe bei Verletzungen (Kombinationsimpfstoff)

Ausgenommen sind Impfungen bei Kranken, Schwangeren und unter 16-jährigen Personen. Apotheker, die Impfungen durchführen, müssen über den „Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme“ oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen und die damit verbundenen Fortbildungspflichten erfüllen.

Weiterbildung, passende Räumlichkeiten, Qualitätssicherung und Haftpflichtversicherung

Die Bewilligung für das Impfen in der Apotheke vergibt der Kanton. Damit die Pharmazeuten impfen können, müssen sie neben dem Besuch von Kursen auch eine spezifische Weiterbildungsprüfung absolvieren und bestehen. Apotheken müssen zudem über geeignete Räumlichkeiten (insbesondere über einen abgetrennten und nicht einsehbaren Bereich mit der Möglichkeit, die zu impfende Person in liegender Position zu lagern), eine Notfallausrüstung, ein angemessenes Qualitätssicherungssystem und eine Haftpflichtversicherung, die das spezifische Risiko der Impftätigkeit abdeckt, verfügen.

Der Kanton gibt sich zuversichtlich, dass der erleichterte Zugang zur Grippeimpfung über Apotheken mit dazu beitragen wird, dass sich im Herbst 2020 mehr Personen im Aargau gegen die saisonale Grippe impfen lassen. In einer Pressemitteilung heißt es überdies, dass durch Impfapotheken einem Hausärztemangel indirekt entgegengewirkt werden könne. Zugleich wird aber betont: „Dessen ungeachtet kann und soll das Impfangebot in den Apotheken die Impftätigkeit von Ärztinnen und Ärzten nicht ersetzen.“

Dass sich das Impfangebot ausweitet, ist nicht ausgeschlossen: Sofern sich die Erfahrungen mit den Aargauer Impfapotheken als positiv erweisen, könne das Departement Gesundheit und Soziales zu einem späteren Zeitpunkt die Ausweitung prüfen. Im Kanton Zürich dürfen Apotheken beispielsweise bereits gegen die saisonale Grippe, FSME, Hepatitis A und Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis impfen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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