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Schweizer Kanton Zürich
Widerstand gegen geplante Impfung in Apotheken
Impfgegner wollen die in Zürich geplante Verordnung, die es Apothekern des Kantons ab September erlaubt, gewisse Impfungen vorzunehmen, stoppen. Skeptiker außerhalb des Kantons sollen Schweizer Medien zufolge beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die neue Regelung eingereicht haben. Die Zürcher Gesundheitsdirektion wiederum stellt impfwilligen Apothekern daher momentan noch keine Impf-Bewilligungen aus.
Der Kanton Zürich will mit der Impf-Erlaubnis für Apotheker eine Vorreiterrolle in der Schweiz übernehmen. Eigentlich soll die Änderung der „Verordnung über die universitären Medizinalberufe“ vom Mai am 1. September 2015 in Kraft treten – noch vor Beginn der nächsten saisonalen Grippewelle. Neben der Grippeimpfung erlaubt die neue Regelung Apothekern mit Bewilligung der Gesundheitsdirektion die Impfung von gesunden Personen ab 16 Jahren gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie die Folgeimpfungen gegen Hepatitis A und B.
Grund für die Änderung war insbesondere, dass die gewünschten Durchimpfraten nicht erreicht wurden. Gerade für Bevölkerungsgruppen, die aufgrund ihres guten Gesundheitszustandes selten einen Arzt aufsuchen sei „ein niederschwelliger unbürokratischer Zugang zu Gesundheitsleistungen von großem Nutzen“, heißt es in der Begründung zur Verordnungsänderung. Doch gerade gegen das Ziel, die Durchimpfungsrate zu steigern, wehren sich den Medienberichten zufolge die Impfgegner mit ihrer Beschwerde. Insoweit bleibt abzuwarten, ob der bisherige Zeitplan eingehalten werden kann.
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