Rekordzahlen aus der Schweiz

Grippeimpfungen in Apotheken als europäische Erfolgsgeschichte

Remagen/Berlin - 16.01.2020, 11:30 Uhr

Während hierzulande noch heftig darüber gestritten wird, ob es flächendeckend Apotheken-Impfungen geben sollte, helfen Apothekern in vielen europäischen Ländern mit dieser Dienstleistungen dabei, das Gesundheitswesen zu entlasten und die Impfquoten zu erhöhen. (s / Foto: imago images / photothek)

Während hierzulande noch heftig darüber gestritten wird, ob es flächendeckend Apotheken-Impfungen geben sollte, helfen Apothekern in vielen europäischen Ländern mit dieser Dienstleistungen dabei, das Gesundheitswesen zu entlasten und die Impfquoten zu erhöhen. (s / Foto: imago images / photothek)


Während Grippeschutzimpfungen in Apotheken hierzulande immer noch hoch umstritten sind, läuft die Immunisierung gegen Influenza in den Apotheken anderenorts in Europa wie geschmiert. Insbesondere aktuelle Zahlen aus der Schweiz belegen das. Weitere Paradebeispiele sind Frankreich und Großbritannien. Ein Überblick über das Impf-Geschehen in Europa.

In Deutschland könnte es ab dem Frühjahr 2020 erste Versuche mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken geben. Das kürzlich beschlossene Masernschutzgesetz erlaubt es Apothekern, Gruppen von Apothekern oder den Landesapothekerverbänden, mit Krankenkassen entsprechende Verträge über Modellvorhaben zu vereinbaren. Doch trotz des ausdrücklichen Wunsches des Gesetzgebers gibt es heftige Kritik an impfenden Apothekern: Insbesondere die Ärzte wehren sich dagegen. Aber auch die Apotheker selbst scheinen nicht alle davon überzeugt zu sein: In Brandenburg haben die Kammern von Ärzten und Apothekern kürzlich eine Resolution gegen impfende Apotheker verabschiedet.

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Allerdings: Insbesondere bei der Verbändeanhörung zum Masernschutzgesetz im Bundestag wurde von den Befürwortern der Apotheken-Impfungen vehement darauf hingewiesen, welche positiven Erfahrungen damit in anderen (europäischen) Ländern gemacht wurden. Insbesondere ein aktueller Blick in die Schweiz lohnt sich dazu: Denn die Schweiz meldet Rekordzahlen bei Grippeimpfungen in der Offizin. Nach Angaben des schweizerischen Apothekerverbandes PharmasSuisse ist das direkte Impfen in der Apotheke ohne Vorliegen eines Arztrezepts heute im Alpenland in 21 von 26 Kantonen möglich

Bei der aktuellen Grippeimpfsaison vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2019 haben die Apotheker rund 33.000 Grippeimpfungen durchgeführt. Das entspricht einer Zunahme um 33 Prozent gegenüber der gleichen Vorjahresperiode. Allein am nationalen Grippeimpftag am 8. November 2019 verabreichten die Schweizer Apotheker rund 4.100 Impfungen, gegenüber etwa 2.500 im Vorjahr, was einer Steigerung um fast 64 Prozent entspricht.

Bislang wird der Impfservice in den Apotheken von den Kassen nicht bezahlt. Nach Presseberichten sollen die Kosten für die Kunden in den Apotheken zwischen 29 und 43 Franken liegen, was einem Euro-Betrag von 36 bis knapp 40 Euro entspricht.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Impfen in der Apotheke

von Joachim Sievers am 17.01.2020 um 9:53 Uhr

Schon seit 2017 veröffentlicht das RKI auf seiner Homepage:

Rechtliche Fragen zum Impfen

Darf das Pflegepersonal impfen?
Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält. Pflegekräfte, Arzthelferinnen und Arzthelfer mit entsprechender Ausbildung dürfen auch Arzneimittel verabreichen. Die Injektionstechniken werden bei der Berufsausbildung dem Pflegepersonal auch vermittelt. Ob das Personal in der Lage ist, eine Impfung korrekt zu verabreichen, ist von fachlichen Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vor einer selbstständigen Ausübung zu überprüfen. Notwendig ist jeweils eine gesonderte ärztliche Anordnung, Überwachung und Dokumentation. Impfungen sollten aber nur in Anwesenheit eines Arztes ausgeführt werden, damit bei unerwarteten Nebenwirkungen und Komplikationen, die in sehr seltenen Fällen auftreten können, sofort optimale Hilfe geleistet werden kann.

Indikation und Kontraindikationen sind vom Arzt zu prüfen. Auch die Haftung sowohl für die Impfung selbst als auch für eine korrekte Aufklärung, Anamneseerhebung trägt der Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder das Personal die Impfung vornimmt.

Stand: 19.09.2017

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Apo-Impfungen

von Roland Mückschel am 16.01.2020 um 12:23 Uhr

Das RxVV ist in den weitaus meisten Landern auch
ein Erfolgsmodell, warum bekommen wir es nicht?
Warum dann unbedingt Impfungen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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