Unterdosierungen

Haben frühere Patienten des Bottroper Zyto-Apothekers Chancen auf Entschädigungen?

Berlin - 03.08.2020, 14:15 Uhr

Opfer gepanschter Zytostatika-Zubereitungen von Apotheker Peter Stadtmann hielten schon bei der Verhaftung des Apothekers eine Versammlung vor der Apotheke ab. Haben Sie Hoffnung auf Entschädigung? (x / Foto: imago images / Gottfried Czepluch)

Opfer gepanschter Zytostatika-Zubereitungen von Apotheker Peter Stadtmann hielten schon bei der Verhaftung des Apothekers eine Versammlung vor der Apotheke ab. Haben Sie Hoffnung auf Entschädigung? (x / Foto: imago images / Gottfried Czepluch)


Eine weitere Zivilklage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen

In einem anderen Verfahren hatte eine Klägerin Ansprüche gegen Stadtmann beziehungsweise stellvertretend dessen Insolvenzverwalter geltend gemacht. Doch die Richter des Landgerichts schrieben zunächst, dass Grundlagen einer vertraglichen Haftung nicht zu erkennen seien: Der vorgebrachte pauschale Hinweis auf Mindermengen sei kein tragfähiger Beleg dafür, dass der Klägerin unzureichend dosierte Zubereitungen verabreicht worden seien. „Unterlagen welche diese Zahlen belegen sollen sind nicht vorgelegt worden“, schreiben die Richter in ihrem Beschluss.

Zwar sei das Urteil des Landgerichts Essen im Strafverfahren gegen Stadtmann zitiert – doch habe die Klägerin nicht ausreichend dargelegt, inwieweit eine Unterdosierung hinsichtlich des betreffenden Wirkstoffes festgestellt wurde. Die Klägerin müsse eine tragfähige Indizienkette darlegen, die für den Apotheker einlassungsfähig und für die Kammer überprüfbar wäre. „Die Klage hat vor diesem Hintergrund keine Aussicht auf Erfolg“, schreiben die Richter – sie wurde inzwischen zurückgezogen.

Mit seinen Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof die Höhe des eingezogenen Wertersatzes auf gut 13,6 Millionen Euro festgelegt. Nach altem, bis 2017 geltenden Recht wären die gesicherten Vermögenswerte allein den Krankenkassen zugeflossen, erklärt die Staatsanwaltschaft Essen – nach neuem Recht stünden die gesicherten Vermögenswerte – deren Wert wohl deutlich weniger als die 13,6 Millionen Euro beträgt – allen Gläubigern im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Die Rangfolge richte sich nach der Insolvenzordnung. Unklar ist jedoch, wieviel hiervon realisierbar ist: Beim Insolvenzverwalter wurden Ansprüche von über 120 Millionen Euro geltend gemacht – hiervon allein rund 30 Millionen Euro von der Mutter des Apothekers. Da der Insolvenzverwalter jedoch annimmt, dass innerhalb der Familie Stadtmann illegal Vermögen gesichert wurde, geht er zivilrechtlich hiergegen vor [Insolvenzverwalter klagt mit Millionenforderung gegen Mutter von Peter S.] – und auch die Staatsanwaltschaft prüft mögliche Strafrechtsverstöße.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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