Flexiblere Abgabe in der Apotheke

Ersatzkassen schränken Rabattverträge ein

Berlin - 18.03.2020, 15:20 Uhr

Rabattarzneimittel nicht verfügbar? Das soll für Versicherte der Ersatzkassen vorerst kein Grund mehr sein, die Apotheke ein zweites Mal aufzusuchen. (t/Foto: Anke Thomass / stock.adobe.com)

Rabattarzneimittel nicht verfügbar? Das soll für Versicherte der Ersatzkassen vorerst kein Grund mehr sein, die Apotheke ein zweites Mal aufzusuchen. (t/Foto: Anke Thomass / stock.adobe.com)


Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat am heutigen Mittwoch mitgeteilt, dass die Rabattverträge seiner Mitgliedskassen nur noch eingeschränkt gelten. Wie schon zuvor bei der AOK Rheinland/Hamburg gilt nun die Regelung, dass Patienten, deren Rabattarzneimittel beim ersten Apothekenbesuch nicht verfügbar ist, auch ein nicht-rabattiertes Präparat erhalten können. Unnötige Besuche in der Apotheken sollen aufgrund des Coronavirus so vermieden werden. Die Ersatzkassen versichern derzeit rund 28 Millionen Menschen in Deutschland.

Die Krankenkassen reagieren in großem Umfang auf die Coronakrise: Der Verband der Ersatzkassen teilte am heutigen Mittwoch mit, dass die Rabattverträge seiner Mitgliedskassen nur noch eingeschränkt umgesetzt werden müssen. In einer Mitteilung teilte der vdek mit:


Ab sofort können Apotheker den Versicherten der Ersatzkassen statt einer rabattierten Arznei auch nicht-rabattierte Arzneimittel ausgeben. Dies gilt dann, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke, die der Patient aufsucht, nicht mehr vorrätig ist. Mit der Regelung soll u. a. verhindert werden, dass die Betroffenen die Apotheke ein weiteres Mal aufsuchen müssen, um ein dort bestelltes Medikament abzuholen oder das Medikament aus einer anderen Apotheke holen müssen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet.“

Mitteilung des vdek


Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte dazu: „Die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Ersatzkassen leisten ihren Beitrag dazu, wo immer es möglich ist. Mit der kurzfristig getroffenen Regelung zur Arzneimittelabgabe schützen wir insbesondere ältere und vorerkrankte Patienten, die Apotheken besonders häufig aufsuchen. Zugleich ist es ein Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Infektionsrisikos.“

Der vdek vertritt die Interessen aller sechs Ersatzkassen, die eigenen Angaben zufolge zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern. Die vdek-Mitglieder sind: Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Handelskrankenkasse und HEK Hanseatische Krankenkasse.

Apothekerverbände forderten Entlastung

Die Ersatzkassen folgen somit dem Modell der AOK Rheinland/Hamburg. Die Kasse hatte bereits zu Beginn dieser Woche mit dem Apothekerverband Nordrhein sowie dem Hamburger Apothekerverein vereinbart, dass die Apotheker bei Nicht-Verfügbarkeit auch ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben können und dies mit einem bestimmten Sonderkennzeichen für die Coronakrise auf dem Rezept vermerken müssen. Zuvor hatte Nordrheins Verbandsvorsitzender Thomas Preis im DAZ.online-Interview vehement für ein Aussetzen der Rabattverträge und der Importregelungen geworben.

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Noch vor dem vdek hatten sich am heutigen Mittwoch mehrere Apothekerverbände zu Wort gemeldet und verschiedene Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung der Apotheker gefordert. Angesichts der Corona-Pandemie forderten der Apothekerverband Schleswig-Holstein, der Hamburger Apothekerverein und Niedersachsens Verband von der Politik und den Kassen sofortiges Handeln, um die Apotheken von bürokratischem Ballast zu befreien. Die Versorgung mit allen verfügbaren Mitteln müsse jetzt im Vordergrund stehen, nicht das selektive Auswählen von Mitteln zu zugunsten einiger Kassen, das mit Mehraufwand und Lieferengpässen verbunden sei.

Forderung: Rabattverträge und weitere Regeln aussetzen

Aus Hamburg und Schleswig-Holstein hieß es, dass die schon länger bestehenden Lieferengpässe und die aktuell erhöhte Nachfrage nicht zu den Auswahl- und Abgaberegeln für Sparzwecke passen würden. Darum müssten die folgenden Regeln ausgesetzt werden:

  • die Vorfahrt für Rabattarzneimittel,
  • die Aut-idem-Auswahl-Begrenzung auf die vier preisgünstigsten Arzneimittel,
  • die Import-Abgabeverpflichtung und
  • die Null-Retaxation in Fällen, in denen der Patient pharmazeutisch versorgt und die Krankenkasse von ihrer Sachleistungspflicht frei geworden ist.

Niedersachsens Verbandsvorsitzender erklärte in einem Statement: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus ist es unseres Erachtens wichtig, dass eine direkte sofortige Versorgung der Versicherten in Apotheken ermöglicht wird und nicht erforderliche Mehrfachkontakte vermieden werden. Patienten sollten bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels nicht erneut in die Apotheke kommen müssen. Apotheken sollten gerade jetzt in dieser Krisensituation die Möglichkeit haben, ein anderes passendes Arzneimittel abgeben zu können, das in der Apotheke verfügbar ist.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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