Flexiblere Abgabe in der Apotheke

Ersatzkassen schränken Rabattverträge ein

Berlin - 18.03.2020, 15:20 Uhr

Rabattarzneimittel nicht verfügbar? Das soll für Versicherte der Ersatzkassen vorerst kein Grund mehr sein, die Apotheke ein zweites Mal aufzusuchen. (t/Foto: Anke Thomass / stock.adobe.com)

Rabattarzneimittel nicht verfügbar? Das soll für Versicherte der Ersatzkassen vorerst kein Grund mehr sein, die Apotheke ein zweites Mal aufzusuchen. (t/Foto: Anke Thomass / stock.adobe.com)


Apothekerverbände forderten Entlastung

Die Ersatzkassen folgen somit dem Modell der AOK Rheinland/Hamburg. Die Kasse hatte bereits zu Beginn dieser Woche mit dem Apothekerverband Nordrhein sowie dem Hamburger Apothekerverein vereinbart, dass die Apotheker bei Nicht-Verfügbarkeit auch ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben können und dies mit einem bestimmten Sonderkennzeichen für die Coronakrise auf dem Rezept vermerken müssen. Zuvor hatte Nordrheins Verbandsvorsitzender Thomas Preis im DAZ.online-Interview vehement für ein Aussetzen der Rabattverträge und der Importregelungen geworben.

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Noch vor dem vdek hatten sich am heutigen Mittwoch mehrere Apothekerverbände zu Wort gemeldet und verschiedene Maßnahmen zur bürokratischen Entlastung der Apotheker gefordert. Angesichts der Corona-Pandemie forderten der Apothekerverband Schleswig-Holstein, der Hamburger Apothekerverein und Niedersachsens Verband von der Politik und den Kassen sofortiges Handeln, um die Apotheken von bürokratischem Ballast zu befreien. Die Versorgung mit allen verfügbaren Mitteln müsse jetzt im Vordergrund stehen, nicht das selektive Auswählen von Mitteln zu zugunsten einiger Kassen, das mit Mehraufwand und Lieferengpässen verbunden sei.

Forderung: Rabattverträge und weitere Regeln aussetzen

Aus Hamburg und Schleswig-Holstein hieß es, dass die schon länger bestehenden Lieferengpässe und die aktuell erhöhte Nachfrage nicht zu den Auswahl- und Abgaberegeln für Sparzwecke passen würden. Darum müssten die folgenden Regeln ausgesetzt werden:

  • die Vorfahrt für Rabattarzneimittel,
  • die Aut-idem-Auswahl-Begrenzung auf die vier preisgünstigsten Arzneimittel,
  • die Import-Abgabeverpflichtung und
  • die Null-Retaxation in Fällen, in denen der Patient pharmazeutisch versorgt und die Krankenkasse von ihrer Sachleistungspflicht frei geworden ist.

Niedersachsens Verbandsvorsitzender erklärte in einem Statement: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus ist es unseres Erachtens wichtig, dass eine direkte sofortige Versorgung der Versicherten in Apotheken ermöglicht wird und nicht erforderliche Mehrfachkontakte vermieden werden. Patienten sollten bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels nicht erneut in die Apotheke kommen müssen. Apotheken sollten gerade jetzt in dieser Krisensituation die Möglichkeit haben, ein anderes passendes Arzneimittel abgeben zu können, das in der Apotheke verfügbar ist.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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