DAZ aktuell

Ersatzkassen kündigen Retaxierung an

BERLIN/HAMBURG (ks/tmb). Die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV haben angekündigt, von ihrem Recht auf Retaxierungen Gebrauch zu machen: Apotheken, die die Rabattregelungen der Kassen nach dem Ende der Friedenspflicht unterlaufen haben, müssen mit Rückforderungen rechnen.

Nach Ablauf der Friedenspflicht zum 30. Juni 2007 hätten die Ersatzkassen die Rezepte aus dem Monat Juli 2007 kritisch überprüft, teilten die Verbände am 17. März mit. Dabei habe sich gezeigt, dass es eine Reihe von Apotheken gebe, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe rabattierter Arzneimittel nicht nachkomme. Allein im Monat Juli sei den Kassen ein beträchtlicher Schaden in Höhe von etwa 2,5 Mio. Euro entstanden. "Die Ersatzkassen werden nun auffällige Apotheken anschreiben und diese mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten konfrontieren", hieß es seitens der Verbände. Könnten die betroffenen Apotheken die fehlende Abgabe rabattierter Arzneimittel nicht begründen, werde man Rückforderungen durchsetzen. Die Ersatzkassen sehen sich – nach entsprechenden Vorwarnungen – auch im Interesse der korrekt handelnden Apotheken "genötigt", die notwendigen Konsequenzen aus einem gesetzes- und vertragswidrigen Verhalten zu ziehen.

DAV: Unverschämte Diffamierung

Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), wies den Vorwurf, Apotheken würden Rabattverträge unterlaufen, als "an den Haaren herbeigezogen" zurück. Er forderte seinerseits, dass die Kassen endlich offen legen müssen, ob und welche Einsparungen überhaupt durch Rabattverträge erfolgen. Keller: "Wir haben die Rabattverträge und deren Umsetzung nicht blockiert, sondern deren schnelle und effiziente Umsetzung mit den Versicherten der Kassen vorangetrieben." Eine Kampagne gegen diejenigen zu fahren, die mit großem Engagement die Rabattverträge zugunsten der Krankenkassen vor Ort mit Leben erfüllen, sei "unverschämt". Der DAV erwarte ein "vernünftiges vertragspartnerschaftliches Verhalten und den Versuch einer einvernehmlichen Klärung von Meinungsverschiedenheiten".

Hamburger AV: Grobes Prüfraster

Am Montag informierte der Hamburger Apothekerverein seine Mitglieder in einem Rundschreiben über die Retaxationstätigkeit von Ersatzkassen. Darin werden einige Anzeichen genannt, die für ein recht grobes automatisiertes Prüfraster bei den jüngsten Retaxationen sprechen. So hätten einzelne Retaxationen gezeigt, dass die Prüfinstitute der Krankenkassen ärztliche Vermerke offenbar nicht berücksichtigen. Die Markierung im Aut-idem-Feld werde geprüft, aber eine handschriftliche ärztliche Anordnung "keine Substitution" werde nicht beachtet, obwohl auch dies eine deutliche Willenserklärung des Arztes ist. Außerdem würden die jeweilige Datenlage und die Bedingungen für die Substitution gleicher Darreichungsformen nicht immer berücksichtigt. Entscheidend seien aber stets die jeweiligen Angaben in der Apothekensoftware zum Zeitpunkt der Abgabe. Daher rät der Hamburger Apothekerverein in seinem Rundschreiben, betroffene Apotheker sollten gegen Retaxationen Einspruch einlegen und dies einzeln begründen. Dabei sollten Bestätigungen des Großhandels über die Nichtlieferbarkeit der rabattierten Produkte beigelegt werden.

Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, beklagte gegenüber der DAZ den Aufwand dieser Retaxationen, der bei vielen Apothekern zu Unmut führe. Auch die Geschäftsstellen der Apothekerverbände könnten nicht im Nachhinein prüfen, welche Arzneimittel von welchem Anbieter an welchem Tag verfügbar waren oder nicht. Außerdem sei im Sommer 2007 noch über die Kennzeichnung der Nichtverfügbarkeit verhandelt worden, nun würden aber auch Rezepte aus dieser Zeit retaxiert.

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