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ABDA erklärt sich erneut zur Bühler-Petition
Schmitz: Beschlusslage verbietet Herausgabe der Gutachten
Die ABDA hat kürzlich den Unmut einer Reihe ihrer Mitgliedsorganisationen auf sich gezogen. Einige Kammern und Verbände können nicht nachvollziehen, warum sich die ABDA-Spitze so hartnäckig weigerte, drei Rechtsgutachten zum Rx-Versandverbot an den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler herauszugeben. ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz hat nun erneut an die Mitgliedsorganisationen geschrieben und bemüht sich um eine Erklärung, warum die ABDA-Beschlusslage die Herausgabe der Gutachten nicht nur nicht gebiete, sondern sogar verbiete.
Am 27. Januar hatte Benedikt Bühler, Pharmaziestudent in Budapest, seinen Auftritt im Petitionsausschuss des Bundestages. Mehr als 400.000 Mitzeichner hatte er für seine Petition für ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewinnen können. Damit war es ihm möglich, sein Anliegen auch mündlich im Ausschuss vorzutragen und sich den Fragen von Abgeordneten sowie des Bundesgesundheitsministers höchst persönlich zu stellen.
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Im Vorfeld sorgte dieser Termin im Bundestag für einige Querelen innerhalb der Apothekerschaft. So hatte Bühler ein Gespräch mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz sowie Pressesprecher Reiner Kern, in dem sie ihm zu verstehen gaben, dass sie seine Petition nicht unterstützen. Nicht einmal mit drei Rechtsgutachten, um deren Langversion Bühler sie bat. Diese Gutachten hatte die ABDA bei renommierten Juristen in Auftrag gegeben, als sie selbst noch das Rx-Versandverbot als einzig richtige Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 sah. Sie attestieren dem Rx-Versandverbot, verfassungs- und europarechtskonform zu sein, wurden aber nie vollumfänglich, sondern nur in einer gekürzten Version veröffentlicht. Die ABDA weigerte sich, die Gutachten an Bühler zu geben – man wollte das Rx-Versandverbot nicht wieder „durch die Hintertür promoten“, hieß es von Sprecher Kern.
Das brachte einige Vertreter der Landesapothekerkammern und -verbände auf die Palme. Sie beschwerten sich bei der ABDA. Jetzt ging es ums Prinzip, denn Bühler hatte die Gutachten mittlerweile von mehreren Seiten anonym und im Volltext zugespielt bekommen. Der Verband Westfalen-Lippe wies die ABDA beispielsweise darauf hin, dass die Beschlusslage der Apothekerschaft eine Herausgabe der Gutachten mit sich bringe: Schließlich hatte die Mitgliederversammlung das Verbot als „Handlungsoption“ stehenlassen und die Hauptversammlung hatte gefordert, das Rx-Versandverbot ergänzend einzubringen.
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Schon vor der Sitzung des Petitionsausschusses in der vergangenen Woche hatte sich Schmitz an die acht rebellierenden Kammern und Verbände gewandt und erklärt, die Argumente zwar geprüft, aber doch verworfen zu haben. Die ABDA-Spitze blieb ihrer eingeschlagenen Linie treu. „Wir sind durch den Beschluss der Hauptversammlung (…) gehalten, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken konstruktiv und kritisch zu begleiten. Eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung der Petition von Herrn Bühler wäre damit nicht vereinbar“, hieß es in Schmitz‘ Brief.
Klare Rangfolge der ABDA-Aktivitäten
Nun, da die Anhörung bereits eine Woche zurückliegt, hätte man meinen können, die Sache sei erledigt. Die Argumente sind ausgetauscht, die Gutachten ebenfalls. Doch Schmitz ließ es sich nicht nehmen, die Gedankengänge der ABDA-Spitze nochmals zu formulieren und den Mitgliedsorganisationen nahe zu bringen. Er erklärt, man habe die Beschlusslage auf Veranlassung von Präsident Schmidt nochmals hausintern aufbereitet. „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Beschlusslage die Übergabe der Gutachten nicht gebietet und sie nach Bewertung der politischen Auswirkung einer solchen Maßnahme die Übergabe sogar verbietet“, schreibt Schmitz.
Dezidiert legt er die Beschlusslage dar – drei Beschlüsse aus dem Jahr 2019 sind es, gefasst auf den ABDA-Mitgliederversammlungen am 17. Januar und 25. Juni sowie von der Hauptversammlung der deutschen Apotheker beim Deutschen Apothekertag im September. Letzterer lautete: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung das VOASG schnellstmöglich in den Deutschen Bundestag einbringt. Die deutsche Apothekerschaft wird das Gesetz im parlamentarischen Prozess konstruktiv-kritisch begleiten.“
Gleichpreisigkeit wiederherstellen
Allen Beschlüssen – mit Ausnahme des letztgenannten – sei gemeinsam, dass das Einfordern des Rx-Versandhandelsverbots unter einer Bedingung steht: Die Forderung solle (wieder) erhoben werden, wenn der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, die das Ziel der Gleichpreisigkeit vollständig erreichen. Den Beschlüssen sei zudem zu entnehmen, dass dieses Ziel auch ohne Versandverbot erreicht werden könne, wenn der Gesetzgeber auf die Streichung des § 78 Abs. 2 Satz 4 AMG verzichtet.
Daraus, so Schmitz weiter, ergebe sich eine „klare Rangfolge für die Aktivitäten der ABDA“:
1. Weitere Verfolgung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit dem Ziel, die vollständige Gleichpreisigkeit wiederherzustellen (Keine Streichung § 78 Abs. 1 S. 4 AMG).
2. Nachfolgend und ersatzweise: Forderung nach Rx-Versandhandelsverbot (im Sinne des Gesetzentwurfs von Herrn Gröhe).
Weder das gleichzeitige Vorbringen beider Forderungen noch die isolierte Forderung nach dem Rx-Versandhandelsverbot wäre von dieser Beschlusslage gedeckt, so Schmitz in seinem Brief an die Apothekerkammern und -verbände.
Nicht den Eindruck erwecken, die ABDA verfolge mehrere Ziele zugleich
Auch der Beschluss der Hauptversammlung spreche sich dafür aus, den vorliegenden Gesetzentwurf weiter zu verfolgen und zu dessen beschleunigter Behandlung beizutragen. Schmitz verweist darauf, dass der Beschluss von den Delegierten –„insbesondere nach der zuvor von Herrn Spahn gehaltenen Rede“ – in dem Wissen gefasst worden sei, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für ein RxVersandhandelsverbot enthalte. Die „konstruktive“ Begleitung des Gesetzentwurfs, selbst wenn sie „kritisch“ erfolge, könne deshalb nicht so verstanden werden, dass die politischen Aktivitäten darauf gerichtet werden sollen, das Gesetz durch eine völlig andere gesetzliche Regelung, das Rx-Versandhandelsverbot, abzulösen.
Der Hauptgeschäftsführer betont zudem, dass es in allen Diskussionen der Gremien stets den Konsens gegeben habe, dass das Verbot des Rx-Versandhandels „die beste aller denkbaren Lösungen für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit“ sei. Aber: Gegenstand der Diskussionen sei letztlich nicht diese Bewertung gewesen, sondern die Frage, welche Maßnahmen politisch durchsetzbar seien. Und so lautete die Entscheidung: Das Rx-Versandhandelsverbot soll nicht gefordert werden.
Aufgrund dieser Beschlusslage seien der Geschäftsführende Vorstand der ABDA und die Geschäftsführung derzeit verpflichtet, für eine erfolgreiche Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz einzutreten und Schritte zu unterlassen, die dieses Ziel gefährden.
Abschließend schreibt Schmitz: „Auch wenn das von Herrn Bühler erfolgreich betriebene Petitionsverfahren ohne Frage nicht dadurch zu einer Maßnahme der ABDA wird, dass die ABDA ihm unterstützend Rechtsgutachten überlässt, so müssen Beobachter in Parlament und Regierung aus einer solchen Unterstützung jedoch ableiten, dass die ABDA mehrere Ziele gleichzeitig verfolge, von denen eines, das Verbot des Rx-Versandhandels, konträr zu den Inhalten des laufenden Gesetzgebungsverfahrens steht“. Das würde die Position der ABDA im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich schwächen.
7 Kommentare
ABDA
von J.M.L. am 06.02.2020 um 16:30 Uhr
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Es ist doch nun alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 05.02.2020 um 16:28 Uhr
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ABDA-Beschlussverfolgungs und - erfüllungquote???
von Christian Timme am 05.02.2020 um 10:01 Uhr
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Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:01 Uhr
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AW: Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Roland Mückschel am 05.02.2020 um 9:35 Uhr
Wäre die Abda geschwächt....
von Conny am 04.02.2020 um 22:20 Uhr
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Abda
von Edith Hatt am 04.02.2020 um 19:17 Uhr
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