CHMP-Empfehlung

Schwangere MS-Patientinnen dürfen Interferon beta erhalten

Stuttgart - 24.09.2019, 14:00 Uhr

Der CHMP gibt Entwarnung für Interferon beta in der MS-Behandlung von schwangeren Frauen. Die Zulassung interferonhaltiger Arzneimittel erweitert sich, auch in der Stillzeit scheint Interferon beta unproblematisch zu sein. (m / Foto: Günter Menzl / stock.adobe.com)

Der CHMP gibt Entwarnung für Interferon beta in der MS-Behandlung von schwangeren Frauen. Die Zulassung interferonhaltiger Arzneimittel erweitert sich, auch in der Stillzeit scheint Interferon beta unproblematisch zu sein. (m / Foto: Günter Menzl / stock.adobe.com)


Was sagt die aktuelle MS-Leitlinie zur Schwangerschaft unter IFN?

Die aktuelle ECTRIMS/EAN-Leitlinie zur pharmakologischen Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose, aktualisiert 2018, spricht bereits Empfehlungen zur Behandlung von MS-Patientinnen mit Kinderwunsch und während der Schwangerschaft aus. Für MS-Patientinnen mit Kinderwunsch, bei denen das Risiko einer Krankheitsreaktivierung besteht, kann eine Interferon- oder Glatirameracetat-Behandlung in Betracht gezogen werden, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft bestätigt wird. Bei manchen Frauen, bei denen die MS aktiv ist, kann auch die Weiterführung dieser Behandlung in Betracht gezogen werden.

Zulassungserweiterung durch Registerdaten

Dass Interferon nun auch bei Schwangeren eingesetzt werden darf, ist durch die Auswertung von über 4.000 Schwangerschaftsausgängen, die in verschiedenen Registern beziehungsweise als Erkenntnisse aus nicht-interventionellen Studien erfasst wurden, möglich. Diese geben nach Einschätzung des CHMP wohl keinen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko für maßgebliche angeborene Fehlbildungen infolge einer Behandlung mit Interferon beta vor der Empfängnis oder während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Merck, der Zulassungsinhaber von Rebif®, weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Dauer der Exposition während des ersten Trimenons ungewiss ist, weil die Daten in einem Zeitraum erfasst wurden, in dem die Verwendung von IFN-ß in der Schwangerschaft noch kontraindiziert war und die Behandlung sehr wahrscheinlich ab Bekanntwerden der Schwangerschaft unterbrochen wurde. Somit seien Erkenntnisse zur Exposition während des zweiten und dritten Trimenons „nur sehr begrenzt“, was sich mit den Aussagen von Embryotox deckt. Sofern klinisch erforderlich, kann eine Behandlung bei Bestätigung einer Schwangerschaft gemäß Anweisung des behandelnden Arztes erwogen werden.

Mit der positiven Bewertung des CHMP entfällt die bisherige Kontraindikation gegen den Behandlungsbeginn während der Schwangerschaft.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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