Engpass bei Influenzavakzinen 2018/19

Wie geht es weiter mit den Grippeimpfstoffen?

Stuttgart - 26.11.2018, 07:00 Uhr

Nach der Bekanntmachung des Versorgungsnotstandes im Bundesanzeiger: Wie geht es weiter mit den Importen von Grippeimpfstoffen? ( r / Foto:  Imago)

Nach der Bekanntmachung des Versorgungsnotstandes im Bundesanzeiger: Wie geht es weiter mit den Importen von Grippeimpfstoffen? ( r / Foto:  Imago)


Länder entscheiden, ob sie Grippeimpfstoffe importieren müssen

Die Bürokratie hat also mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ihr Ende noch nicht gefunden. Fällt die Überlegung pro Import aus, veröffentlichen die Regierungspräsidien eine Allgemeinverfügung im Staatsanzeiger, dass – im aktuellen Falle der Grippeimpfstoffe – diese in Deutschland nicht zugelassenen Fertigarzneimittel für einen begrenzten Zeitraum eingeführt und vorrätig gehalten werden dürfen.

Denn: Normalerweise dürfen Arzneimittel, die in Deutschland keine Zulassung haben, hier auch nicht im Verkehr sein. Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt dies in § 21 Zulassungspflicht: „Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind.“

Veröffentlichung im Staatsanzeiger gibt Startschuss für den Großhandel

„Allein das Vorrätighalten beim Großhandel ist ein Inverkehrbringen“, erinnert der Regierungspräsidiumsvertreter. Auch weichen importierte Arzneimittel hinsichtlich ihrer Kennzeichnung von den Zulassungsanforderungen im Arzneimittelgesetz ab. Diese ausnahmsweisen Abweichungen sind nur aufgrund von § 79 Abs. 5 AMG möglich. Die „Ausnahmeermächtigung für Krisenzeiten“ gestattet den „Behörden im Einzelfall auch ein befristetes Abweichen von Erlaubnis- oder Genehmigungserfordernissen oder von anderen Verboten nach diesem Gesetz.“

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Es liegt folglich allein in Hand der Länder und in deren Ermessen, ob sie Grippeimpfstoffe importieren, und nicht jedes Bundesland prescht automatisch vor, sobald der Bund den Versorgungsengpass offiziell bekundet hat. Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Staatsanzeiger auf Länderebene dreht sich das Zahnrad eine Zacke weiter und der nächste Akteur kommt ins Spiel. Mit diesem fällt nämlich der Startschuss für den Großhandel. „Sobald der Großhandel grünes Licht hat, aktiviert er sein Netzwerk und sondiert, wo er am schnellsten Grippeimpfstoff aus dem EU-Ausland beziehen kann", erläutert der Regierungspräsidiumsvertreter das Prozedere. Wie viel Impfstoff wird noch benötigt? Eine realistische Einschätzung obliegt hier dem Großhandel, er trägt das Lagerrisiko und bleibt auf eventuell überschüssiger Ware sitzen.

In Deutschland herrscht wohl ein Gefälle: Vor allem der Norden und der Osten sind von Impfstofflücken betroffen, während es im Süden noch relativ gut aussieht. So schätzt der Regierungspräsidiumsvertreter, dass Bundesländer, die tatsächlich schweren Grippeimpfstoffnotstand haben, bereits seit Spahns Ankündigung „Gewehr bei Fuß“ stehen, um den Großhändlern schnellstmöglich die Grundlage für Importe zu ermöglichen. Bei schnellem Agieren könnte bereits nach ein bis zwei Werktagen eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger folgen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Armes Deutschland

von Ratatosk am 26.11.2018 um 16:03 Uhr

Von der " Apotheke der Welt " zum Restesammler in 20 Jahren, dank grandioser Politik und GKV , flankiert von sog. Experten wie Lauterbach und Glaeske, Man sieht, die verstehen offensichtlich nicht das Schwarze unterm Fingernagel, wie die Realität aussieht.

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