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Länder ermöglichen Import von Grippeimpfstoff

Für das Ausland vorgesehene Dosen sollen Engpässe in Deutschland überwinden

BERLIN (cel/ks) | Am 23. November 2018 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass es beim diesjährigen Grippeimpfstoff einen Versorgungsengpass gibt. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, im Einzelfall ein Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten – etwa Impfstoffe einzusetzen, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind.

Und so erlassen nun die zuständigen Behörden der Länder, die unter der Impfstoffknappheit leiden, Allgemeinverfügungen, die es den hiesigen Apotheken erlauben, auch in Deutschland nicht zugelassene Grippeimpfstoffe aus dem Ausland (mit PEI-Chargenfreigabe) abzugeben.

In Bayern soll es nun etwa Grippeimpfstoffe aus Frankreich geben. Hans-­Peter Hubmann, Vorsitzender des dortigen Apothekerverbandes bestätigte bereits am vergangenen Freitag gegenüber der „Süddeutschen“, dass es ihm gelungen sei, von dort 20.000 Dosen Grippeimpfstoff zu sichern. „Das ist der identische Stoff, der auch bei uns die ganze Zeit über verimpft wurde. Er hat einen französischen Beipackzettel, was aber keine Rolle spielt, weil er sowieso in der Arztpraxis verimpft wird“, so Hubmann. Bereits in der Woche zuvor hatte der BAV eine Tauschbörse für Grippeimpfstoffe eingerichtet, so dass Apotheken, die noch über Influenzavakzine verfügen, anderen Apotheken mit Impfstoffmangel aushelfen können.

Auch Hessen hat dafür gesorgt, dass ursprünglich für das EU-Ausland ­bestimmte Influenza-Vakzine in Deutschland zum Einsatz kommen können. „Die Impfstoffe wurden durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und für die Sonderbeschaffung freigegeben“, erläutert Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV-Vorstandes. „Nach der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger können wir nun gemeinsam mit einem Industriepartner den hessischen Apotheken wieder ­Bestellmöglichkeiten für einen bekannten Grippeimpfstoff anbieten.“ Die Nachfrage sei derzeit sehr hoch.

Hamburg hat ebenfalls eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. „Damit bekommen Hamburger Apotheken einen schnellen Zugang zu diesen zusätzlichen Impfstoffkontingenten“, verspricht die zuständige Gesundheitsbehörde.

Und auch in Sachsen sollen Apotheker und Ärzte schnell und unbürokratisch mit zusätzlichem Grippeimpfstoff versorgt werden. Das dort zuständige Gesundheitsministerium in Dresden teilte vergangene Woche mit, dass Apotheker Influenzavakzine auf Basis einer Allgemeinverfügung direkt beim Hersteller Mylan bestellen. Auch dieser Grippeimpfstoff war ursprünglich für das EU-Ausland vorgesehen. „Damit sollte sich die Situation im Freistaat deutlich entspannen“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU). |

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