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Neue Hustenmittel von Sanofi
Phyto-Medizinprodukte: Zweitkarrieren für Thymian und Spitzwegerich
Wollte man sich den Aufwand der Zulassung ersparen?
Auf die Frage, ob man sich damit einfach den Aufwand einer Zulassung ersparen wollte, erklärt ein Vertreter der Firma Sanofi, dass die Registrierung der stofflichen Medizinprodukte nicht einfacher sei als die Zulassung von Phytopharmaka auf Basis bibliographischer Daten, die ja möglich sei. Vielmehr bestünde die Herausforderung darin, nachzuweisen, dass die Hauptwirkung nicht pharmakologisch ist, denn andernfalls forderten die Behörden eine Zulassung als Arzneimittel.
Die physikalische Wirkung nachzuweisen ist nicht trivial – darum ging es im Vortrag von Dr. Tankred Wegener. Der Biologe berät unter anderem Hersteller bei der Zulassung von Phytopharmaka. Die Bioadhäsion, die Voraussetzung für den Schleimhautschutz sei, könne man nicht anhand von Surrogatparametern nachweisen. Man könne lediglich in In-vitro-Experimenten Hinweise sammeln, dass sich ein Biofilm bilde. Man könne beispielsweise messen, inwiefern die in den Medizinprodukten enthaltenen Zubereitungen langsamer fließen, also besser anhaften als künstlicher Speichel. Dazu verwende man eine schräggestellte Schweinemukosa, die von Tieren aus dem Schlachthof stamme und der menschlichen Mundschleimhaut ähnlich sein soll.
Wegener betonte auch, dass Medizinprodukte keineswegs weniger wertig seien als Arzneimittel. Hinsichtlich der Sicherheit und Verträglichkeit sieht er aufgrund der oberflächlichen physikalischen Wirkung sogar einen Vorteil bei den Medizinprodukten.
Freiwahl, aber apothekenexklusiv
In der Praxis besteht der wesentlichste Unterschied wohl darin, dass die beiden Phyto-Medizinprodukte im Gegensatz zu beispielsweise thymianhaltigen Arzneimitteln in der Freiwahl stehen dürfen. Sie sind nicht apothekenpflichtig. Laut Sanofi sollen sie aber apothekenexklusiv sein, also nicht bei dm und Co. vertrieben werden, obwohl es rein rechtlich möglich wäre. Wie sie ankommen, wird sich zeigen. Sie müssen sich gegenüber Produkten wie Isla Moos® oder Aspecton® Hustenstiller (auch auf Isländisch Moos-Basis) behaupten, ebenso wie gegenüber Produkten auf Carbomer-, Hyaluron- und Xanthanbasis: Isla med® akut, Gelo-Revoice® oder Neo-Angin® stimmig plus. Letztere werden zwar eher für Heiserkeit vermarktet, aber die Idee, einen Schutzfilm auf gereizten Schleimhäuten zu bilden, klingt doch recht ähnlich. Ein Vorteil für Sanofis „Neue“ könnte sein, dass Packungsdesign und Bezeichnung sie als der Mucosolvan®-Familie zugehörig ausweisen, die bei Erkältungsbeschwerden den Kunden ein Begriff ist.
2 Kommentare
überflüssig wie ein Kropf
von norbert brand am 21.09.2018 um 7:46 Uhr
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AW: überflüssig wie ein Kropf
von Eggmann am 21.09.2018 um 14:48 Uhr
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