Botendienste und Großhandelslieferungen

Was bedeuten die Hamburger Diesel-Fahrverbote für die örtlichen Apotheken?

Stuttgart - 24.05.2018, 14:55 Uhr

Betroffen von den Durchfahrtsbeschränkungen ist auch ein Abschnitt der Stresemannstraße. (Foto: Chris Emil Janssen / Imago)

Betroffen von den Durchfahrtsbeschränkungen ist auch ein Abschnitt der Stresemannstraße. (Foto: Chris Emil Janssen / Imago)


Was bedeuten die Durchfahrtsbeschränkungen für Apotheken?

Fahrverbote können auch für Apotheken relevant sein: Schließlich betreiben die meisten Apotheken eine Botendienst und haben dafür eigene Fahrzeuge. Des Weiteren werden die Apotheken mehrfach täglich vom Großhandel beliefert, dass unter den Großhandelsfahrzeugen Diesel-Fahrzeuge sind, ist sehr wahrscheinlich. Von dem neuen Verbot in Hamburg könnten zudem gleich mehrere Apotheken betroffen sein: Allein rund um die Max-Brauer-Alle liegen zwei verschiedene Apotheken.

Allerdings macht die Umweltbheörde Ausnahmen, die auch Apotheken betreffen dürften, auch wenn sie nicht wörtlich genannt werden. Zu den Ausnahmen teilt die Umweltbehörde mit: „Hierzu gehören zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohner sowie deren Besucher, Kunden und Beschäftigte von ansässigen Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien, Krankenwagen, Müllautos, Handwerker oder Lieferverkehre innerhalb des betreffenden Straßenabschnitts. Die Befreiung für Anlieger gilt unmittelbar durch Zusatzzeichen und muss nicht gesondert beantragt werden. Ausnahmen von den Verkehrsverboten können auch zugelassen werden, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig ist, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern, insbesondere wenn Fertigungs- und Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden können.“ Nachlesen kann man das im Dokument „Dieseldurchfahrtsbeschränkungen – Beantwortung häufig gestellter Fragen“.

Durchfahrtsbeschränkung auf dem Abschnitt von Julius-Leber-Straße/ Max-Brauer-Allee bis Holstenstraße/Max-Brauer-Allee, Länge ca. 580 m, die eventuell betroffenen Apotheken sind markiert.
Durchfahrtsbeschränkung auf dem Abschnitt von Kaltenkircher Platz/Stresemannstraße bis Neuer Pferdemarkt, Länge: ca. 1600 m, die eventuell betroffenen Apotheken sind hier eingezeichnet. 

Seit dem 1. Januar 2018 gelten übrigens schon in Stuttgart Fahverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Auch in der baden-württembergischen Landeshauptstadt gelten jedoch ausdrückliche Ausnahmen für Botendienste und Großhandelslieferungen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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