Lieferengpässe, Kostendruck, Ausschreibungspraxis

Landesbehörden beschließen Forderung nach Rabattvertragsreform

Berlin - 04.05.2018, 14:45 Uhr

Die Chefs der Landesgesundheitsbehörden haben am gestrigen Donnerstag einen Antrag beschlossen, nach dem der Kostendruck im Generika-Bereich gesenkt und Rabattverträge hinterfragt werden sollen, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: dpa)

Die Chefs der Landesgesundheitsbehörden haben am gestrigen Donnerstag einen Antrag beschlossen, nach dem der Kostendruck im Generika-Bereich gesenkt und Rabattverträge hinterfragt werden sollen, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: dpa)


„Preis- und Rabattdruck“ Ursache für Lieferengpässe

Die Antragsteller bemängeln in ihrer Begründung, dass trotz der nach dem Pharmadialog umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation weiterhin Lieferengpässe auftreten. Dafür gibt es aus Sicht der Antragsteller „herstellungsbedingte Ursachen“, also etwa die Zunahme regulatorischer Anforderungen, Produktionsprobleme oder Engpässe bei Ausgangsstoffen. Andere Gründe für Engpässe seien Nachfrageschwankungen, der „Preis- und Rabattdruck“, Verteilungs- und Lagerprobleme sowie unternehmerische Entscheidungen.

Dass die Pharmaunternehmen selbst eine Mitschuld an der Situation haben, ist für die Landesbehörden ausgeschlossen. Schließlich seien die Unternehmen „gewinnorientiert“, deswegen sei davon auszugehen, dass sie „alles daransetzen“ Engpässe zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen gegenüber der Industrie seien daher „ultima ratio“.

Der Beschluss der Behördenchefs wird im Juni nun der Gesundheitsministerkonferenz vorgelegt. Dort kommen dann die Gesundheitsminister aller Länder zusammen, um über die Beschlussvorlagen ihrer Behördenchefs abzustimmen. Erst wenn die GMK für den Antrag stimmt, wird die Prüfbitte gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium offiziell erhoben.

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* In einer früheren Version des Artikels hatten wir gemeldet, dass der Antrag der Behördenchefs aus dem Saarland und Hessen ungeändert beschlossen wurde. Dem ist nicht so, es gab Änderungen, wie jetzt im Artikel beschrieben ist. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Oh nein, denkt doch auch an die Versicherten!

von Christian Becker am 05.05.2018 um 11:21 Uhr

Wie die AOK ja nachgewiesen hat, vermindern Rabattverträge sowohl Lieferengpässe als auch den ständigen Präparatewechsel bei den Versicherten.

;o)

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