Übernahme der Lizenzrechte

Beloc Zok und Mobloc nun bei Recordati

Stuttgart - 12.04.2018, 12:50 Uhr

Apotheken müssen sich von dem AstraZeneca-Logo auf Beloc Zok® verabschieden. (Foto: AstraZeneca)

Apotheken müssen sich von dem AstraZeneca-Logo auf Beloc Zok® verabschieden. (Foto: AstraZeneca)


Das Geheimnis der „ZOK“ 

AstraZeneca hingegen setzt damit den Verkauf seiner Altoriginale fort. Zudem gab der britische Konzern im vergangenen Jahr bekannt, sich von seinem Narkosemittelgeschäft zu trennen. Zum Portfolio gehörte zum Beispiel das Propofol-Präparat Disoprivan® sowie zahlreiche Arzneimittel aus dem Bereich Anästhetika, zum Beispiel Naropin®. Insgesamt geht es um sieben etablierte Präparate. Die Firma Aspen Global Incorporated, die bereits einen Teil der Vermarktungsrechte innehatte, wollte die noch ausstehenden Lizenzen übernehmen.

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Obwohl für Kassenpatienten nicht unerhebliche Mehrkosten fällig werden – für die 100er Packung Beloc Zok® mite sind es knapp 20 Euro – wird das das Altoriginal immer noch verschrieben. 2015 lag es laut Arzneiverordnungsreport mit 20,6 Millionen durchschnittlichen Tagesdosen (DDD) auf Platz 6 der Metoprolol-Präparate, 2016 waren es noch etwa 19 Millionen DDD. Beloc Zok®, das in den Neunzigerjahren eingeführt wurde, soll sich dank seiner besonderen „Zero order kinetic“ (ZOK), also einer Kinetik nullter Ordnung, von den anderen Metoprolol-Präparaten unterscheiden. Da kontinuierlich die gleiche Wirkstoffmenge freigesetzt wird, soll der Blutspiegel über das gesamte Einnahmeintervall nahezu konstant blieben. Die vor der Einführung von Beloc Zok® erhältlichen Metoprolol-Tartrat-Formulierungen hatten eine Freisetzungskinetik 1. Ordnung. Diese führt in den ersten Stunden nach Einnahme zu höheren Plasmaspitzenkonzentrationen, als nach zwölf beziehungsweise 24 Stunden. Ein weiterer Unterschied der neuen Formulierung war, das sie Micro-Pellets enthält, die dafür sorgen, dass die Tabletten trotz Retardierung teilbar sind.

Dem Hersteller wurde bei der Einführung von Beloc Zok® vorgeworfen, er nutze eine Salzvariante, um über ein neues Patent die Festbetragsregelung für den Wirkstoff Metoprolol zu unterlaufen. AstraZeneca sorgte durch Marktrücknahme der alten Beloc®-Zubereitungen, die das Tartrat enthielten, im Mai 1999 für eine Zwangsumstellung auf Beloc Zok®. Seit 2002 sind aber zahlreiche Generika-Anbieter im Markt, deren Präparate laut Deklaration ebenfalls über eine ZOK-Galenik verfügen. Dank des günstigeren Preises und zahlreicher Rabattvereinbarungen haben sie bei den Verordnungen die Nase vor. Präparate, die das Tartrat enthalten, sind immer noch verfügbar. Sie werden aber weit weniger verordnet. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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